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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 693 -
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Seite - 693 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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VI.9 Steiermark: Leoben – Bürgerspital (Edition Nr. 66–67) 693 Dann die jährliche ehrungen von dennen undterthannen vermüg des stüfft registers, [/] Dem spitallambtmann würdet auch von jedweder inventur oder schäzung sein gebühr geben 1 fl. 4 xr., Desgleichen hat jeder herr stattschreiber, von dennen spitall undterthannen zu haben, alß vor schreibung eines khauffbrieffs ohne des pargament 1 fl. 4 xr., Vor einen heyraths contract auf pargament 1 fl., Oder auf papier in duplo 1 fl., Vor ein geburthsbrieff ohne des pargament, so absonnders zubezallen, 1 fl. 4 xr., Vor eine pettzedl 2 xr., Inventur unnd schreibtax von jeden hundert, was geschäzt würdet, 1 fl., Schreiber bibal nach ansechen des vermügen und müehewaltung von 4 ß. biß 1 fl. 4 ß., [/] Insimili würdet dem stattschreiber des jahrs zu heyl(igen) zeiten alß etwann zu Weinachten, Osstern oder Pfingsten, jedoch des jahr ainmall zu verstehen, ain khelbernes viertl fleisch gegeben, [7.] Dahingegen hat herr spitlmaister nachvolgende verrichtung bey dem spitall alß nemblichen wochentlich zwaymall alß Mitwoch unnd Sambstags zugehen unnd daß gehörige vor die spitaller hervor zu geben, Item so offt mann bey dem spitall abwündet, demselben beyzuwohnnen, daß gethraidt in cassten zu nemben unnd sonnsten bey dennen arbeithern auf dennen grundtstükhern fleisßig zuezusechen, Ingleichen guette obsicht zutragen, daß der spitall weingartten unnd anders woll gearbeithet und bestrithen werde, Desgleichen wann ein spitaller, mann- oder weibspersohnn stürbt, daß sogleich herr spitlmaister dessen truchen unnd sachen visitiere unnd dem schlüsßl zu sich nembe, [/] [8.] Fehrers hat selbiger genau aufzusechen unnd obacht zu geben, daß was dennen spitallern in ainen und andern hervor gegeben würdet, daß selbe jeden thaill richtig zuegestelt werde, auch die mayrleith hiervon nichts entziechen lasße, Item wann ein hey(liges) allmussen in gelt, brodt, fleisch oder andern sachen zum spitall einkhombt, daß solches dem spitlmaister angesagt und vorgewüssen, auch von ihme, nit aber durch die mayrleith dennen spitallern außgethailt werde, Wann herr spitlmeister ainen wein oder gethraidt vor sich selbst von spitall in khauff nemben will, soll er solches mit verwüsßen des geordneten spitall inspectorn umb einen billichen werth annemben, Wann daß inßlet zum kherzen machen herauß geben würdet, soll selbiges sambt dem dochtgarn herauß gewogen und volgents die gemachte kherzen widerumb eingewogen werden, Des gleichen ist daß garn, so dem weber in die arbeith gegeben würdet, hervor und nachgehents die leinwath widerumb abzuwegen und zu messen, welches auch mit dem hannaff beym prechlen und dem thraidt garn zu observiren, [/] Die frembde leith yber ain oder zway, hegstens drey nacht nit zubeherbigen, auch niemandt einen dobäckh zutrinckhen zulasßen unnd auf daß feyr durch die mayrleith unnd andere spitaller genaue obsicht zuhaben, auch die rauchfänkh rechter zeit kheren zulasßen, Dennen kranckhen spitallern, so die ord(inar)i cöst nicht geniesßen khünen, etwaß anders von speisßen zugeben unndt die bestelte khranckhenwartherin auf sye fleisßig acht haben zu lasßen unnd dieselbe kranckhligende mit guetten haußmitl zu versechen,
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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