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748 VII.1 Oberösterreich: Repräsentation und Kammer – (Edition Nr. 78–88)
Nr. 88
Ordnung des Herrschaftspitals im Markt Zell.
Zellhof, 1756 August 4
Archiv: OÖLA, A. der Landeshauptmannschaft, [Ältere Stiftungen,] Scha. 168 (gleichlautede
Abschrift fol. 3r–9 v)
Druck: StelzMüller, Spital 213–216.
Rückvermerk: Ordnung bey dem herrschafft Prandeg und Zellhoferischen spitall in
marckt Zell, aufgericht den 4ten Aug(ust) anno 1756.
[11r] Ordnunga nach welcher sich bey dem herrschafft prandegg- und zellhofer(ischen)
spittall in marckt Zell sowohl des einnahms und verpflegung halber deren daselbstigen
pfriendnern als auch diser ihrer schuldigen uebungen und verhalts, dann des gemainen
spitalls oeconomiae wegen von dato an beständig zu verhalten seyn wierdet, als nehmlichen
den einnahm deren pfriendnern betr(effend)
Weillen sothannes spittall aus blosßer mildherzigkeit deren marckt zeller(ischen)
burgern, dann deren herrschafft prandegg- und zellhofer(isch)en unterthannen ihren
ursprung genohmen und sich sodann durch gefihrt aigene gutte hauswirthschafft empor
geschwungen, auch von zeit zu zeit einen zueflus von herrschäfft(lich)en allmosen
genosßen hat, übrigens aber die zahl deren pfriendnern niemahls auf eine gewisße summa
bestimet gewesen, sondern nach proportion deren besizenden spittallsmitln abgemesßen
worden ist. Alß solle
[1.] firs erste einem jedwederen inhaaber deren herrschafften Prandegg und Zellhof
(gleichwie es bishero die uralte gewohnheit gewesen) als rechtmässigen grund und
vogtobrigkeit die pfriendner in sothannes spittall einzunehmen alleinig zuestehen. Darbey
aber
[2.] andertens vorzüglich die aigene herrschaffts arme unter der burger und
baurschafft bey der herrschafften Prangdegg und Zellhoff reflectieret und solche subjecta
an- und aufgenohmen werden, welche solche gnad vor anderen ihres nothstands, alters
oder leibsgebrechen, darbey aber erzeigend gutten auffihrung, auch fridlich, gottsförchtig
und ehrbahren leebenswandel halberb verdienen, [11v] gestalten aber dises spittall also
bestellet ist, das die pfriendner alle darbey vorfahlende hauswirthschaffts arbeith selbsten
versechen, auch die einbringung der fechsung besorgen und einiger auf dem feld
habender zechenden besorgen, somit ja gleichwollen grösten theils zu einer arbeith noch
taugliche leith seyn müesßen. Also sollen
[3.] drittens nicht gar lauther mislsichtigen breßhaffte und kranke, sondern
wenigstens zwey dritl thail gesunde und einer mitlmäsßigen arbeith vorzustehen,
vermögende persohnen eingenohmen und unter ihnen die hauß- und feldarbeith durch
den spittallmaister also ausgetheillet werden, das jedwederen eine solche verrichtung
zuekome, welche eß seinen kräfften nach gemählig verrichten kan. Und da
[4.] vierttens bishero keine gewisße anzahl deren pfriendnern bestimet gewesen,
sondern solche gemainiglich zwischen zehen und vierzehen persohnen sich erstrecket
a Unten am Rand: Ad lit P ad fasc. XIII in n. 1 n. 1.
b Über der Zeile nachgetragen.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin