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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 806 -
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Seite - 806 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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806 VII.3 Oberösterreich: Freistadt – Bürgerspital (Edition Nr. 98–103) [17.] 17. Ist dem spitallverwalter und mayr verbotten einiches grundtstuckh von äckhern, wißmathen oder ängern weeder vill noch wenig bey straff weeder umb bestandt oder sonsten fexnen zulassen, sondern da einiche änger neben dennen pointen wie auf der Froschau verhandten und ohne schadten des spitall lueder groß geschehen khann, wann [/] anderst selbe brauchbahr und nicht nass zuersagten pointen zuegrissen werden, massen auf ohnnöttig praitten rainnen nur vill gehesteig gezüglet werden, zumallen die ybrigen und außwendige gründt nunmehro ohne daß verkhaufft worden, wie ihme, spitlverwalter, auch einiche fuetterey zuverkhauffen oder sonsten jemandten, wer der auch seye, hinweckh zu geben ausser des herrn stattschreibers förtl heu und gersstroh, wan anderst hierzue etwas übrigs verhandten ist, ganz abgeschniten, villweniger dem mayr daß allergeringste zu veralieniren gestattet werden solle, da aber etwas an ybriger fuetterey über ainen nothdürfftigen unterhalt oder vorrath verhandten wehre, solle die verkhauffung mit vorwissen und bewilligung der herrn burgermeisters beschehen, auch das heu nirgents anderstwohin als in daß statt fourage magazin gegen paarer bezallung abgefolgt und in dennen tradt jahren die Hertterwisen nicht mehr dem viechhalter gelassen, sondern nachhauß geheuget werden, der besagte halter aber in tradtjahrs zeiten bey denen herrn und burgern sich umb derley wisöhrtln bewerben solle, und vor allen dahin gedacht werden, damit man zu casten und stadl allezeit auf ain jahr mit vorrath versehen seye. [/] [18.] 18vo Mann soll auch ausser des spitalls hienner, khain anders gfliglwerch alda nicht halten, ingleichen khain frembtes viech weeder umb den nutzen, noch in anderweeg nicht einstellen und also allerseiths dem spitall ainig fortl helffen gesuecht nicht zuemessen. [19.] 19no Der pöckh ist schuldig von mutt khorn 42 strich mell, von jeden 70 lb. brodt, so schen und wohl außgebachen, auch recht gesalzen zulifern, darfür ihme für den mutt abzupachen 2 fl. 30 xr. und dem müllner für jeden mutt 2 fl. mall lohn und sonst nichts, herentgegen von jedem mutt 12 v(ier)tl kleyen für die r(everen)do schwein und anders viech zum mayhof gegeben werden sollen, bey abgebung des brodts für die spitaller soll dise ordtnung observirt werden, daß ain spitall verwalter dem peckhen eine ordentliche specification der spittaller, wie auch, wan ains gestorben und widerumben ein anders an die stöll khomben, ein zötl einhändige, damit man sothann mit der verraittung eine sichere ordnung haben khönne, welche verraittung ebenfahls von herrn burgermaister zu unterschreiben ist. [20.] 20mo Auf dem fleischhackher, welcher das fleisch vor die armbe spittaller abzugeben, hat verwalter [/] jedesmallen eine obsicht zutragen, damit selbe nicht allein rechtes gewicht, sondern auch guettes fleisch, nicht aber anstatt oxen- khüefleisch bekhomben, wie dann bey betrettung dessen der fleischhackher mit hilff herrn burgermaisters ordentlich zur straff gezogen und noch darzue vona selben weithers gegangen werden solle. [21.] 21. Weillen bey einer alhiesigen ehrsamben burgerschafft bereits vor 9 jahren mit deren burgerlichen praun pier preuen eine abänderung dergestalten vorgenomben worden, daß ihnen selbe durch eine aufgerichte cassa alles abpreuen lasset, als khonte bey solcher bewandtsamben dem burger spitall von seitten der burgerlichen praun pier cassa diser besondere dienst und gefallen erwisen werden, das anstatt 2 emmer pier daß spitall mit ende jahrs jedesmallen 1 mezen gerssten, es seye hernach solche wollfeill oder a Über der Zeile nachgetragen.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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