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624 V.2 Kärnten: Klagenfurt – Bürgerspital und Armenhaus (Edition Nr. 41–46)
außbrechen, weder denselben durch viehische ungebührliche nachnämen lästern
und schänden, welches wider Gott und die [141r] liebe des nächsten ist und dahero
Christus, der herr, solches außdrücklich allen menschen verbotten hat, indeme er dem
jenen mit dem gericht, rach und höllenfeuer drohet, der seinen bruder, das ist: seinen
nebenmenschen, auß haß und zorn racca oder einen naren heisset, absonderlich aber
sollen sie die zwey bekannte und in denen spitälern meistens regierende laster, nemlichen
den neyd und ungedult, mit allen kräfften vermeyden. Wer nun in denen obgemelten
untugenden und lastern schuldig befunden wird, der solle erstlichen von dem herrn
beneficiaten alß ihren vorgestellten seelsorger und geistlichen obrigkeit mit allem ernst
und scharffen verweiß zur künfftigen besserung ermahnet, das anderte mahl, nach gut
befund des herrn beneficiaten und des herrn spitalverwalters, mit einer empfindlichen
buß gezüchtiget und, wann sodann alles dieses nichts helffen, sondern der schuldig
befundene in seiner boßheit beharren wollte, derselbe solle alß ein raudiges schaaf [141v]
und des allmosens sich unwürdig machender mensch gar auß dem spital verstossen
werden. Wie dann Gott selbsten bey Syrach1aam 12. v[ers] 5. befohlen, gieb einem
frommen und einen den ungerechten nicht an. Thue gutes dem demüthigen und giebe
dem gottlosen nichts. Verbiethe, daß man ihm brod gebe.
[7.] Siebendens: sollen alle spitäler, niemand außgenommen, dem geistlichen
herrn beneficiaten und zweyen herren spitalverwältern, alß ihre vorgesezten geist- und
weltlichen obrigkeit, wie auch der spital frauen die schuldige lieb und ehrerbiettung
beweisen und ihnen in allen billichen sachen, so zur zucht und wohlseyn des spitals
gehörig mit grösten fleiß und pflicht gehorsamen; dann wer sich dem gewalt seiner
vorgesezten obrigkeit wiedersezet, der jenige wiedersezet sich der anordnung Gottes,
dessen stell die vorgesezte obrigkeit auf erden verstreittet.
[8.] Achtens: sollen alle spitäler sich ehrbar [142 r] und sauber halten, öffters ihre
kleider, hemder und bethgewand von ungeziffer säubern; auch beym tag oder in einer
kranckheit nicht bloß oder nackend liegen, sondern allezeit ein hemmet anhaben. Nicht
weniger die noth am gehörigen ort, das ist: auf dem abtritt, nicht aber an einer mauer des
hauses oder an einen offentlichen ort, allwo man gesehen wird, verrichten. Es sollen aber
auch die abtritt allezeit sauber gehalten werden, damit jederman darauf gehen könne und
niemand ursach habe, wegen der unsauberkeit des abtritts seine noth an einem andern
orth zu verrichten.
[9.] Neüntens: so fern ein manns- oder weibsperson auß denen spitälern schwehr
kranck wurde, so solle jemand von dem jenigen zimmer, wo die kranke persohn liget, zu
dem geistlichen herrn beneficiaten und seelsorgern kommen, solches anzudeuten, damit
solche krancke person mit denen heiligen sacramenten versehen werden könne; jedoch
soll man kein kind oder einfalt schicken. Will aber jemand auß einem andern zimmer das
leibliche werck [142v] der barmherzigkeit üben und einen solchen krancken besuchen,
soll man dieses nicht zu jener zeit thun, da der priester und seelsorger dem krancken
beystehet. Noch weniger aber sollen andere, welche nicht in das zimmer des krancken
gehören, wann der krancke in zügen greifft, zu dem sterbenden lauffen, um das beth
herum stehen, ihme in das gesicht gaffen und also noch zu lezt in seinen abdruck gar
offt einen widerwillen verursachen und dem sterbenden in guten gedancken irr machen,
sondern sie sollen in ihrem ort und zimmer verbleiben und zum dreymahlig mit dem
1a Jesus Sirach 12,4 Gib dem Guten, nicht aber dem Bösen, / unterstütze den Demütigen, gib nicht dem
Hochmütigen!
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin