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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 751 -
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Seite - 751 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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VII.1 Oberösterreich: Repräsentation und Kammer – (Edition Nr. 78–88) 751 einsicht der obrigkeit anzuzeigen, dann ohne deroselben specialen consens dem spittall keine unnöthige ausgaben zuezuziechen, hiemit ernstlich und bey verluhrst seines dienstes aufgetragen und respectu deren spittall capitallien und rechnungs erlagen, auch alljährlich richtiger einforderung deren zünnsen an die in spittall und milden stüfftungs angelegenheiten albereits ergangene und noch könfftighin ergehende generalia und deren buchstäblichen inhalt angewisen ist. Wiezumahlen auch [24.] vier und zwainzigistens die anzahl deren in der herrschaffts jurisdiction befindlichen armen leithen so gros ist, das unmöglich alle in das spittall eingenohmen und in selben verpfleget werden können, dargegen aber gleichwohl ihnen von demselben einigen genuß zuekomen zu lasßen billich ist, als behaltet sich die grund- und vogtobrigkeit hiemit ein vor allemahl bevor, in soweith es die besizende mitl des spittalls zuelasßen und das vermögen nicht geschmähleret wierdet, denen vor anderen am nothdörfftigsten persohnen, auch ausßer dem spittall mit einer proportionierten geld oder traid abgab je- und allzeit ingedencka seyn zu könen. [25.] Fünff und zwainzigstens reserviert sich hiemit dieselbe noch weiters dise gegenwärttige ordnung nach beschaffenheit deren umständen, auch sich etwo vergrösßer- oder verminderenden vermögens stands des spittalls nach dero [14v] wohlgefahlen und ersechenden besten offtersagten spittalls in ein sowohl als anderer zu verminderen, zu mehren, auch wohl gar abzuthuen und eine andere davor zu errichten, entzwischen aber ist diser in in [!] allen puncten unnd clausuln auf das genauiste nachzuleben und das solches würckhlich geschehe. [26.] Sechs und zwainzigstens einen zeitlichen pfleeger deren herrschafften Prandegg und Zellhof von zeit zu zeit die behörrige obsorg und nachsicht zu tragen, auch von jahr zu jahr die ihme von dem spittallmaister erlegende rechnungen ehistens zu revidieren und in nahmen hochgnädiger vogtobrigkeit (wie es bishero beschehen) aufzunehmen und nach befindender richtigkeit zu ratificieren ernstgemäsßnistb aufgetragen. Zu urkund ist dise spittallordnung in zwey gleichlauttende exemplaria gebracht und von mir, endes gefertigten als dermahligen inhabern deren herrschafften Prandegg und Zellhof, auch vogtherrn des spittalls zu Zell, eigenhändig unterschriben und geferttiget, sodann eines der canzley zu Zellhoff zur verwahrung eingeantworthet und das andere dem spittallmaister zu seiner darnach zu nehmen habenden verhalt zuegestellet worden. Actum auf meiner herrschafft Zellhof, den 4ten Aug(ust) anno 1756. [L. S.] Norbert Antoni graf und herr von Salburg, mpria. a Folgt zu, getilgt. b Mit roter Farbe unterstrichen und Fragezeichen in roter Farbe am Rand.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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