Seite - 716 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Bild der Seite - 716 -
Text der Seite - 716 -
716 VI.16 Steiermark: Tüffer/Laško – Herrschaftspital (Edition Nr. 74–75)
VI.16 Steiermark: Tüffer/Laško – Herrschaftspital (Edition Nr. 74–75)
Nr. 74
Speiseordnung des Herrschaftspitals in Tüffer/Laško (Slowenien) nach Befragung zweier Spi-
talerinnen.
Tüffer/Laško, 1728 Juni 3
Archiv: StLA, Weltliche Stiftungsakten 68, K. 213, Nr. 10
Information, wie die armen leith in den gestüfften va[l]vasorischen, sonst aber genanten
mosconischen spittall zu Tüffer unterhalten werden. Gleich wie eß heint untergesezten
dato zwey spittall weiber außgesagt haben:
[1.] 1mo: Eß werden sonst vor ordinari 18 arme leith gehalten, ausßer jetzt ein zeit lang
seint deren nur 17 perschon in spitall.
[2.] 2do In disßen spitall seint die mehristen nur von manpreisßer(lischen) unterthanen
undt von herrschafft Tüfferischen kaumb 3 oder 4 perschonen, da doch vermög deß stüfft
brieff von disßen die mehristen sollten angenommen werden.
[3.] 3tio Wirdt ihnen daß deputat manatlich gegeben alß nemblichen:
Zum brodt jeder perschon daß manath nur ein gestrichenes ciller schäffl traydt, daß
traydt aber bestehet in mischet, auß waiz oder khorn, häden undt habern, jedoch waizen
oder khorn ganz wenig, habern aber am mehristen darunter, undt ist noch disßer so
unlauter, daß sie es miesßen erst saubern undt außreüttern, also daß von jeden schäffl
bey 2 viertl staub undt unkhrauth davon khombt, zum verkhochen jeder perschon daß
manath nur 4 v(ie)rtl däzer masß waizen.
Item 1 viertl panen oder arbesßen. [/]
Dan an stath deß prein, darvor nur ain däzer viertl häden.
Salz vor jede perschon deß manath nur 2½ mäsßl von kleinen salz zum brodt undt zum
verkhochen.
Vermachet in fleisch tägen vor jede perschon aufs manath lang nicht mehr alß ein lb.
speckh, undt ist noch disßer zimblich dün.
Vermachet in fästtägen gar nichts.
In der 40 tägigen Fasten bekhomben sie sambentliche ein khiberl käsßmachet, so vüll daß
vor jede perschon auf die ganze Fastens zeit etwan ½ viertl khombt. Zu fünff h(eiligen)
zeiten im jahr bekhombt jeder 2 mäsßl. wein, 1 lb. geselchtes schweines oder khue fleisch,
undt ein läbl brodt.
[4.] 4to: Die klädung betröffendt wirdt auf 2 jahr lang gegeben. Denen weibs bildern
jeder nur 4 stab undt denen manß perschonen aber zu 3 stab rupfene leinbath. Ingleichen
auch 2 jahr lang jedwedern daß leder nur vor ain einziges par schuech. Undt die spitaller
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin