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VI.12 Steiermark: Radkersburg – Bürgerspital (Edition Nr. 70) 707
und getreulich zu verrechnen, bei sich etwa ergebenden anständen aber bei einer
hochansehnlichen stelle berichtlich sich anzufragen und darüber den gnädigen bescheid
zu gewarten haben.
Schließlichen wolle hochermelte stelle ihr vorbehalten haben, was etwa künftig
zu nutzen und aufnahme dieser milden stiftung und zu nutzen der spitalpersonen zu
verbessern, mithin in dieser ausgefertigten instruktion auch allenfalls zu [/] ändern,
mindern oder zu vermehren nöthig und für tauglich erscheinen möchte, in all wege nach
befund zu verändern und zu veranstalten.
Gegeben in der k. k. landesfürst(lichen) hauptstadt Gratz, den 8ten Juli 1781.
Al(ois) G(raf) von Podstatsky Lichtenstein m. p.
[L. S.] Per sac(rum) caes(aris) regiae majestatis gubernium inter Austriae
Joh(ann) Karl Wolffgeil E(dler) von H(offstädt) m. p.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin