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VII.2 Oberösterreich: Eferding – Herrschaftspital (Edition Nr. 89–97) 763
[7.] Siebenten die besoldung des predigers soll sein neben einer freyen wohnung
und gebrauch des priesters hausß und aller seiner zuegehorung, wies von alter gewesen,
quottemberlich funff und zwaintzig gulden, das ist järlich hundert gulden, sambt zechen
khlaffter holz und ain pfundt khraut.
Nr. 94
Instruktion für den Herrschaftspital-Spitalpfleger (Schifersches Erbstift) in Eferding.
Warschau, 1787 Oktober 1
Archiv: OÖLA, Schifersches Erbstift, Schbd. 3, unfoliiert
Druck: grieNBerger, Erbstift 298–303.
Rückvermerk: Instruktion.
Instruktion für einen jeweiligen pfleger des freyherr(lichen) schiferischen erbstifts zu
Eferding
[1.] Vorzüglich muß gleich beim antritt der amtirung ein ordentliches hand- oder
steuerbuch und ein waisenbuch vorhanden sein oder errichtet, die protokoll und
waisenbuchsführung fortan reinlich gehalten werden, um mit den unterthanen in allen
fällen nach der allgemeinen vorschrift vollkommene richtigkeit zu pflegen und damit
auch die landesfürst(lich)e anlagen in den gesetzten terminen, bei ansonst wegen eines
sich etwa ergebenden saumsals eigener haftung abgeführet werden.
Dieses vorausgesetzet werden
[1.1] 1tens dem jeweiligen pfleger, gleich seinen vorfahren, zum jähr(lichen) gehalt in
baaren 250 fl., dann sammentliche pflegsabhandlungs und die uibrige einen bezug auf
den beamten habende kanzleitaxen nebst anderen zuflüssen an naturalien als an holz,
welches durch die stiftpferde unentgeltlich zugeführet wird, jähr(lich) 10 klafter hartes
und 20 klafter weiches, wo[/]mit auch das einheizen für die kanzlei und die eigenen
bestreitung des hackerlohns verstanden ist: waiz 6 metzen, korn 18 metzen, auf 1 pferd
haaber 26 metzen, auf 2 kühe die nothwendige fütterei, die ihme, pfleger, von der Steeg-
und Hofwiese durch die mairpferde muß zugeführet werden nebst dem benöthigten stroh
sowohl zur streu als winterfutter, so jedoch auf eigene kosten geschnitten werden muß.
Auf hünerfutter haaber 4 metzen, an salz 4 stöcke, den stock zu 25 lb., an essig 4 eimer,
an kerzen 10 lb., an frischlingen jähr(lich) 2, die auch von dem spital müssen gemästet
werden. Von der spitalmast schweine 12 bratwürste, zu Martini statt der jähr(lichen)
ganns 30 xr. aus geld, von einer im spital geschlachteten kuhe oder stier jedes mal 30 lb.
fleisch bewilliget und wie bisher die pflegswohnung im ersten stock des herrschaftlichen
freihauses nebst der stallung für 2 kühe, der kuchel, gewölbe, uibrigen behältnissen,
pflegspferdstall im spital und dem gärtl zur nutzniessung und gebrauch eingeräumet,
auch die daselbst nothwendigen reparationen auf unkösten des spitals zugestanden,
dahingegen die nur auf eigene mehrere bequemlichkeit abzielende veränderungen und
verbesserungen aus eigenem säckel zu bestreiten kommen, wo anbei [/]
[1.2] 2tens derselbe nicht nur alle mit der pflegsamtirung verbundene stiftsgeschäfte
und verrichtungen zu besorgen, sondern genaue obsicht auf gute wirthschaft, erhaltung
und vermehrung der stifts einkünfte, somit auf dessen rechte und gerechtigkeiten zu
tragen.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin