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560 IV.2 Salzburg: Mühldorf/Inn – Bürgerspital und Bruderhaus (Edition Nr. 28–30)
Nr. 29
Ordnung des Bürgerspitals in Mühldorf/Inn (Bayern).
Mühldorf, 1799
Archiv: StA Mühldorf, A 250, unfoliiert
Randvermerk: 10. In consistorio 18. Decembris 1799 bestättiget. No 135.
Haus ordnung und satzungen den ober- und unterpfründner im hei(lig)en geist spitale zu
Mühldorf, verfaßt von der hochfürst(lichen) dekanal visitation im jahre 1799
[1.] Erstens: Vor allem sollen sie in allen ihren handlungen, Gott, dem belohner
des gutens und bestrafer des bösens, ihr einziges ziel und ende, das unendliche höchste
wesen vor augen haben, den hei(ligen) kristkatholischen glauben nicht nur in herzen
und mit dem munde, sondern auch in werke durch fleißige haltung der gebothe Gottes,
der gebothe seiner hei(ligen) kirche, durch öfteren würdigen gebrauch der hei(ligen)
sakramente bekennen, und alle pflichten eines christens vollkommen zu erfüllen sich
emsigst angelegen seyn lassen. Wohl ingedenk, welch schöne gelegenheit sich ihnen hiezu
in diesem hause darbietet, und daß sie deßwegen Gott einst strengste rechenschaft werden
geben müssen. [/]
[2.] Sie sollen daher zweytens an den Sonn- und feyertägen (außer sie wären
krankheitshalber oder anderer rechtmäßigen ursache wegen entschuldiget) dem vor- und
nachmittägigem Gottesdienste in der pfarrkirche, auch andern öffentlichen andachten
unterm jahre, als bey den fastenandachten, 40 stündigen gebethe, prozeßionen am
Fronleichnams-, an bitttägen, an monatsonntägen, bey dem sogenannten salve oder
litaney an Samstägen in der platzkirche, andächtig, und wie es in andern städten von
spitälern gebräuchig ist, in guter ordnung beywohnen.
[3.] Drittens: Nebst der Osterzeit, wo das allgemeine kirchengeboth alle
rechtgläubigen verbindet, sollen sie, bisherig löblicher gewohnheit nach, wenigstens
zu Pfingsten u(nd) l(ieben) Frauen Himmelfahrt, Allerheiligen und Weihnachten mit
würdiger vorbereitung die hei(ligen) sakramente der buß und des altars empfangen.
[4.] Viertens: Zur dankbarkeit für die hei(ligen) allmosen und wohlthat[/]ten,
welche sie in diesem hause genießen, sollen sie täglich mit lauter stimme zweymal,
nämlich nach dem mittagessen den hei(ligen) rosenkranz mit der lauretanischen litaney
und nach dem abendessen 5 vater unser und ave Maria mit dem kurzen gebethe: „Herr
gieb allen kristglaubigen Seelen etc.“, und zwar im sommer in der emporkirche, im
winter in ihrer gemeinstube für die stifter und wohlthätter bethen. Wie auch bey jenen
Gottesdiensten, jahrtäge(n) oder jahrmessen, welche insonderheit für die stifter des spitals
im jahre hindurch gehalten werden, so auch der für Martin Liebhard von Nürnberg
am Mittwoche und für Kristof Aspacher im Dienst- oder Freytage in der spitals kapelle
gewöhnlichen hei(ligen) messe mit andächtigem gebethe beywohnen. Diejenigen, welche
krankheits- oder schwachheitshalber dabey nicht erscheinen können, sollen zu hause
nach ihren vermögen für die gedachten milden stifter bethen; welche aber aus faulheit
und hinläßigkeit sich entziehen, derselben spend verlurstig seyn oder auf andere art
obrigkeitlich gestraft werden.
Ein jedes soll nebst diesen, wie es jedem kristen zusteht, zu morgens nach dem aufstehen
und abends [/] vor dem schlafengehen sein gemüth zu Gott erheben und ihm für die
empfangene wohlthatten danken und um seinen fernern göttlichen schutz bitten. Auch
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin