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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 798 -
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798 VII.3 Oberösterreich: Freistadt – Bürgerspital (Edition Nr. 98–103) Nr. 100 Instruktion für den Bürgerspital-Spitalverwalter in Freistadt. Freistadt, 1746 Dezember 31 Archiv: OÖLA, StA Freistadt, Sch. 470 Rückvermerk: Instruction für den jezig und khönfftige spittall verwalther allhier zu Frey- statt, no 27, datum den 31ten Decembris 1746. Instruction für den herrn spitall verwalter alhier zu Freystatt [1.] 1mo Ist zu wissen, daß des spitalls einkhomben eine solche stüfftung ist, welches nürgents anderstwohin alß zu unterhaltung der nottürfftigen verwendet, wohl angelegt und darmit gethreulich gehandlet werden solle, derowegen spitall verwalter in all seinen empfang und außgaben gewissenhafft und also sich zu verhalten hat, wie er es nicht allein hier zeitlich, sondern vorderist dereinstens gegen dem strengen richterstuell Gottes sich wohl zu verantwortten gethrauet. [2.] 2do Soll sowohl jezig als khonfftiger spitall verwalter die spitaller zu aller Gottes forcht vermahnen und dahin alles ernsts anhalten, daß sye wenigstens des tags viermahl beysamben in der spitall kürchen oder grossen stuben als morgens umb 7 uhr oder unter der hey(ligen) messß dem hey(ligen) rosencrantz, zu mittag vor und nach essen, und [/] vorhero ehe sye zu pett gehen, betten thuen unnd soll ains unter ihnen, so am bessten lesen khan und am tauglichsten darzue ist, denen anderen die gebetter allezeith fürlesen, massen sye auch des jahrs wenigst miteinander wohlgemerckht miteinandera und nicht einzlweiß viermahl alß zu Ostern, dann am Sontag der hey(ligen) dreyfaltigkheit, unser lieben Frauen geburttstag und zu Weynachten, oder so offt sye die andacht darzue anmahnet, beichten und communiciren, die Son- und feyrtagen nach ihrer in der spitallkürchen beygewohnet hey(ligen) mesß, welches alter, schwachheit oder kranckhheit halber erweißlichermassen hieran nicht gehindert, fleissig in die pfarrkürchen zur anhörung Gottes worth in die predig gehen, pater noster oder rosencräntz an der seitten tragen, fridlich und ainig miteinander leben, nicht zanckhen und greinen, fluechen, schelten oder einander neidig sein sollen, da ains dawider handlet, er, spitallverwalter, sye aintweders mit entziehung der cost und trankh auf etliche tag mit dem khötterl oder einsperung in die fidl oder nach gestalt des verbrechens gahr mit ausschaffung aus dem spitall abzustraffen hat, zumallen hierunter immerhin solche burgerliche persohnen sich befinden, welche aus faill und trägheit oder anderer liederlichkheit umb [/] das ihrige gekhomben, mithin auf selbe am bessten ein obachtsambes auge der gottesforcht und andacht halber zu tragen ist, wie dann spitall verwalter selbsten durch dessen conduite ihnen mit einen guetten exempl vorzugehen hat. [3.] 3tio Demnach der spitaller derzeit, sambt der spitall köchin, gemainiglich in 28 seind, darunter aber besonders 3 gestüfft albrecht(isch) und 3 damian(isch) oder respective rechbergerische deto begriffen, welche dem völligen unterhalt genüessen und des spitalls einkhomben nicht ist, mehrere persohnen zuerhalten, dahero soll jezig und khünfftiger verwalter nicht allein gedacht sein, damit hinführo dise zahl nicht überschritten werde, und wann ain stöll lähr wierdt, in abforderung seines berichts dahin gehen, daß jederzeit die erlebte armbe burger und burgerinern [!] oder deren gebrechhaffte kinder, dahin a miteinander getilgt und Tilgung wieder gelöscht.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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