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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 627 -
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Seite - 627 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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V.2 Kärnten: Klagenfurt – Bürgerspital und Armenhaus (Edition Nr. 41–46) 627 Allermassen dann die güttliche und scharffe ermahnungen der obrigkeiten nichts mehr verfangen wollen und schon so weit kommet, daß dieses arme[n]hauß fast nicht mehr einer milden stifftung, sondern schier gar einen aufenthalt gott- und gewissenloßen menschen gleich siehet, dahero ist vor nöthig befunden worden, diesen innwohnern inßgesamt gewisse reguln und ordnungen vorzuschreiben, denen sie samt und sonders genau und mit allschuldigsten gehorsam, bey vermeidung wohl empfindlichen bußen oder nach befund des verbrechens gar bey ihrer außstossung auß dem armenhauß nachzuleben wissen werden. Alß [1.] 1mo sollen alle innwohner dises armenhaußes, [/] keiner außgenommen, ein christcatholisches und frommes leben führen und nicht dem muthwillen, zanckerey, müssigang und übermässigen trüncken, sondern der tugend, gottesforcht und andacht, wie auch der nothwendigen handarbeit sich ergeben, damit sie vor allen dingen das heyl ihrer seelen befördern und der genüssenden wohnung und respective stifftung würdig gehalten werden mögen. [2.] 2do Solle sich keines auf das bettlen begeben, sondern viel mehr sich mit deme begnügen, was er von allmosen hat oder verdienen kann und somit sprechen könne, mein thuen und lassen ist, daß ich erfülle dem willen Gottes, der da will, daß ich in armuth im armenhauß leben solle. [3.] 3tio Sollen alle innwohner des armenhauß [/] (die einfalten und kleine kinder außgenommen) an denen bestimmten tägen, alß da sind: zu Weynachten, Ostern und Pfingsten, item an denen festtägen unser lieben frau, alß am Maria Liechtmeßen, Maria himmelfarth, Maria geburth und unbefleckten empfängnuß, wie auch am neyjahrstag, armenseelentag und tag des heiligen Joannis v(on) Nepomuck beichten und das hochwürdige sacrament des altars in der hiesigen stadtpfarrkirchen mit andacht empfangen, dabey aber besonders vor die wohlthätter dises armenhauses betten, damit Gott denen noch lebenden sein göttliche gnad, glück und seegen, denen abgestorbenen aber die ewige ruhe verleichen wolle. [4.] 4to Sollen alle innwohner dises armenhauses, so eine stifftung genüssen oder nicht alltäglich eine heilige meeß hörn, das gewöhnliche fruhe und [/] abend gebett, alß v(on) Georgi biß Michaeli in der fruhe um 6, von Michaeli biß Georgi um 7 uhr, abends aber allzeit um 8 uhr mit einander lauth betten und für die lebendige und verstorbene gutthätter auch mit 5 extra vatter unser und so viel englischen gruß Gott, dem allmächtigen, aufopfferen, wehrend welcher zeit auch sollen sie nicht unbescheiden und eigensinnig was anders darunter thuen oder in der still mit betten, sondern sollen jederzeit miteinander lauth betten, indeme das laute allgemeine und mit mehr anderen vereinigte gebett Gott angenehmer ist alß das stille und besondere gebett. [5.] 5to Wann aber einer solle verhindert werden, dem täglichen heiligen meeßopfer oder dem gewöhnlichen gebett beyzuwohnen, der solle sich bey dem stubenvatter oder stubenmutter entschuldigen und ihnen die ursach seiner ab[/]wesenheit mit der grund der wahrheit andeuten, so fern aber einer zu solchen Gottesdienst ohne erheblichen ursach außbleibet oder bey dem stubenvatter oder stubenmutter seines außbleiben halbers nicht entschuldigen wurde, der solle die wohlverdiente bueß ohne einziger widerrede außzustehen haben. [6.] 6to Sollen alle innwohner dieses armenhauß auf das möglichste beflissen seyn, die sünden und gelegenheiten zu sündigen, wie auch alle seelen gefarren, alß da seyn das spielen, aydschwur, zanckhandel, rauffereyen und vollsauffen zu vermeiden. Item sollen sie in keine grobe argerliche schelt-, fluch- und schmachwörtter auß zorn
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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