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768 VII.2 Oberösterreich: Eferding – Herrschaftspital (Edition Nr. 89–97)
am grünen Donnerstag 5 fl., dem thurnermeister waiz 3 metzen, korn 8 metzen; der
rauchfangkehrer hat 12 fl. 30 xr., der pfister 22 fl., item 3 klaffter scheiter; der mair hat
zur besoldung bei dermal mehrerer arbeit 30 xr. für ein neues jahr 1 fl.; der roßknecht
hat zur besoldung bei gleichfalls mehrerer arbeit 20 fl., für ein neues jahr 34 xr.; der
prügelknecht 6 fl., der futterschnei[/]der 6 fl.; die mairinn hat besoldung 10 fl., für eine
neues jahr 51 xr.; die gr[oße]a diern 6 fl., die kleinere 5 fl. 30 xr.; dem herrn stadtpfarrer
werden jährlich für de[ssen] aemter gegeben 5 fl.; der uhrmacher hat jähr(lich) bestallung
wegen der thurmuhrrichter[ey ...]; nebst dem wird noch erlaubt, das sonst von alters her
gewöhnliche neue jahr als den pfarrvokalisten 1 fl. 8 xr., dem thurnermeister 1 fl. 8 xr,
den nachtwächtern 34 xr., den thurmwächtern 28 xr., den barmherzigen [Brüdern?] 34
xr., den 2 fleischhackerknechten 2 fl., den schmidknechten 1 fl. 30 xr., dem mühljungen
und fuhrknecht 2 fl.; dem spitaldiener sind zur besoldung ausgeworfen 24 fl., item 1
rock, 2 paar schuhe, 2 stuck hemder und wochentlich 1 laib brod, 2 klaffter holz und 2
schilling witt. Das sonst gewöhnliche Michaeli gspent hat nun gänzlich zu unterbleiben
und wird zu andern heilsamern werken verwendet; der rechtsbestellte des spitals, herr
doktor Riedl, hat zur jähr(lichen) bestallung 12 fl., für den stallungs bestand 8 fl.,
schwaben stroh 40, 1 lb. kraut, 1 frischling.
[7.] 14tens Sollten sich aber sowohl in obausgesetzten bestallungen, besoldung
oder abgaben, als auch in anderwegen einige zweifel aussern, die durch gegenwärtige
instruktion nicht klar könnten erörtert werden, so ist der herr benefiziat als begwalteter
hierum zu befragen und hat, was thunlich zu sein scheint, vorzukehren.
[8.] 15tens In uibrigen versicht man sich mittels der gewöhnlichen angelobung, daß ein
zeitlicher pfleger den bekannten pflichten zu folge obigen verhaltungspunkten genauest
nachkommen, mit den seinigen einen christlichen, auferbäulichen lebenswandel führen, keine
dem stifft nachtheilige unterhandlung und nachbarschafft pflegen, endlich alle schuldigkeiten
nach den landesgesetzen und herrschaftlichen befehlen getreulich erfüllen werde.
So beschehen zu Warschau, den 1. October des 1787ten jahrs.
[L. S.] Cecilia gräfin von Sulkowska, geborne baronne von Schifer und Sonderndorff
Nr. 95
Speiseordnung des Herrschaftspitals (Schifersches Erbstift) in Eferding.
Eferding, 1608
Archiv: OÖLA, Schifersches Erbstift, Hs. Nr. 2: Urbar 1608: Urbary yber das spittall Efer-
ding etc. [alter Archivvermerk: No 175], unfoliiert
Verzaichnus der ordtnung, wie es ein spitlmaister mit den armen und dem dieneten
gesindt der cost halber halten soll
[1.] Erstlich sol jedwedern armen alle vierzehen tag zwen laib brott, das jedlicher
achtzehen pfundt in taig wigt, geraicht und gegeben werden, dem dieneten gesindt die
notturfft.
[2.] Zum andern soll der spitlmaister alle wochen auf die armen und das dienet
gesindt acht und zwainzig pfundt rindfleisch nemben und solliches under sie austhaillen,
a Beschädigung des Papiers.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin