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VII.2 Oberösterreich: Eferding – Herrschaftspital (Edition Nr. 89–97) 757
derselben anzumahnen, auch öfters zu wiederhollen. Zu urkund dessen ist gegenwärtiger
stiftbrief oder ordnung mit meinem erbangebornen insigl verfertiget worden. Actum Linz,
den achten monats tag Jäner des ein tausend sieben hundert zwey und sechzigsten jahrs.
Johann Georg Brix, freyherr von Hocheneck, als erbetten und begwalter administrator.
Nr. 91
Instruktion für den Herrschaftspital-Pflegsverwalter (Schifersches Erbstift) in Eferding.
Eferding, 1745 Juni 20
Archiv: OÖLA, Schifersches Erbstift, Schbd. 3, unfoliiert (Konzept auch dort liegend, mehrere
Ausfertigungen)
Von tragenter administration wierdet bey dem freyherr(lichen) schifer(schen) erbspittall
stüfft in Eferding unter endtstehenten dato, alß dem installationstag des herrn Carl Franz
Reinspach qua pflegsverwaltern alda, nachstehentes hiemit resolvieret.
Die spittäller betreffend
[1.] Primo hat herr verwalter verabredter massen denen spittällern und jeden in
sonderheit auf könftigen neuen jahrs tag anno 1746 und zwar denen männern einen
burger(lichen) tüchenen rockh liechtgrauer farb mit rothen unterfuetter und rothen
aufschlägln, ein tüchenes camissol gleicher farb mit seithen falten und rothen aufschläglen
mit weissen fuetter, beede mit zünene knöpfen, einen huet, ein weiß baumwollenes
par strimpf liderne hosen und ein paar schuech, denen weibern des gleichen von
nemlicher farb einen rockh und mieder, ein tüchenes und zeugenes corsetl, eine
schwarz außgeschlagene rothe hauben, ain paar strimpf und ain paar schuech auf daß
würthschafftlichste anzuschaffen, womit dergestalten künftighin zu continuieren ist, daß
sie, spittäller, von drey zu drey jahren die männer den rockh, liderne hosen und den huet,
so ingleichen die weiber dem rockh, daß tüchene corsetl und mieder, die oben specificiert
überige klaidtungen aber von zwey zu zwey jahren jedes mahl richtig empfangen, in
welchen klaidtungen sie, spittäller, alle Sonn- und feürtag bey denen Gottes diensten
erschienen, fürohin auch auf mann- und weiberseithen jedes mahl in denen andert und
dritten kirchen stühlen ihren plaz nehmen müessen. [/]
[2.] Secundo solle von neuen jahr an alle monnath den erst oder anderten tag nach
die Rudolph schifer(sche)n stüfftmesß eine seell mesß für all und jede abgeleibte spittäller
gelesen, vorhero aber jedes mahl ordentlich verkündtet und für jegliche derselben einen
zeitlichen herrn beneficiaten fünff und vierzig creuzer, zusammen also neun gulden, auß
der pflegambts cassa gegen quittung alljährlichen erfolget werden.
[3.] Tertio die bey der installation abgelesene spittäller ordnung und derselben
verpflegungs norma ist auf pergament oder einen regal bogen zu schreiben, dem herrn
vogtherrn zum außförttigen einzuschickhen, hinnach aber zu eines jeden wissen in
dem gemain zimmer zu affigiren, fürohin auch daß bemerckhte seitl wein anstatt des
bißhero abgeraichten drey creuzer, gleich wie in denen älteren zeiten ohne abbruch ihnen
spittällern gegeben werden solle.
[4.] Quarto seyndt die spittäller dahin an zuhalten, daß sie ihr tägliches gebett für alle
abgestorbene und lebendige deß freyherr(lichen) schifer(schen) hauses fürohin von Georgii
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
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- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin