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VI.2 Steiermark: Generalspitalordnung (Edition Nr. 50) 651
[2.] Andertens: Sollen sie Sommers-Zeit Morgends umb 6. Uhr / in Winter aber umb
7. Uhr / wann es anfangt Tag zu werden / auß dem Beth aufstehen / hingegen Abends im
Sommer umb neun / Winters-Zeit aber umb 8. Uhr nach vorhero verrichteten Gebett
zu Ruhe sich begeben / deß Morgens sodann / wann sie umb die gesetzte Stund / sofern
sie anderst Schwachheit halber nicht entschuldiget seynd / aufgestanden / sich anlegen /
und zum Morgen-Gebett / folgends zu der Heil(igen) Meß sich verfügen / sodann nach
gehörter Meß zu Verhütung deß schädlichen Mißiggangs sich zu der etwa vorfallenden
Hauß- und anderer Arbeit / nach Beschaffenheit ihrer Kräfften und nach Befehl ihrer
Vorsteher / ohne Widerred gebrauchen lassen / absonderlich aber denen Krancken
getreulich zu warten / wie nemblich sie selbst / wann sie in solche Kranckheit verfallen /
von anderen ein gleiches gern haben werden / auch die Schwache und Gebrechliche ohne
Entgelt gutwillig zu überheben / und allen auß Christlicher Liebe an die Hand zu gehen
schuldig / wie dann keinem etwas unbilliches aufgetragen werden solle.
[3.] Drittens: Stehet keinem auß dem Spital-Genossenen zu / ohne Vorwissen und
Erlaubnus ihres Vorstehers außzugehen / oder nach erhaltener Erlaubnus über die
bestimbte kurtze Zeit auszubleiben / weder die Wirths-Häuser zu besuchen / noch Wein
oder Bier selbst / oder durch andere in das Spital hollen zu lassen / nochweniger
[4.] Viertens: Die Arme zu Verhütung alles Zancks / Neyd / und Ungelegenheit
befuegt seyn / die ihnen zuweillen von denen Gutthätern geschickt- oder gereichte
essende Waren oder Trunck unter ihnen selbst nach Gunst und Wohlgefallen zu
vertheilen / sondern es solle der Spitelmeister / oder dessen Ehewürthin solches nach aller
Gleichheit außzutheilen haben.
[5.] Fünfftens: Haben die Vorstehere stäte Sorg zu tragen / damit keine Strittigkeiten
/ Zanck / Neyd / und Haß zwischen denen armen Leuthen entstehen / sondern daß sie
miteinander in der Forcht GOttes / und Gehorsamb / wie es einem jeden Christen / vorderist
denen in solchen Orth wohnenden Leuthen gebühret / gantz einig / Ehrbar / Züchtig / und
Fridlich leben / vor allen aber sich von allerley Leichtfertigkeiten / Schelten / Zancken /
Spielen / Sauffen / GOtts-Lästerungen / Winckel-Heyrathen / und dergleichen unzuläßigen
höchst-straffbaren Sachen / und Verbrechen enthalten; dafern aber gleichwohlen Zwitracht
entstunde / wurde ihnen Spital-Genossenen selbsten obligen / einer den andern zur Abstehung
und Frid alsogleich zu vermahnen / und wann solches nicht fruchtete / dem Spittelmeister
oder dessen Eheweib den Handel anzudeuten / damit derley Ungebühr unverzüglich abgethan
/ keines Weegs aber einiger Rauf-Handl gestattet / allenfals es dahin gelangen solte / bey Straff
und Verantwortung solches gedachtem Spittelmeister / oder Vorsteher / wann schon die
Parthey sich widerumb verglichen hätte / alsobald angezeiget werde.
[6.] Sechstens: Hat mehrgedachter Spittelmeister und dessen Eheweib haubtsächlich
die Arme auf die Sauberkeit / vorderist deß Orths / wo sie sich befinden / anzuhalten /
dahero dann alle Zimmer / Gänge / und Höf alltäglich Abwechslungs-Weiß zu köhren
/ und zu säuberen / auch alles Vor- und Nachmittag mit Cronabet-Beeren auß- und
durchzurauchen / die Bether in Zimmern in gute Ordnung zu stellen / deren Ehe-
Leuthen ihre mit Fürhängen zu umbgeben / solche sauber zu halten / von den Unziffer zu
reinigen / und keinem mehr / dann ein Trüchel zu Verwahrung seiner Sachen zu gestatten
/ auch auf das schärffeste zu verbieten / daß keiner auß denen Männern sich unterstehe
in denen Zimmern sowohl wegen deß Geruchs / als Anschwärtzung deren Mäuren und
Böden / Taback zu rauchen / sondern wann ja einer wegen der allzusehr angenommenen
Gewohnheit sich dessen nicht mehr enthalten könnte / in Hof auf die freye Lufft sich
begebe / hingegen aber auch auf das Feuer wohl obacht habe.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin