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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 803 -
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Seite - 803 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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VII.3 Oberösterreich: Freistadt – Bürgerspital (Edition Nr. 98–103) 803 aber verstehen, abgereichet werden und obwollen man hinführo bey dem spitall[/]hof gleich sovill alß bishero beschehen anzubauen hat, so solle doch er, spitlverwalter, weeder auf die ross noch daß rindt viech kheinen schaub oder fuetter schneider halten, sondern durch ihme, mayr, und daß gesündt alles verricht werden, seindt auch dahin anzuhalten, das sye zu dennen wägen und pflüegen allerley gerecht, holz, widen und dergleichen machen, alle jahr wenigst ain mezen haarlinset anpauen, durch die mayrin und diernern, sovill sye zeit haben, auszumachen und für daß gesindt oder die armben spitaller zur leinwath außzuspinen, damit man nicht alles umbs gelt khauffen derff, sondern mit der notturft beym spitall versehen sey, und was jährlich an leinwath daraus wierdt, dasselbe mit des herrn burgermeisters vorwissen dennen spitallern und zum mayrhof, wohin es vonnöthen, austheillen khan, wie dann die verrechnung hierüber gleich wie bishero beschehen, weithershin solchergestalten forthzufiehren ist. Und wann allezeit nach austreschung des getraydts wegen solches außtröschens beym dem burgermaisters ambt abgeraittet wierdt, so solle bey solcher traydtraittung auch referirt werden, wievill außgehächelter haar und wievill werch von derselben jahrs fexung geworden sey, und solches solle der traydt specifica(ti)on neben der linset einverleibt werden. [/] Denen tröschern ist von allen getraydt der 10te mezen vor ihren lohn abzureichen, jedoch mit disen beding, daß allezeit der aine oxenknecht mit tröschen mues, dessen tröscherlohns betrag hinnach dem spitall zu guetten verrechnet wirdet oder zu haus verbleibet. Weithers hat mayr und daß gesindt im früeheling, wie auch sommers zeit zu auskherung des wassers auf die sperre wißöhrter, ingleichen zur herbstzeit zu raumbung der wisen ruesen ein stäthig, fleissig, obsichtiges auge zutragen, massen ein fleissiger hausvatter hierohrts gahr villes menagiren khann und nur auf den eigenen fleiss disseits alles ankhombet, wie dann [7.] 7mo herr spitall verwalter selbsten besonders die zum mayrhof gehörige grundtstückhe, als woraus deren armben spitaller jährlicher unterhalt zum mehristen theill geschöpfft werden solle und deren gottseellig alten fundatoren ihre frombe intention auch in verschaffung solcher anligenten stuckhen gewesen, dise wohl zugenüessen, dahin allerbestens an recommendirt werden, daß solche nicht allein zu rechter zeit geerndet, geackhert und geegget, mit nichten aber im reggen oder andern zeiten, in welcher man mehrers schadten als nutzen mit solchen machet, zu disen ziehl und endte die ross zum eggen wie auch windterszeit, da noch einiche scheitter [/] zum spitall zu fihren in dennen holzstätten verhandten, zu verschonung deren oxen von disen abgefiehrt, gleichergestalten sommerszeit zum zechent einfüehren im burgfridt, massen an geschwindt und truckherer zusamben fiehrung ersagten zechent alles gelegen, schonn gebraucht, dahingegen mit oxen andere fuehren, [im] fahl bedürffens der statt, zu verrichten die gelegenheit verhandten, mithin auf solche arth die statt an fuehren khann ersezet werden, mit disem annexo dafehrn der rosßzug beym spitall arbeithet und der weegmacher ihme hilfft, selbes taglohn von spitall aus ihme bezallet werden solle. Und weillen [8.] 8vo vor die im spitall mayrhof verhandtene 3 pf(erd), welche nicht mehr wie vorhin vom spitall aus erkhaufft und bezalt, sondern gm(ein)er statt selbsten allezeit von dero ober stattcammer ambt von darumben dermallen bezallen lasset, aldieweillen wegen deren zuverrichten khombenden fuehren vor alten jahren dem spitall vermög urbarii der von denen herrn Stängln in solutum ybernomben und anno 1651 per 1.400 fl. angeschlagene peunt, der Lempperschwantz genent, diser ursachen halber von
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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