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V.2 Kärnten: Klagenfurt – Bürgerspital und Armenhaus (Edition Nr. 41–46) 601
[14.] 14tens Solle ein spitlmaister auch verbunden sein, in allen jenen, was er in kauffen
und verkhauffen vornimbet, hievon dessen zuegebnen wissen zu lassen unnd solches alles
mit dessen überlegung vorzukheren, ja auch in ergebenden fahl, das wan ein zuegebner
nicht gleich zugegen unnd demnach in seinen aignen oder anderen spitall geschäfften [/]
abwessend were, jener kauff und verkauff aber keinen anstandt leüdete, solches sodan
ihme, zuegebnen, bey seiner nacherhaußkunfft anzudeuten, welche beschaffenheit es
auch respectu all anderer spitallwierthschafft haben solle, das alles mit vorwissen des
zuegebnens beschehe, damit wan selber hierumben auch zur räd gestellet werden solte,
von allen die gehörige außkunfft geben unnd die verantworthung laisten köne.
[15.] 15tens Solle künfftighin ein verordneter spitlmaister an gebey sachen (ausser
deren kleinigkeiten unnd täglich erforderlichen nothwendigkheiten an der müll) ohne
vorwissen eines ehrsamben magistrats oder deme zur oberspitlverwaltung künfftighin
die hochlöb(liche) verordnete stall etc. verordnen werdet, kein haubt gebey vorkheren,
sondern, so es erforderlich, solches an gehörde [/] außzaigen unnd somit daryberhin auf
vorherig einnembenden augenschein die fehrnere resolution seines verhalts erwarthen
sollen. Unnd obzwar
[16.] 16tens ein vorgestandener spitlmaister bis anhero niemandts ohne vorwissen
eines ehrsamben magistrats in das spitall genomben, so solle auch solches künfftigkhin
ein vorstehender spitlmaister umb sovill weniger thuen unnd bewerkhen, allermassen
dan die hochlöb(liche) verordnete stöll etc. inhalt erlassenen gnädigen decret de dato
1ten Febr(uar) 1732 gnädig befelchet, das in das künfftige kein armer mentsch oder
pfrientner ohne vorwissen hochgedacht deroselben mehr in das spitall genomben,
sondern in ergebenden fahl die umb die aufnembung sich anmeldente arme leüth aldahin
angezaigt unnd angewissen unnd demnach der aufnembung halber der weithere befelch
erwarthet werden solle, alß [/] werdet auch ein vorstehender spitlmaister hiemit diser
hochgnädiger resolution schuldigst nachzuleben, anmit in eraigneter vacatur (ausser
der vier kevenhillerschen unnd zwey stüeffischen pfrientner, alß welche selbe von selbst
einzustöllen haben) die andere sich etwo umb die aufnembung anmeldents armme leüthe
an hochgedacht hochlöb(liche) stöll etc. anzuweissen unnd demnach nach dero hochen
befelch die jenige, welche von danen die gnad erhalten in das spitall gehörig aufzunemben
unnd zu verpflegen wissen.
[17.] 17tens Solle auch ein vorstehender spitlmaister besondere sorg unnd obsicht an
deren pfrientner und anderen in spitall befindtlichen armmen leüthen ihr pöthgewandt
tragen, das selbe an solchen keinen mangl erleiden unnd jedeßmahls gehörigermassen
versorget [/] werden, allermassen dan hierzue das graff paradeyßerische capital der 4.000
fl. besonders gestüfftet. Unnd weillen dan
[18.] 18tens die haltung des gefliglwerchs an der spitall müll zu gröster schädlichkeit,
auch üblen nachclang gedeüet, allermassen dan dardurch vielle des malters getraüdt
aufgezört werdet, alß werdet hiemit sothanes etwo daselbst haltendes gefliglwerch nicht
nur allein einen vorstehenden spitlmaister eingestölt, sondern auch deme eingebunden,
das er, spitlmaister, auch solche haltung des gefliglwerchs dem aufgestalten müllner je
unnd alzeit abschaffen solle.
[19.] 19tens Werdet auch einen vorstechenden spitlmaister aufgetragen, das selber zu
abwendung des miessiggangs die taugliche pfrientner zur arbeith, die selbe verrichten
könen, nach gestalt [/] der sachen anhalten, die untaugliche aber, unnd welche keine
arbeith verrichten könen, mit solcher selbe keineßweegs beschweren solle. Unnd weillen
dan
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin