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VII.3 Oberösterreich: Freistadt – Bürgerspital (Edition Nr. 98–103) 803
aber verstehen, abgereichet werden und obwollen man hinführo bey dem spitall[/]hof
gleich sovill alß bishero beschehen anzubauen hat, so solle doch er, spitlverwalter, weeder
auf die ross noch daß rindt viech kheinen schaub oder fuetter schneider halten, sondern
durch ihme, mayr, und daß gesündt alles verricht werden, seindt auch dahin anzuhalten,
das sye zu dennen wägen und pflüegen allerley gerecht, holz, widen und dergleichen
machen, alle jahr wenigst ain mezen haarlinset anpauen, durch die mayrin und diernern,
sovill sye zeit haben, auszumachen und für daß gesindt oder die armben spitaller zur
leinwath außzuspinen, damit man nicht alles umbs gelt khauffen derff, sondern mit der
notturft beym spitall versehen sey, und was jährlich an leinwath daraus wierdt, dasselbe
mit des herrn burgermeisters vorwissen dennen spitallern und zum mayrhof, wohin es
vonnöthen, austheillen khan, wie dann die verrechnung hierüber gleich wie bishero
beschehen, weithershin solchergestalten forthzufiehren ist.
Und wann allezeit nach austreschung des getraydts wegen solches außtröschens beym
dem burgermaisters ambt abgeraittet wierdt, so solle bey solcher traydtraittung auch
referirt werden, wievill außgehächelter haar und wievill werch von derselben jahrs fexung
geworden sey, und solches solle der traydt specifica(ti)on neben der linset einverleibt
werden. [/] Denen tröschern ist von allen getraydt der 10te mezen vor ihren lohn
abzureichen, jedoch mit disen beding, daß allezeit der aine oxenknecht mit tröschen
mues, dessen tröscherlohns betrag hinnach dem spitall zu guetten verrechnet wirdet oder
zu haus verbleibet.
Weithers hat mayr und daß gesindt im früeheling, wie auch sommers zeit zu auskherung
des wassers auf die sperre wißöhrter, ingleichen zur herbstzeit zu raumbung der wisen
ruesen ein stäthig, fleissig, obsichtiges auge zutragen, massen ein fleissiger hausvatter
hierohrts gahr villes menagiren khann und nur auf den eigenen fleiss disseits alles
ankhombet, wie dann
[7.] 7mo herr spitall verwalter selbsten besonders die zum mayrhof gehörige
grundtstückhe, als woraus deren armben spitaller jährlicher unterhalt zum mehristen
theill geschöpfft werden solle und deren gottseellig alten fundatoren ihre frombe
intention auch in verschaffung solcher anligenten stuckhen gewesen, dise wohl
zugenüessen, dahin allerbestens an recommendirt werden, daß solche nicht allein zu
rechter zeit geerndet, geackhert und geegget, mit nichten aber im reggen oder andern
zeiten, in welcher man mehrers schadten als nutzen mit solchen machet, zu disen ziehl
und endte die ross zum eggen wie auch windterszeit, da noch einiche scheitter [/] zum
spitall zu fihren in dennen holzstätten verhandten, zu verschonung deren oxen von
disen abgefiehrt, gleichergestalten sommerszeit zum zechent einfüehren im burgfridt,
massen an geschwindt und truckherer zusamben fiehrung ersagten zechent alles gelegen,
schonn gebraucht, dahingegen mit oxen andere fuehren, [im] fahl bedürffens der statt, zu
verrichten die gelegenheit verhandten, mithin auf solche arth die statt an fuehren khann
ersezet werden, mit disem annexo dafehrn der rosßzug beym spitall arbeithet und der
weegmacher ihme hilfft, selbes taglohn von spitall aus ihme bezallet werden solle. Und
weillen
[8.] 8vo vor die im spitall mayrhof verhandtene 3 pf(erd), welche nicht mehr wie
vorhin vom spitall aus erkhaufft und bezalt, sondern gm(ein)er statt selbsten allezeit
von dero ober stattcammer ambt von darumben dermallen bezallen lasset, aldieweillen
wegen deren zuverrichten khombenden fuehren vor alten jahren dem spitall vermög
urbarii der von denen herrn Stängln in solutum ybernomben und anno 1651 per
1.400 fl. angeschlagene peunt, der Lempperschwantz genent, diser ursachen halber von
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin