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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
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VI.17 Steiermark: Mariazell – Klosterspital (Edition Nr. 76) 721 VI.17 Steiermark: Mariazell – Klosterspital (Edition Nr. 76) Nr. 76 Ordnung des Klosterspitals in Mariazell. Mariazell, 1751 März 31 Archiv: StLA, RuK, Sach 127 I, K. 400, fol. 538r–539 v Archivermerk: Spittals statuta in Maria Cell. E. [538r] Satzungen welche, die in daß spittal an- und aufgenohmen werden, zu halten verbunden seynd. [1.] Erstens all und jede werden Gott, dem allerhöchsten, förchten, ihme allein dienen, ehrbahrlich, fridlich und einig leben, von gottslästerung, ehrabschneiden, voll trincken und all andern lastern nicht das geringste verspiren lassen, auch vor alle dero gutthäter unabläsßlich betten. [2.] Andertens werden alle und jede monatlich wenigst ainmalh und zwar an den ersten monnath-Sontag beichten und daß hochwürdigste altars sacrament empfangen, auch da sie dises verrichtet, dem spittl herrn (allenfahls er solches anverlanget) die beichtzödl beybringen und behandigen. [3.] Drittens von s(ank)t Georgen biß s(ank)t Michaelis tag wird das zeichen zum auffstehen umb halber 5 uhr, von s(ank)t Michaelis aber biß s(ank)t Georgen tag umb 5 uhr morgens gegeben werden. Ain halbe stund darauf werden alle, sowohl die manns- als weibs bilder, ehrbahr geklaydter in dem gemainen grossen wohn- oder speißzimmer sich einfinden, alda nach in der [538v] still verrichten morgens gebett den rosenkranz von der allerheiligsten dreyfaltigkeit lauth mit einander betten und nach disem sich (so vill möglich paar und paar weiß) in die kirchen verfiegen, auch da selbst denen zwey folgenden heiligen messen nebst abbettung deren gewöhnlichen 2 heiligen rosenkränz andächtig beywohnen, so dan sich widerumb nach hauß begeben und der hand arbeith (so man ihnen vorgeben wird) abwarthen, biß auf drey viertl gegen 9 uhr, alwo die lytaney aller heiligen zu betten und nach solcher die angewisene arbeith fortsezen, biß auf 11 uhr. Umb 11 uhr wird zum mittagmahl geleütet und nach lauth verrichten tisch gebet das jenige in aller zucht und ehrbarkeit genossen, waß ihnen die güttigste hand Gotts zueschicket. Nach vollendten mittagmahl und abermahligem tüsch gebett und zwar von ain uhr an biß es zeit ist zu den königlichen rosenkranz in die kirchen zugehen, wird widerumb die angeschaffene arbeit vorgenohmen, auch mit diser die übrige zeit nach der zuruckkunfft aus der kirchen biß auf 5 uhr zuegebracht. Umb 5 uhr wird der h(eilige) rosenkranz von unser lieben frauen, die lauretanische lytaney samt dem salve regina, dann auch 5 vater unser, 5 ave maria und der glauben [539 r] von allen anwesenden
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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