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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 703 -
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VI.12 Steiermark: Radkersburg – Bürgerspital (Edition Nr. 70) 703 VI.12 Steiermark: Radkersburg – Bürgerspital (Edition Nr. 70) Nr. 70 Instruktion für den Bürgerspital-Spitalmeister in Radkersburg. Radkersburg, 1781 Juli 8 Archiv: StLA, A. Radkersburg, K. 55, H. 250 Instruction, kraft welcher sich der spitelmeister des spitals zu Radkerspurg zu verhalten und zu dirigiren haben wird [1.] Erstlichen solle er, spitelmeister, dem spital zur unterhaltung der armen spitäler mit erforderlicher treue pflichtmässig vorstehen, den nutzen und frommen dieser milden stiftungen befördern, allen schaden und nachtheil hievon abwenden; in gebrachter sicherer erfahrenheit aber, daß diesen milden stiftungen etwas verschwiegen oder entzogen worden wäre, hat er, spitalmeister, solches zu dessen recuperirung ohne anstand einem hochansehn(lichen) k. k. i(nnerösterreichisches)a gubernium ganz verläßlich gehorsamst zu berichten und anzuzeigen. [2.] Andertens hat er auf die sämmt(liche) in seiner besorgung stehende spitaler ein wachsames aug zu tragen, sonderheitlich aber dahin auch fleißig zu invigiliren, damit selbe die vorgeschriebenen satzungen auf das genaueste beobachten. [3.] Drittens wird er auch genaue obsorg tragen, damit die bei dem spitale haftenden stiftungen ordentlich nach instruction der stifter vollzogen, und die armen leute zu ihrer diesfälligen schuldigkeit angehalten werden; daß der vorbetter sowohl bei der h(eilige)n messe, als anderer täglich bestimmten gebetzeit ihnen vorbette und samt ihnen mitb andacht Gott, den allmächtigen, für die abgestorbenen und noch lebenden fundatores und benefaktores, wie auch für das allerdurchlauchtigste erzhaus von Österreich betten; sonderlich aber sollen sie, samment(liche) spitaler, [/] mit ernst dahin gehalten werden, daß sie alle Sonn- und gebottenen feyertage auch das wort Gottes anhören, mithin zu der predigt fleißig erscheinen, und bei strafe keiner ausbleibe. [4.] Viertens solle er, spitelmeister, daran seyn, daß die samment(lichen) armen auf das wenigste zu Ostern, Pfingsten, Weyhnachten, auch vornehmen Frauentagen ihre beicht ablegen, das hochwürdigste sakrament des altars empfangen, und ihre andacht Gott, dem allmächtigen, obangezogenermassen aufopfern. a Folgt ö, getilgt b Folgt Gott, getilgt
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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