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VI.12 Steiermark: Radkersburg – Bürgerspital (Edition Nr. 70) 703
VI.12 Steiermark: Radkersburg – Bürgerspital (Edition Nr. 70)
Nr. 70
Instruktion für den Bürgerspital-Spitalmeister in Radkersburg.
Radkersburg, 1781 Juli 8
Archiv: StLA, A. Radkersburg, K. 55, H. 250
Instruction, kraft welcher sich der spitelmeister des spitals zu Radkerspurg zu verhalten
und zu dirigiren haben wird
[1.] Erstlichen solle er, spitelmeister, dem spital zur unterhaltung der armen spitäler
mit erforderlicher treue pflichtmässig vorstehen, den nutzen und frommen dieser milden
stiftungen befördern, allen schaden und nachtheil hievon abwenden; in gebrachter
sicherer erfahrenheit aber, daß diesen milden stiftungen etwas verschwiegen oder entzogen
worden wäre, hat er, spitalmeister, solches zu dessen recuperirung ohne anstand einem
hochansehn(lichen) k. k. i(nnerösterreichisches)a gubernium ganz verläßlich gehorsamst zu
berichten und anzuzeigen.
[2.] Andertens hat er auf die sämmt(liche) in seiner besorgung stehende spitaler ein
wachsames aug zu tragen, sonderheitlich aber dahin auch fleißig zu invigiliren, damit
selbe die vorgeschriebenen satzungen auf das genaueste beobachten.
[3.] Drittens wird er auch genaue obsorg tragen, damit die bei dem spitale haftenden
stiftungen ordentlich nach instruction der stifter vollzogen, und die armen leute zu ihrer
diesfälligen schuldigkeit angehalten werden; daß der vorbetter sowohl bei der h(eilige)n
messe, als anderer täglich bestimmten gebetzeit ihnen vorbette und samt ihnen mitb
andacht Gott, den allmächtigen, für die abgestorbenen und noch lebenden fundatores
und benefaktores, wie auch für das allerdurchlauchtigste erzhaus von Österreich betten;
sonderlich aber sollen sie, samment(liche) spitaler, [/] mit ernst dahin gehalten werden,
daß sie alle Sonn- und gebottenen feyertage auch das wort Gottes anhören, mithin zu der
predigt fleißig erscheinen, und bei strafe keiner ausbleibe.
[4.] Viertens solle er, spitelmeister, daran seyn, daß die samment(lichen) armen auf das
wenigste zu Ostern, Pfingsten, Weyhnachten, auch vornehmen Frauentagen ihre beicht
ablegen, das hochwürdigste sakrament des altars empfangen, und ihre andacht Gott, dem
allmächtigen, obangezogenermassen aufopfern.
a Folgt ö, getilgt
b Folgt Gott, getilgt
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin