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736 VII.1 Oberösterreich: Repräsentation und Kammer – (Edition Nr. 78–88)
[15.] Soa ist auch fünffzechentens den müllner (wie bei der herrschafft gebreuchig)
von jeden metzen khorn [6r] zu mahlen 2 xr., item von ainen metzen waiz zum schratt
4 xr. bezahlt worden, bei deme es ingleichen sein verbleiben hat, doch ist jederzeit daß
khorn nach der ordnung ain weders ain halber oder viertl muth an die mihl zu geben
und ist der mühlner schultig, von ain halben muth khorn 21 strich mehl und 32/₄ metzen
kleuben zu lifern, welche kleuben so dan auf ein schweindl, wann anderst aines in dem
spittall verhanden, verfürdert werden khönnen.
[16.] Sechzechenten ist vor disen nuer das jahr hindurch füer die spittaller zum
schradt an die mühl zu geben, drey metzen halbs waiz und halbs gersten passiert worden,
den 24. Januarii 1667 haben ihr gnaden g(nä)dig verwülliget, daß füerohin zum schrott
jährlich zwenn metzen waitz und zwenn metzen gersten gegeben werden solte, welches
auch selbsten ihnnen, spittlmaistern, mündlich anzaigt haben, doch solle achtung
gegeben werden, daß der mühlner damit nicht unthreu umbgehe, den grüeß und daß
mehl sollen die spittlmaister auf den spittall kasten in ihrer verwahrung haben und der
mayrin nach gelegenheit der umbständt nach und nach herfüer geben.
[17.] Dem khraudtschneider hat man zum sibenzehenten biß hero von jeden schaff
voll khrauth 2 den. geben, bey dem es zwahr sonsten auch verbleibt, wan aber füer besser
eracht würdt, das man daß krauth nach [6v] dem tag schneiden lasße, so solle hierinnen
des spittalls nutzen betracht werden.
[18.] Zumb achtzechenten haben die spittlmaister in namben des spittalls schon
etlich jahr herr ain tagwerch zöchwüssen, die zum Gotts haus Altenburg gehörig, beym
Zeitlhoff gelegen, in bstandt gehabt und darvon zum jährlichen bestandt geben zween
gulden (unangesehen sonst die anderen bestandt leith etwas mehrers davon geben
müessen), wan man nun deren ins khünfftig zum spittall noch bedürfftig ist, so solle es
auch in disen ebenfahls sein verbleiben haben.
[19.] Neunzechentenc haben sie, spittlmaister, in vorrigen raittungen jederzeit einen
uncossten wegen des maderlohn eingebracht, weillen aber in denen alten rechnungen
niemahlen nichts davon einkhomen, sondern jederzeit der aine spittlmaister aus der
baurschafft hat verrichten müessen, also ist auch anjezo solches maderlohn von dem
spittall zu bezahlen ganz eingestelt und ist daß mähen der zeit Mayrhoffer als spittlmaister
(welcher ohne daß wegen des spittall von der herrschafft in dennen ordinari robathen frey
gelassen würdt, gleich wohl hat er sich in eraügneten fahl der extra [7r] ordinari robath
eben so wenig alß sein vorfahrer zuerwaigern) neben allen beym spittall nottwendtige
fuhren, alß zechent, holz, traidt unnd andere fuhrn, auch das wüsen mähen und heyführn
zuverrichten schuldtig.
[20.] Zwaintzigisten haben mehrerwente spittlmaister in ihrer vorigen raittungen
allzeit gemainiglich zuer spittall ain gantzen stokh salz erkhauffet unnd nur per bausch
verbraucht worden, auch in der raittung per ausgab eingebracht, weillen man aber wohl
mit etwas weniger auskommen kan, so sollen die spittlmaister ainen stokh salz, entweders
bei der herrschafft oder anderwertig erkhauften und in ihrer verwahrung auf dem spittall
casten haben, auch allzeit der in 3 wochen ain mäsl herfüer geben, solcher gestalt ihnen
dasselbe auch in ihrer raittung füer ein richtige ausgab passiert würdt.
a Am linken Rand: Mühlner.
b Am linken Rand: Wißen.
c Am linken Rand: Wisenmähen.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin