Seite - 705 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Bild der Seite - 705 -
Text der Seite - 705 -
VI.12 Steiermark: Radkersburg – Bürgerspital (Edition Nr. 70) 705
[10.] Zehntens wenn ein spitaler oder spitalerin abstirbt, solle die anzeige einer
hochansehnlichen stelle jedesmal schleinigst gemacht werden und entweder gleich
untereinstens oder kurz darauf ihr vermögen, es mag viel oder wenig betragen,
beschrieben und das inventarium darüber nebst der anzeige, ob kinder vorhanden
oder nicht, eingeschicket werden, darüber die gnädige verordnung, was mit dem verlaß
disponirt wird, abwarten, und sodann solchen in seiner amtsrechnung ordentlich per
empfang und die ausgaben mit gehörigen quittungen belegen solle. Und sintemalen
[11.] eilftens die aufnahme der spitalspersonen allein von hochansehnlicher stelle
dependirt, folglich wenn derselben gnädig beliebete über das suppliziren der armen
vorher ihn, spitalmeister, zu vernehmen: so hat derselbe auf diejenigen kein regard zu
machen, welche ihre lebenszeit mit saufen oder sonsten leichtfertig und in muthwilligen
wandel zugebracht und ihrer armuth selbst ursach sind, folglich des werkes der
barmherzigkeit nicht würdig sind, welches dann auch mit jenen zu verstehen ist, die mit
der ansteckenden seuche, aussatz, franzosen und andern krankheiten, die man kontagios
nennet, beladen oder mit unsinnigkeiten oder rasereyen behaftet sind; und solle auch
keineswegs auf die rekommendation, sondern [/] wenn vorbedeute umstände nicht
zugegen sind, nur allein auf die bedürftigen und nothleidenden, sonderlich aber auf die
bürgerlichen personen, so den andern jederzeit vorgezogen werden sollen, reflektiren,
solche gehorsamst vorschlagen und darüber die gnädige vorbescheidung und befehl
erwarten, immittels aber bis resolvirung eines andern pfründners die erledigte geldportion
dem spital in ersparung fallen solle.
[12.] Zwölftens wird ihm, spitalmeister, hiemit ernstlich und bei wirklicher
bestrafung verbotten, von den einkommenden armen personen die mindeste erkenntniß,
diskretion, oder wie solche benennet werden mag, anzunehmen, viel weniger solche von
ihnen zu erpressen und bei dem eintritt in das spital an ihren täglichen geldportionn
einzubehalten.
[13.] Dreyzehntens soll ein eigenes einschreibbuch oder prothokoll gehalten, in
solchem die dermalen in dem spital befindlichen und künftighin einkommenden
spitalspersonen mit tauf- und zunamen, auch alter, geburtsort der männer und weiber,
auch ob und was selbe von ihrem vermögen etwann mithinein gebracht haben, auch
wann sie aufgenommen worden und wann ihnen die verpflegsportion zu reichen
angefangen worden, ordentlich eingeschrieben werden; sodann wenn ein und die
andere person abstirbt, hinauskomt oder sonst von der verpflegungsportion exkludirt
wird, solches in margine mit ansetzung des datum und der jahrzahl, so es geschehen,
angemerket werden.
[14.] Vierzehntens wird ihm, spitalmeister, obliegen auf die spitalwohnung und dazu
gehörigen gebäude [/] genaue obsicht zu tragen, damit selbe in baulichen stand erhaltena;
die rauchfänge und feuerstätte öfters zu besichtigen und sicher zub halten; dasc die per
circularia vorgeschriebenen feuer-requisiten beigeschaffet, den spitalern besonders die
spannlichter und das tobackrauchen alles ernstes eingestellet und verbotten werde; jedoch
solle demselben nicht erlaubt seyn ohne schriftlichen konsens seiner hochansehn(lichen)
stelle von sich selbst ein neues gebäu oder sonst kostbare und über 20 fl. sich erstreckende
reparationen, außer solche reparationes wären ob periculum in mora unumgänglich
a Folgt auf, getilgt nach dem Satzzeichen.
b Über der Zeile eingefügt.
c Über der Zeile eingefügt.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin