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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
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698 VI.9 Steiermark: Leoben – Bürgerspital (Edition Nr. 66–67) Nr. 67 Speiseordnung des Bürgerspitals in Leoben. Leoben, um 1729 Archiv: StLA, Weltliche Stiftungsakten 14, K. 75, Nr. 12 (am Rand Beschädigungen) Rückvermerk: B, 35, 47 Druck: cerWiNka, Leobener Bürgerspital 78f. Wüe die spitaller in Leoben verpflegt werden [1.] Erst(lich) Sontangß [!] haben sie frisches rindtfleisch 30 lb., zu mittag ein suppen, ein krauth und ein stikhl brodt zu einer jausen, auf die nacht ein käsß suppen. Montagß in der fruehe ein suppen und zu mittag krauth und knödl ohne fleisch und die gewehnliche jausen, auf die nacht ein suppen. Erchtagß in der fruehe ein suppen, zu mittag krauth und knödl und ein geselchtes stückhl fleisch und die gewehnliche jausen, auf die nacht ein suppen. Mittwochß in der fruehe ein suppen, zu mittag ein krauth und gescharbte nudl abgeschmalzen und die gewehnliche jausen und die burgers leuth ein mäßl wein und der mayr und mayerin ein viertl wein. Pfingstagß in der fruehe ein suppen, zu mittag krauth und knödl und ein stikhl geselchtes fleisch und die gewehnliche jausen, auf die nacht ein suppen. [/] Freytagß in der fruehe ein suppen, zu mittag krauth und ritschet und die gewehnliche jausen, auf die nacht ein suppen. Sambtagß in der fruehe ein suppen, zu mittag krauth und feldt pann und die gewehnliche jausen, auf die nacht ein suppen und gescharbte nudl und die burgers leith ein halbe wein, die kinder ein mäßl, zu gleich die arbeiter ein halb wein und der mayr 2 viertl wein. [2.] Anbelangt zu h(eiligen) zeiten wird ihnen geben in rindtfleisch Weynachten, Fasching, Ostern und Pfingsten dobelt, werden zu den h(eiligen) zeiten alzeit 2 kölber abgestochen und denen spitallern, so vill ihrer sein, ein portion, so groß es sein kan, gerächt, worvon der spitlmaister von den 2 kölbern ein viertl zu geniessen hat, zu Ostern auch herr stattschreiber, in Fasching werden denen spitallern an statt des kölbern 5 von den schwein köbsen gegeben, und zu disen auch in den wein dopelt geraicht wird. [/] [3.] Item wan die dröscher ein winth dräth abwinten, darnach es groß ist, ein mäßl oder ein halb wein geraicht wirdt, und, wan sie gar haben außgedroschen, ein sterz geben wirdt. [4.] Item wirdt zu Weynachten 2 viertl spitaller maß, zu vor daß Leobner viertl genandt, wäz hergeben, wie auch Fasching täg, Ostern, Pfingsten, Allerheyligen und Maria geburth, albo auch in wein topelt gegeben wirdt. Item wirdt denen mallern ein jeden, so offt ein wüsen abgemädt wirdt, ein halb wein und den graßsträerinen ein mäßl, in gleichen auch denen heigerinen wirdt alles durch die spitaller gericht. Lezt(lichen) wirdt in dem Palmsontag, wan die spitaller zu der österlichen beicht gehen, umb 1 fl. 15 xr. abgeschmalzne brözen geben und ein jeden ein mäßl wein. Wochent(lich) werden 2 viertl wäz und 6 viertl korn auf die mill geben. Und daß jahr einmall 6 viertl gersten zu rollen. Johann Hörzögger, derzeit spitlmaister
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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