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794 VII.3 Oberösterreich: Freistadt – Bürgerspital (Edition Nr. 98–103)
NBa: Sovill persohnen sein, sovil müessen alßdan auß geworffen werdena.
Item zu heilligen und andern gwisßen zeiten alß zum Neuen jahr, Faschangtag, Osstern,
Pfingsten, Martini und Weinachten, item an unser lieben Frauen gebuhrtstag und
Alheilligen tag ist bemelten spitallern allzeit 12 lb. rindtfleisch und 24 lb. khelberes zu
prädlen, ingleichen an s(ank)t Johannstag 24 lb. außgesezt, das bringt 96 lb. rindtfleisch
und 216 lb. khelberes zusammen 3 centen 12 lb.
Dem mayrgesindt gebüehren in ordinari wochenfleisch jede wochen 10 lb. s(un)t 5
centen 20 lb.
Zu erstbemelten heilligen und andern gwisßen zeiten ist besagtem mayrgesindt alzeit 10
lb. fleisch zu prätln bewilligt, bringt durchs jahr 70 lb.
Bey der einfechsßung seint diß jahrb tagwerckher gebraucht und vermüg der instruction
auf jeden täglich 1 lb. fleisch bewilligt wordenc lb.
NBd: Sovill tagwerch bezalt werden sovil seindt im selbigen jahr tagwercher gebrauchtd [/]
Insimili ist auf den schuester aufgangene lb.
Dan beym schmidt seindt sovill persohnen gewesen, darauf aufgangenf centen lb.
NBg: Die persohnen seind allzit sovil ihrer seind außzusezeng.
Item auf khrankhe spitaller extraordinari durchs jahrh lb.
Summa was dises 1653. jahr beym spitall für fleisch von nöthen geweßeni centen lb.
Daran ist beym spitall geschlacht worden
NBj: Alda specificirt man, was für viech man geschlachtet habj.
Rindtfiech sovill stukh als ain ox, ain khue etc. etc. haben gewogenk centen lb.
Sovill khelber haben gewogenl lb.
Das ybrig ist lauth schein auß der fleischbankh genomben wordenm centen lb. [/]
Verzaichnus was dises 1653. jahr auf die spitaller und andere leith für brodt aufgangen ist
NBn: Wan ihrer sovill seintn.
Erstlich ist zu wisßen, das der spitaller diß jahr, welche die völlige cosst haben, sambt der
khöchin allzeit 22 persohnen geweßen, denen ist wochentlich ainem jeden in ordinari 2
laibl brott, jedes zu 3 lb., geraicht worden, bringt auf ain persohn jährlich in 52 wochen
312 lb. und auf 22 persohnen 6.864 lb.
NBo: Wan aber ains stirbt, mues der tag beschriben werden. Oder wann wider ains an die
stell khombt, mues auch der tag beschriben und die raittung darauff gemacht werdeno.
a–a Am linken Rand nachgetragen.
b Zahlenangabe fehlt.
c Zahlenangabe fehlt.
d–d Am linken Rand nachgetragen. Am Ende der Seite: Latus centen lb.
e Zahlenangabe fehlt.
f Zahlenangabe fehlt.
g–g Am linken Rand nachgetragen.
h Zahlenangabe fehlt.
i Zahlenangabe fehlt.
j–j Am linken Rand nachgetragen.
k Zahlenangabe fehlt.
l Zahlenangabe fehlt.
m Zahlenangabe fehlt.
n–n Am linken Rand nachgetragen.
o–o Am linken Rand nachgetragen.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin