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VII.1 Oberösterreich: Repräsentation und Kammer – (Edition Nr. 78–88) 737
[21.] Füera ain und zwaintzigiste ist passierlich auf daß gefliglwerch jährlich 12/₄
und auf ain re(veren)do schwein, zum fahl aine im spittall gehalten würdt, zween also
zusamben drey zway viertl metzen.
[22.] Zwayb und zwaintzigisten nach dem auch in vorrigen rechnungen nit allain vill
zehrungen, sondern auch hoche schreibtax eingesezt worden, als ist zuverhüettung [7v]
dessen füer zusamben richt- und schreibung jeder jahrs raittung auch füer pappierc außgaben
und dergleichen in allen passiert ain gulden, die zehrungen aber, die sie bey machung der
raittung jederzeit gethann haben, sein gentzlich eingestelt und hinfüero unpassierlich.
[23.] Hingegend aber und zum drey und zwainzigisten ist schon etlich jahrhero
gebreuchig gewest, daß einen jeden spittlmaister vor ihr habente bemüehung ohne
interesse ain hundert gulden stilligent verbleibent seindt oder aber füer beede
derentwegen 10 fl. in die außgab zu bringen passiert ist, also solle es dergestalt und
mit diser beschaffenheit noch darbei sein bewendten haben, daß nemlichen sie solche
10 fl. in ihrer spittall raittung füer ain richtige ausgab einbringen können, wann sie in
allen des spittalls nutzen betrachten und den etwo eraigneten schaden wendten, auch
mehrermelten spittall mit solchen fleisß und threu, wie in ihren selbst aigenen sachen
hausen werden, durch dises sie ihnen auch allerforderist bei Gott, dem allmächtigen
(welcher ein reicher belohner der armen guetthatter ist), ein verdienst machen und dann
bei der gnädigen herrschafft eine gnad zu hoffen haben werden. [8r]
[24.] Letzlichene und schliesßlichen werden die spittlmaister in allen, was ihnnen
bei diser instruction in ainen oder andern puncten auf etwann beschechenten zuefahl
zu schwer füerkhomen wurde, auf mehrermelte herrschaft Wündthaag angewüssen,
alda ihnen alsdan alle gebüehrente hilff und beystandt gelaistet werden solte, darbey
gleichwohl obhochgedachte herrschafft Wündthaag ihr austruckhlich vorbehalten,
dise instruction nach gelegenheit der zeit zu mündtern und zu mehren oder wohl gar
aufzuheben und aine neue zu verfasßen.
Threulich und ohne geverdte des zu wahrn uhrkhundt ist mehrgemelte instruction
unter des hoch- und wohlgebohrnen herrn hern Joachimof freyherrn von unnd zu
Wündthaag, herrn auf Pragthall, Müntzbach und Säxenegg, auch aügenthumber der
herrschaft Reichenau am Freywaldt in Unter Öessterreich der röm(isch) kay(serlichen)
may(estät) rath und regenten, des regimenths der n(ieder) ö(sterreichichen) landten etc. etc.
aügenen handten und freyherrn insigl von obrigkheit wegen dennen der zeit verordneten
spittlmaister zu ihrer khünfftig [8v] bessten nachrichtung, nit allain eingehändtiget,
sondern auch benebens anbefolchen worden, daß sie dieselbe jährlich zu mehrer
gedächtnus wenigist ainmahl ablessen, daryber sie dan auch der gnädigen herrschaft
selbsten der würkhlichen vollzüchung halber mit mundt und handt angelübt haben,
beschechen an Neuen jahrstag das ain tausent sechs hundert sechs unnd funffzigisten jahrs.
[L. S.] Joachim freyherr von Wündthaag
Collation: Nun ist dises dem orginal von worth zu worth gleich laudtente, actum
Müntzbach, den 30. Oktober 1755.
[L. S.] Tobias Antoni Schiz, der zeit spittlmaister
a Am linken Rand: Haben auf die hüener und schwein.
b Am linken Rand: Raittungs uncossten.
c Folgt und schreiberey, getilgt.
d Am linken Rand: Spittlmaister besoldung.
e Am linken Rand: Der spittlmaister assistenz und hilff.
f Korr. aus auf Pragthall.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin