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VII.2 Oberösterreich: Eferding – Herrschaftspital (Edition Nr. 89–97) 771
Am Sambstag ain mässl gersten, worzue ¾ lb. schmalz abgegeben wirdet. [/]
Alle Sonntag haben die spittäller jeder ein halb maaß most oder ein halb maaß bier.
Am neuen jahrstag, Fasching, Ostern, Pfingsten, Martini und Weyhnachten, auch
in ihren ordinari beichttägen hat jederwederer spittäller ain seitel wein oder hiervor
gemeiniglich vier kreuzer und um ain kreuzer semmel.
Die mayrleuth haben an benanten festtägen und da sie ihre österliche beicht verrichten,
jeder ein halb maaß most oder bier und um ain kreuzer semmel, fehrnershin haben auch
die spittäller, welche zur arbeit noch tauglich und bey nachstehenden arbeiten mithelffen
müssen: Nemlich in Spitzgarten in heigen und fassen in heu und grumet maadt, bey
dem einführen des schwären getraids und helffen in denen ösen, in kraut abwürmen, in
möhrer graben und häppen, in rueben häppen und schellen, in rueben einhächlen, in der
kraut arbeit, in kueh- und schwein hüetten, in ackern helffen; alle halbe tag jedwederes
ein stuck brod, worvon achtzechen von einem laib geschnidten werden.
Die klaydung deren spittällern betr(effend), so überkommen die manns persohnen alle
dritte jahr am neuen jahrstag einen weiß und blau melirten tüechernen rock mit rothen
tüchernen aufschlägen, gelb messingenen knöpfen mit silberfarb ohngeblaichter leinwat
gefüeteret, kalbs fellerne, ohngefärbte hosen und einen huet. Item alle dritte jahr ein blau
tüchernes cämisoll mit falten und roth tüchernen aufschlägeln mit obigen [/] knöpfen
und unterfueter, weiß und blau melirte socken, ein baar schuech und die schnallen.
Die weibs persohnen alle dritte jahr ein weiß und blau melirtes cärset mit roth tüchernen
aufschlägeln, einen poyenen unterrock von gleicher farb und ein braun zeugenes mietter.
Ingleichen alle dritte jahr ein blau und weiß melirt poyenes cärset mit roth tüchernen
aufschlägen eine braune hauben mit trib sammetenen vorschuß, weis und blau melirte
socken und ein paar schuech mit denen schnallen.
Die krancke spittäller werden durch den apothecker oder baader mit der medicin auf
uncosten des spittallstüffts versechen. Ein verstorbener in dem spittallgottesacker durch
den herrn beneficiaten zur erden bestättiget, worfür der herr beneficiat samt der heil(ige)n
meß hat die gulden dreyssig kreuzer.
Der beambte dreyssig kreuzer.
Der meßner und creuztrager siben und zwainzig kreuzer.
Die vier trager vierzig kreuzer.
Der todtengraber fünfzechen kreuzer.
Für die bahr macher lohn funfzehen kreuzer.
Die läden werden von dem spitall gegeben.
Befindet sich nach dem todt eines spittällers ein geld, so wirdet nach proportion des
vermögens für die abgeleibte seel ein und andere heil(ig)e meß gelesen, [/] das übrige
geld aber dem spittal verrechnet, worüber jederzeit die herrschäfft(lich)e resolution
einzuhollen.
Das böth mit ein baar leiblacher komt ebenfahls zu dem spitall, die in die krancken
zimmer und für die mayrleuth appliciret, die übrige verkaufft und verrechnet werden. Das
gahrn und der harr gehörren dem beamten. Die übrige fahrnuß ohne die truchen (so zu
zeiten das spitall behaltet) wirdet eines verstorbenen stätteri(schen) unter die stätter(ischen)
und eines bäuri(schen) unter die bäuri(schen) vermög gegebenen looß vertheillet.
Diese instruction wirdet von tragenden administrations wegen pro norma hiemit
ausgefertiget und dem neu angehenden verwalter Joseph Langhayder zu dem ende
zuegestellet, daß selber über diese verpflegungs ordnung, so von denen gottseeligen herren
herren erbstüffteren freyherren von Schifern etc. etc. solcher gestalten eingerichtet und von
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin