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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
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624 V.2 Kärnten: Klagenfurt – Bürgerspital und Armenhaus (Edition Nr. 41–46) außbrechen, weder denselben durch viehische ungebührliche nachnämen lästern und schänden, welches wider Gott und die [141r] liebe des nächsten ist und dahero Christus, der herr, solches außdrücklich allen menschen verbotten hat, indeme er dem jenen mit dem gericht, rach und höllenfeuer drohet, der seinen bruder, das ist: seinen nebenmenschen, auß haß und zorn racca oder einen naren heisset, absonderlich aber sollen sie die zwey bekannte und in denen spitälern meistens regierende laster, nemlichen den neyd und ungedult, mit allen kräfften vermeyden. Wer nun in denen obgemelten untugenden und lastern schuldig befunden wird, der solle erstlichen von dem herrn beneficiaten alß ihren vorgestellten seelsorger und geistlichen obrigkeit mit allem ernst und scharffen verweiß zur künfftigen besserung ermahnet, das anderte mahl, nach gut befund des herrn beneficiaten und des herrn spitalverwalters, mit einer empfindlichen buß gezüchtiget und, wann sodann alles dieses nichts helffen, sondern der schuldig befundene in seiner boßheit beharren wollte, derselbe solle alß ein raudiges schaaf [141v] und des allmosens sich unwürdig machender mensch gar auß dem spital verstossen werden. Wie dann Gott selbsten bey Syrach1aam 12. v[ers] 5. befohlen, gieb einem frommen und einen den ungerechten nicht an. Thue gutes dem demüthigen und giebe dem gottlosen nichts. Verbiethe, daß man ihm brod gebe. [7.] Siebendens: sollen alle spitäler, niemand außgenommen, dem geistlichen herrn beneficiaten und zweyen herren spitalverwältern, alß ihre vorgesezten geist- und weltlichen obrigkeit, wie auch der spital frauen die schuldige lieb und ehrerbiettung beweisen und ihnen in allen billichen sachen, so zur zucht und wohlseyn des spitals gehörig mit grösten fleiß und pflicht gehorsamen; dann wer sich dem gewalt seiner vorgesezten obrigkeit wiedersezet, der jenige wiedersezet sich der anordnung Gottes, dessen stell die vorgesezte obrigkeit auf erden verstreittet. [8.] Achtens: sollen alle spitäler sich ehrbar [142 r] und sauber halten, öffters ihre kleider, hemder und bethgewand von ungeziffer säubern; auch beym tag oder in einer kranckheit nicht bloß oder nackend liegen, sondern allezeit ein hemmet anhaben. Nicht weniger die noth am gehörigen ort, das ist: auf dem abtritt, nicht aber an einer mauer des hauses oder an einen offentlichen ort, allwo man gesehen wird, verrichten. Es sollen aber auch die abtritt allezeit sauber gehalten werden, damit jederman darauf gehen könne und niemand ursach habe, wegen der unsauberkeit des abtritts seine noth an einem andern orth zu verrichten. [9.] Neüntens: so fern ein manns- oder weibsperson auß denen spitälern schwehr kranck wurde, so solle jemand von dem jenigen zimmer, wo die kranke persohn liget, zu dem geistlichen herrn beneficiaten und seelsorgern kommen, solches anzudeuten, damit solche krancke person mit denen heiligen sacramenten versehen werden könne; jedoch soll man kein kind oder einfalt schicken. Will aber jemand auß einem andern zimmer das leibliche werck [142v] der barmherzigkeit üben und einen solchen krancken besuchen, soll man dieses nicht zu jener zeit thun, da der priester und seelsorger dem krancken beystehet. Noch weniger aber sollen andere, welche nicht in das zimmer des krancken gehören, wann der krancke in zügen greifft, zu dem sterbenden lauffen, um das beth herum stehen, ihme in das gesicht gaffen und also noch zu lezt in seinen abdruck gar offt einen widerwillen verursachen und dem sterbenden in guten gedancken irr machen, sondern sie sollen in ihrem ort und zimmer verbleiben und zum dreymahlig mit dem 1a Jesus Sirach 12,4 Gib dem Guten, nicht aber dem Bösen, / unterstütze den Demütigen, gib nicht dem Hochmütigen!
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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