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718 VI.16 Steiermark: Tüffer/Laško – Herrschaftspital (Edition Nr. 74–75)
Pfingstag
Auf mittag ein speiß von waizenmell und ein krautspeiß; abendts von waizenmell ein
speiß und rueben.
Freytags
Von haydenmell ein speiß und kraut; abendts hierschgreiß und rueben.
Sambstags
Zu mittag ein speiß von greißlwerkh und kraut; abendts ein speiß von weizenmell und
rueben.
In der Fasten wird Sonntags anstatt des fleisch ein speiß in waizen mell zu geben seyn. [/]
Ingleichen wird zum h(eiligen) zeiten als auf Ostern, Pfingsten, Allerheilligen,
Weynachten und zum Fasching diesen leüthen etwas extra in fleisch, wein und brodt zu
geben seyn, derentwillen dann vor diese unterhaltung und extra aufgang ausgeworffen
wird nachfolgende passirung:
Vor die vier speisen in waizen mell, so die wochen hindurch gereichet werden müssen,
seynd außzusezen in waizen 52 schaff;
vor die sechs Sonntag in der Fasten, da anstatt des fleisch ein mellspeiß von waizen
gegeben wird, machet 1½ schaff;
vor die drey mellspeisen in hayden werden entworffen durch daß jahr 39 schaff;
vor die drey speisen in greißlwerkh, so wochentlich aufgehen, rechnet man 39 schaff;
vor drey speisen, so wochentlich in greiß aufgehen, werden entworffen wochentlich ¾
schaff greiß, thuet daß jahr 39 schaff greiß und in hirsch 65 schaff;
vor ein speiß gerstgreiß wochentlich ¼ schaff, machet 13 schaff und in gersten 21 schaff.
In gemischet werden erfordert zum brod vor 20 spittäller 40 laib, deren aus einen ciller
schaff 8 gebachen werden, machet die wochen ciller schaff und daß jahr hindurch 260
schaff. [/]
Zu denen fünff h(eiligen) zeiten wird von waizenmell jedwederen spittäller ein laib brod
und daß jahr hindurch fünff laib, allen zusammen aber 100 laib brod passiret, deren 10
aus einem ciller schaff gebachen werden und machen in waitzen 10 schaff.
Weinn
Alle wochen wäre am Sonntag jeden spittäller ein mäsl weinn und denen 20 spittälern
wochentlich 5 viertl wein zu geben, machet daß jahr 260 viertl oder 13 emmer;
zu denen 5 h(eiligen) zeiten jedem ein halbe, thuet 50 viertl oder 2½ emmer;
vor essich wein werden wochentlich 2 viertl und daß jahr hindurch passirt 5 emmer.
Passierung in fleisch
Denen 20 spittällern alle Sonntag jeden ½ lb. frisches fleisch passiret, thuet daß jahr
hindurch über abzug der Fasten 460 lb.;
extra zu denen fünff h(eiligen) zeiten jedwederen ½ fleisch, machet 50 lb.;
dann auf Ostern zum weichen ein kölbernes brätl mit 5 lb. 2 schultern und [/] jeden ein
geselchte brattwurst.
Da aber bey der herrschaft Monpreiß ein übriges geselchtes fleisch vorhanden wäre,
könnte solches zu ersparrung deren geld ausgaaben denen spittällern anstatt des
obgesezten frischen fleisch gereichet werden.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin