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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
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560 IV.2 Salzburg: Mühldorf/Inn – Bürgerspital und Bruderhaus (Edition Nr. 28–30) Nr. 29 Ordnung des Bürgerspitals in Mühldorf/Inn (Bayern). Mühldorf, 1799 Archiv: StA Mühldorf, A 250, unfoliiert Randvermerk: 10. In consistorio 18. Decembris 1799 bestättiget. No 135. Haus ordnung und satzungen den ober- und unterpfründner im hei(lig)en geist spitale zu Mühldorf, verfaßt von der hochfürst(lichen) dekanal visitation im jahre 1799 [1.] Erstens: Vor allem sollen sie in allen ihren handlungen, Gott, dem belohner des gutens und bestrafer des bösens, ihr einziges ziel und ende, das unendliche höchste wesen vor augen haben, den hei(ligen) kristkatholischen glauben nicht nur in herzen und mit dem munde, sondern auch in werke durch fleißige haltung der gebothe Gottes, der gebothe seiner hei(ligen) kirche, durch öfteren würdigen gebrauch der hei(ligen) sakramente bekennen, und alle pflichten eines christens vollkommen zu erfüllen sich emsigst angelegen seyn lassen. Wohl ingedenk, welch schöne gelegenheit sich ihnen hiezu in diesem hause darbietet, und daß sie deßwegen Gott einst strengste rechenschaft werden geben müssen. [/] [2.] Sie sollen daher zweytens an den Sonn- und feyertägen (außer sie wären krankheitshalber oder anderer rechtmäßigen ursache wegen entschuldiget) dem vor- und nachmittägigem Gottesdienste in der pfarrkirche, auch andern öffentlichen andachten unterm jahre, als bey den fastenandachten, 40 stündigen gebethe, prozeßionen am Fronleichnams-, an bitttägen, an monatsonntägen, bey dem sogenannten salve oder litaney an Samstägen in der platzkirche, andächtig, und wie es in andern städten von spitälern gebräuchig ist, in guter ordnung beywohnen. [3.] Drittens: Nebst der Osterzeit, wo das allgemeine kirchengeboth alle rechtgläubigen verbindet, sollen sie, bisherig löblicher gewohnheit nach, wenigstens zu Pfingsten u(nd) l(ieben) Frauen Himmelfahrt, Allerheiligen und Weihnachten mit würdiger vorbereitung die hei(ligen) sakramente der buß und des altars empfangen. [4.] Viertens: Zur dankbarkeit für die hei(ligen) allmosen und wohlthat[/]ten, welche sie in diesem hause genießen, sollen sie täglich mit lauter stimme zweymal, nämlich nach dem mittagessen den hei(ligen) rosenkranz mit der lauretanischen litaney und nach dem abendessen 5 vater unser und ave Maria mit dem kurzen gebethe: „Herr gieb allen kristglaubigen Seelen etc.“, und zwar im sommer in der emporkirche, im winter in ihrer gemeinstube für die stifter und wohlthätter bethen. Wie auch bey jenen Gottesdiensten, jahrtäge(n) oder jahrmessen, welche insonderheit für die stifter des spitals im jahre hindurch gehalten werden, so auch der für Martin Liebhard von Nürnberg am Mittwoche und für Kristof Aspacher im Dienst- oder Freytage in der spitals kapelle gewöhnlichen hei(ligen) messe mit andächtigem gebethe beywohnen. Diejenigen, welche krankheits- oder schwachheitshalber dabey nicht erscheinen können, sollen zu hause nach ihren vermögen für die gedachten milden stifter bethen; welche aber aus faulheit und hinläßigkeit sich entziehen, derselben spend verlurstig seyn oder auf andere art obrigkeitlich gestraft werden. Ein jedes soll nebst diesen, wie es jedem kristen zusteht, zu morgens nach dem aufstehen und abends [/] vor dem schlafengehen sein gemüth zu Gott erheben und ihm für die empfangene wohlthatten danken und um seinen fernern göttlichen schutz bitten. Auch
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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