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770 VII.2 Oberösterreich: Eferding – Herrschaftspital (Edition Nr. 89–97)
denen offenwöcklen 4½ mässl mehl und um 2 kreuzer jerm, auch zu jeder diser speiß ¾
lb. schmalz, gedörtes obst 4 mässl.
[3.] Drittens alle Quatember Mittwoch ein schmalzkoch, darzue kommen 5 gupf
mässl grieß und 4 lb. butter.
[4.] Viertens so an einen feyrtag ein fasstag einfallet, entweders ein brein oder
offenwöckel mit obiger mässerey.
[5.] Fünftens zur nacht ausser des Sonntags eine säuer suppen.
[6.] Sechstens am Martinitag jedem deren spittälern und mayrleuthen ein viertl von
einer ganns und bey 4 lb. schweinenes rohes brätel, worzue allezeit 3 frischling gemästet
werden. Die junge ganns aber wird unter ihnen solcher gestalten ausgethaillet, daß 12
spittäller 6 krägen und 12 füeß, denen anderen 12 spittällern [/] aber die 12 flügel, mägen
und leeber zuegetheillet werden. Auch wird ihnen gedörtes obst zur dempfsuppen, siesse
frische milch und jedem um 1 kreuzer semmel gegeben. Zu der dempfsuppen werden
abgegeben 2 mässl spältel oder zwöspen. In ermanglung dessen wird um 7 kreuzer
schwarzer lebzelter erkaufft. Das brätel und die gännß werden roher ausgetheillet und
hierzue ein mässl geribenes salz gegeben.
[7.] Sibentens das Fasching mahl wird gehalten und ihnen geraicht wie zu Martini,
ausgenohmen daß sie keine gänns haben. Absonderlich aber an Fasching tag neben dem
ordinari mittag das nacht und siedfleisch. Das Faschingmahl wird 8 tag vor dem Fasching
Sonntag gehalten.
[8.] Achtens zu Ostern und Pfingsten jedesmahl einem spittäller zechen eyer, die
von denen unterthannen gedienet werden. Denen mayrleuthen wird von dem spittall zu
obigen 2 festtägen jedem geraicht drey eyer.
[9.] Neuntens am Ostertag, Pfingsten und Weyhnachten jedem zu mittag 3 stuck
kälberes brätel, als von einer brust (worzue zu der fühl von dem spittall 50 eyer müssen
genohmen werden), nüern und ruckbrättel von 2 kälbern, die die unterthannen dienen
müessen. An disen tägen und an dem neuen jahrstag auf die nacht frisches rindfleisch und
gekochtes kälberes fleisch. Fahlet aber der Weyhnachttag und daß neue jahr auf einen
Sonntag oder auch der Stephani oder Johannestag an einem Sonntag, so werden ihnen das
nacht rindfleisch auf einen anderen tag in der wochen aufbehalten. [/]
[10.] Zehentens am heil(igen) Weyhnacht fasttag und charfreytag zu mittag fisch oder
gemeiniglich jeder persohn hiervor vier kreuzer in geld. Item kraut und arbeis, auf die
nacht aber 3 mässl gedörtes und am heil(ige)n Weyhnacht abend jeder persohn (worunter
auch die mayrleuth begriffen) 12 äpfeln und 4 böck nuß.
[11.] Eilffentens wochentlich denen mayrleuthen und spittällern einen laib brod der
ausgebackener 16 lb. haben muß.
[12.] Zwölfftens wirdet von der jährlich geschlachteten schwein jeder persohn sowohl
spittällern als mayrleuthen ein ellen lange bratwurst geraichet.
In der Fasten hingegen an einem Sonntag haben selbige auf mittag einen guggelhupf,
darzue werden gegeben 4 mässl sauberes mehl, ¾ lb. schmalz und um 2 kreuzer jerm.
Am Monntag schupfnudl, hierzue rockenes auszugmehl 4½ mässl und 2 lb. schmalz
gegeben werden.
Am Erchtag offen wöckel, hierzue rockenes auszugmehl 4½ mässl, ½ lb. schmalz und um
2 kreuzer jerm.
Am Mittwoch grieß oder mehl knödl, hierzue 4 mässl grieß und 4½ mässl mehl.
Am Pfingstag nocken, hierzue 4 mässl waizernes mehl und 2 lb. schmalz.
Am Freytag grießkoch, worzue 1½ mässl grieß und ¾ lb. schmalz abgegeben werden.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin