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798 VII.3 Oberösterreich: Freistadt – Bürgerspital (Edition Nr. 98–103)
Nr. 100
Instruktion für den Bürgerspital-Spitalverwalter in Freistadt.
Freistadt, 1746 Dezember 31
Archiv: OÖLA, StA Freistadt, Sch. 470
Rückvermerk: Instruction für den jezig und khönfftige spittall verwalther allhier zu Frey-
statt, no 27, datum den 31ten Decembris 1746.
Instruction für den herrn spitall verwalter alhier zu Freystatt
[1.] 1mo Ist zu wissen, daß des spitalls einkhomben eine solche stüfftung ist, welches
nürgents anderstwohin alß zu unterhaltung der nottürfftigen verwendet, wohl angelegt
und darmit gethreulich gehandlet werden solle, derowegen spitall verwalter in all seinen
empfang und außgaben gewissenhafft und also sich zu verhalten hat, wie er es nicht allein
hier zeitlich, sondern vorderist dereinstens gegen dem strengen richterstuell Gottes sich
wohl zu verantwortten gethrauet.
[2.] 2do Soll sowohl jezig als khonfftiger spitall verwalter die spitaller zu aller Gottes
forcht vermahnen und dahin alles ernsts anhalten, daß sye wenigstens des tags viermahl
beysamben in der spitall kürchen oder grossen stuben als morgens umb 7 uhr oder unter
der hey(ligen) messß dem hey(ligen) rosencrantz, zu mittag vor und nach essen, und [/]
vorhero ehe sye zu pett gehen, betten thuen unnd soll ains unter ihnen, so am bessten lesen
khan und am tauglichsten darzue ist, denen anderen die gebetter allezeith fürlesen, massen
sye auch des jahrs wenigst miteinander wohlgemerckht miteinandera und nicht einzlweiß
viermahl alß zu Ostern, dann am Sontag der hey(ligen) dreyfaltigkheit, unser lieben Frauen
geburttstag und zu Weynachten, oder so offt sye die andacht darzue anmahnet, beichten
und communiciren, die Son- und feyrtagen nach ihrer in der spitallkürchen beygewohnet
hey(ligen) mesß, welches alter, schwachheit oder kranckhheit halber erweißlichermassen
hieran nicht gehindert, fleissig in die pfarrkürchen zur anhörung Gottes worth in die predig
gehen, pater noster oder rosencräntz an der seitten tragen, fridlich und ainig miteinander
leben, nicht zanckhen und greinen, fluechen, schelten oder einander neidig sein sollen,
da ains dawider handlet, er, spitallverwalter, sye aintweders mit entziehung der cost und
trankh auf etliche tag mit dem khötterl oder einsperung in die fidl oder nach gestalt des
verbrechens gahr mit ausschaffung aus dem spitall abzustraffen hat, zumallen hierunter
immerhin solche burgerliche persohnen sich befinden, welche aus faill und trägheit oder
anderer liederlichkheit umb [/] das ihrige gekhomben, mithin auf selbe am bessten ein
obachtsambes auge der gottesforcht und andacht halber zu tragen ist, wie dann spitall
verwalter selbsten durch dessen conduite ihnen mit einen guetten exempl vorzugehen hat.
[3.] 3tio Demnach der spitaller derzeit, sambt der spitall köchin, gemainiglich in 28
seind, darunter aber besonders 3 gestüfft albrecht(isch) und 3 damian(isch) oder respective
rechbergerische deto begriffen, welche dem völligen unterhalt genüessen und des spitalls
einkhomben nicht ist, mehrere persohnen zuerhalten, dahero soll jezig und khünfftiger
verwalter nicht allein gedacht sein, damit hinführo dise zahl nicht überschritten werde,
und wann ain stöll lähr wierdt, in abforderung seines berichts dahin gehen, daß jederzeit
die erlebte armbe burger und burgerinern [!] oder deren gebrechhaffte kinder, dahin
a miteinander getilgt und Tilgung wieder gelöscht.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin