Seite - 746 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Bild der Seite - 746 -
Text der Seite - 746 -
746 VII.1 Oberösterreich: Repräsentation und Kammer – (Edition Nr. 78–88)
instrument sich fündet, alß solle demenägsten durch einige raths freundt und spitlmaister
solch alles durchsuechet und beschriben, sodann ein ordentliches inventarium
eingerichtet und ihme, spitlmaister, unter gmeiner stadt khleinern insigls förttigung
zuegestellet werden.
[26.] Zum sechs und zwainzigsten solle er, spitlmaister, auch die spittäller mit klimpf
und sittsambkheit zu verrichtung vorermelt ihres täglichen gebetts in der capellen und
hörrung des Gottes diensts in der pfarrkürchen, dann öffterer beicht und hey(ligen)
communion treulich ermahnen und antreiben, [/] alle ungelegenheiten, hader und zanckh
abstellen, mithin dem spittall in ainem und anderen also haußen, auch die spittäller in
solcher disciplin halten, wie er ihme solches gegen Gott, der obrigkheit und ihnen, denen
armen leuthen, zu verantwortten getrauet, inmassen dann das verthrauen in sein persohn
auf ein solche weiß gestellet wierdet.
[27.] Zum siben und zwainzigisten werden ihme hingegen für solch seine
mühewaltung zur jährlichen besoldung zechen gulden (welche er alle jahr in sein raittung
per außgab einzubringen hat) verordtnet und außgeworffen, anbey die jährliche graß-
fexung und bstandtgeld von denen zum spittall gehörigen und nägst daran ligenden graß
und wurz gärttln völlig zu genüesßen zuegelassen, sovil aber
[28.] schlüesslichen das obst und zwetschgen, so künfftig (angesehen die alten obst
baumb, durch die fürgeweste schaur wetter und rauche winter alle verdorben [/] und
hinweckh gehackhet worden seyndt) in disen gartten wachßen werden, anbelangend solle
spitlmaister selbiges mit denen armen im spittall threulich theillen.
Zu urkhundt diss ist gegenwärttiges instrument mit gmeiner stadt alda hieruntergestelt
gewöhnlichen insigl verförttiget worden. Actum Schwannenstadt, den zechenten
monnathstag Decembris deß ain taußent sibenhundert sechs und funffzigisten jahrs.
[L. S.]
Nr. 87
Ordnung des Klosterspitals in Spital am Pyhrn.
Stift Spital am Pyhrn, 1756 August 20
Archiv: OÖLA, A. der Landeshauptmannschaft, [Ältere Stiftungen,] Scha. 176
Rückvermerk: Ordnung über die zum stifft Spitäll gehörige, mit keiner fundation verse-
chene spitäller, welche nur aus mildherzigkeit von daraus die verpflegung geniessen und
also einer hochlöb(lichen) k. k. repraesentation und cammer etc. etc. ad approbandum
eingericht wirdet, im Traunviertl.
Ordnunga, wie es mit dennen dem collegiatstifft Spittäll am Pihrn unterwirffigen,
unbemitleten und mit keiner fundation versechenen spittällern (welche von blosser
mildherzigkeit besagten stiffts abhangen) ihrer verpfleg- und sonstigen üebung halber
gehalten zu werden pflegt, so also zu volge des sub dato 8ten May anno 1756 emaniert
kay(serlich) könig(lich)en repraesentations patent nachfolgentermassen angemörckt und
beschriben wirdet, nemblich und
[1.] pro 1mo geniessen dise gemainig(lich) in 10 armen persohnnen bestehende
a Am oberen Rand: Stifft Spitäl im Traunviertl; unten am Seitenende: Ad lit. S, ad fasc. X in n. 1 ad n.
1. lit. A.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin