Seite - 755 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Bild der Seite - 755 -
Text der Seite - 755 -
VII.2 Oberösterreich: Eferding – Herrschaftspital (Edition Nr. 89–97) 755
[2.10] Zehentens haben die spitäler, welche zur arbeit noch tauglich und bey
nachstehenden arbeiten mithelffen müssen, als in aufrichtung deren scheittern in dem
holzstadel und herrschaft(lichen) freyhause, im Spitzgarten, in heügen und graimat-maad,
bei dem einführen des schwären getrayds, in denen oessen und auf den wägen, in linnß,
gersten und haber zehend aufheügen, in pflanzen sezen, kraut abwürmen, in meerer
graben und haken, in rueben häppen, schällen und hächeln, in der kraut arbeit, in s(alva)
v(enia) schwein- und kühe hütten, in ackern, eggen und zuscharren, in ruben und brein
hütten; auch die, so oft es die noth erforderet, daß wegen üblen wetters oder anderen
zufällen eine arbeit (um schaden zu verhütten) beschleiniget werden solle, allezeit auf
anschaffung des [/] spital verwalters hiezu erscheinen müssen, alle halbe täge jede person
ein stuk brod und alle werktäge in der frühe eine sauere suppe, der kühe hütter jähr(lich)
einen laib, der s(alva) v(enia) schweinhütter aber das jahr hindurch zwey laib brod.
[2.11] Eilftens die kleidung deren spitälern betreffend, so überkommen die
mannspersonnen alle dritte jahr am Neüen jahrstage einen weiß und blau melirten
tüchernen rock, mit roth tüchernen aufschlägeln, gelb messingenen knöpfen, mit
silberfarb ungeblaichter leinwat gefüttert, kalbsfellene ungefärbte hosen und einen hut,
item alle dritte jahre ein blau melirt tüchernes kamisol mit falten und roth tüchernen
aufschlägeln mit obigen knöpfen und unterfutter, weis und blau melirte soken, ein paar
schuhe und die schnallen.
Die weibspersonen alle dritte jahre ein weis und blau melirtes tüchernes corset mit
rothtüchernen aufschlägeln, einem pöyernen unterrok von gleicher farbe und ein braun
zeügenes mieder, ingleichen alle dritte jahre ein weis und blau melirt poyernes corset
mit rothen aufschlägeln, eine braune haube mit tribsammeten vorschuß, weis und blau
melirte soken und ein paar schuhe mit denen schnallen.
Es werden auch die spitäler durch apotheker und baader mit der nöthigen medicin auf
unkosten des spital stifts versehen und ein verstorbener in dem spital gottesaker durch
den dasigen herrn beneficiaten zur erde bestättiget, wie dan auch für die abgestorbene
spitäler alle monat eine hei(lige) seel-meß gelesen wird, falls sich nun begibt, daß ein
verstorbener spitäler ein gelde unterlasst, worüber in lebzeiten keine leztwillige disposition
gemacht worden, so mit vorwissen des spitalverwalters geschehen soll und gemeiniglich
ad pia legata verwilliget wird, so wird für die abgeleibte seele eine oder andere hei(lige)
meeß gelesen. Das übrige aber dem spitale verrechnet, welches jederzeit die vogtherrschaft
resolviren wird. Das bette mit ein paar leylachen kommt ebenfalls zu dem spitale, die in
die krankenzimmer appliciret werden. Die übrige fahrnuß aber, ohne der truchen (so
zu zeiten das spital behaltet), wird unter die spitäler vermög gegebenen loos vertheilet,
hingegen
[2.12] zwölftens sind die spitäler auch schuldig, nachstehende obliegenheiten zu
verrichten, nämlich
[3.] schuldigkeiten deren spitälern
Bey dem täglich in der spitalkirche haltenden hei(ligen) meeß opfer und gestifteten
jahrtägen, dan denen monat(lichen) hei(ligen) seelmeessen [in] ihren eigenen stühlen zu
erscheinen, wie auch jährlich viermale, [/] als am feste des süssen namen Jesu, am ersten
Sonntag nach Ostern, am hei(ligen) dreyfaltigkeit Sonntage und rosenkranz feste, dem
herrn beneficiaten dieses spital stifts als ihrem bestellten seelsorger und pfarrherrn ihre
beichte abzulegen und das hei(lige) sakrament des altars zu empfangen.
[3.1] Dreyzehentens seynd selbe auch verbunden, ihr ordinari frühe und abend
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin