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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 667 -
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Seite - 667 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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VI.6 Steiermark: Graz – Armenhaus, Bürgerspital, Lazarett (Edition Nr. 55–63) 667 [4.] Viertens seynd die Arme schuldig für Seine Kayserl(iche) Majest. und das Durchleuchtigste Ertz-Hauß von Oesterreich / wie auch andere ihre Gutthätter und Mitwürcker unabläßlich zu betten / dahero solle ihr Gebett in dem H. Rosen-Krantz und anderen Gebettern / so ihnen vorgebettet werden / bestehen / worzu in der Fruhe die achte nebst Beywohnung dem H. Meß-Opffer / Nachmittag aber die vierte Stund zu Bettung deß H. Rosen-Krantz und Aller-Heiligen Litaney bestimmet ist. Wann sie aufstehen / und schlaffen gehen / das Mittag- oder Nachtmahl einnehmen / und das Ave Maria geleutet wird / werden sie Arme zu allen disen Zeiten gleichfahls ihr Gebett verrichten / worzu dann die Stuben-Vätter / und Stuben-Mütter sie fleißig zu verhalten / und mit ihnen zu betten haben. [5.] Fünfftens sollen selbe auch zu allen Heiligen Zeiten / als zum neuen Jahr / Ostern / Pfingsten / Aller-Heiligen / und Weyhnachten / auch unter diser Zeit zu hohen Frau- und Apostel-Tägen ihre Beicht / und H. Communion verrichten / und damit man dessen versichert seyn möge / eine Zettl von dem ihnen zubestellten Geistlichen nehmen / und solche sodann bey empfangender Verpflegungs-Portion dem Hauß-Vatter einreichen. Wie dann [6.] Sechstens: So vil die Tag-Ordnung anbelanget / selbe auf Arth und Weiß / wie sie weiters hierunten aufgezeichnet ist / genau beobachtet werden muß / worauf dann gleichfahls die Stuben-Vätter und Stuben-Mütter gute Obacht tragen sollen. Damit sie Arme aber [7.] Sibendens die Zeit nicht in dem Müssiggang zubringen / sollen sie sich der Arbeit / welche selbe zu verrichten fähig seynd keines Weegs entschitten / sonderen jene Arbeithen / so ihnen der Hauß-Vatter- oder Hauß-Mutter anschaffen oder vorgeben wird / auf jedesmahliges Begehren und Befelch gehorsammlich verrichten / auch das anbefohlene ohne Widerred schleinig vollziehen; massen man dann keinen etwas unbilliches oder unvermögendes zu thun auftragen lassen wird. Da es sich aber [8.] Achtens begebete / daß ein oder anderer auß ihnen Armen wegen Leibs Schwachheit oder Gebrechlichkeit nicht allein ringerer Arbeith nicht mehr vorstehen könnte / sonderen auch vor ihre eigene Persohn eine Wartung und Zuraichung nöthig habe / sollen ihnen die anderen / welche GOtt biß anhero noch bey besseren Kräften erhalten / darumben nicht hässig seyn / sonderen sie auß Liebe des Nächsten gutwillig übertragen helffen / ihnen auch beystehen / und ohne Aigennutzigkeit oder Geld- Erpressung auß Christlichen Mitleyden / auch sonst willfährig an die Hand gehen / und gedencken: wie sie es gerne hätten / so sie in disen unvermögenden Stand wären / oder dermahleinstens kommeten. [9.] Neuntens: weilen ihnen Armen sowohl von denen Clöstern / als anderen Wohlthätern jezuweilen einige Speisen zugeschicket werden / als sollen solche jederzeit zu Verhütung alles Gezancks oder Ungleichheit nicht sie Arme selbsten sondern der ihnen zugestellte Hauß-Vatter / oder Hauß-Mutter nach aller Gleichheit außzutheilen haben. [10.] Zehendtens seynd auch alle sowohl Manns als Weibs-Persohnen / so in dises arme Hauß genommen werden / verbunden / daß gantze Vermögen nach ihren Absterben / so sie keine leibliche Kinder hätten / disen Armen Hauß zulassen / wo man jedoch des verstorbenen Seel mit einen Geistlichen Suffragio ingedenck zu seyn nicht ermanglen wird. [11.] Eylftens: müssen sie Arme auch sonderheitlich auf die Sauberkeit des Orths / in welchen sie sich befinden / geflissen seyn / welchemnach dann alle Zimmer / wie ingleichen die Gäng und Höff täglich Abwechslungs-Weiß fleissig köhren / Vor- und Nachmittag
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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