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814 VII.3 Oberösterreich: Freistadt – Bürgerspital (Edition Nr. 98–103)
Die rindsuppe an diesen sowohl als anderen fleischtägen ist von darumen so schlecht,
weilen 1mo die fette zur vertheilung, welchea am Sonntag und Donnerstag beschiehet,
wegkömt, 2do einige früh um suppen kommen, folglich wasser nachgeschittet werden
muß und 3tio weilen die stübler ihr zuständige portion von der fleischbank nehmen, und
diese suppen am Sonntag betraget 1 maß, ingleichen haben selbe ein saures kraut per 1
seidl.
Amb Montagb: entweder 3 seidl kudelfleck oder hafenbraten samt 1 seidl sauren kraut.
Amc Dienstagc: ½ [lb.] rindfleisch samt 3 seidl suppen ohne zugemüß.
Am Mitwoch: am fleischtag wie in Dienstag, fällt aber auf diesen tag ein fasttag 3 seidl
suppen ohne zugemüß; von diesen tag aber wird in rucksicht des fasttags das verfallene
halbe pfund rindfleisch am folgenden tage gegeben.
Amd Donnerstagd: ½ lb. rindfleisch per 3 seidl suppen samt sauren kraut à 1 seidl
[/] Ame Freytage: eine saure suppen per 3 seidl, ohne zugemuß; hier kommet zu erinneren,
daß oft in dieser speise unterschiedliche unreinigkeiten als s(alva) v(enia) speichel,
kopfhaar, spinne u(nd) d(er) g(leichen) gefunden worden.
Amf Samstagf: entweder ein grießkoch per 1 maß oder soviel milchnudeln; auf die nacht
wird denen pfriendlern keine kost verabreichet, sondern was sie sich selbst aufbehalten;
beynebens kann nicht unbemerkter gelassen werden, daß an einem solchen Samstage,
wo milchnudel abgiebt, unsaubere leute zum nudelmachen genohmen werden, wo zu
beförchten, ob nicht etwas unreines in die speise hineinkömmt; hieraus ist zu schliessen,
was die pfriendler für gute täge haben. Freystadt, den 1ten März 1785.
Nr. 103
Inventar des Bürgerspitals in Freistadt.
Freistadt, 1674 September 4/7
Archiv: OÖLA, StA Freistadt, Sch. 471, A 29 (Spitalamtsübergabe 1663–1791)
Rückvermerk (mit Entscheidung des Stadtrates): An einem edlen löb(lichen) wohlweisen
mag(istrat) alhiesiger statt Freystatt invermelt deputiert gewesten herrn commissarien ge-
horsambe relation die von herrn Jacob Andrae Lainbach, des ausßern raths, und proviso-
rio modo gewesten spitlverwalthern Jacoben Gärber, burgern alhie, beschechene spitalls
übergab betr(effend).
Entscheidung des Stadtrates: Die spitalls übergabs relation ist zu khonfftiger nachricht
unnd richtigkheit willen bey der canzley in originali aufzuheben, nit weniger dem verord-
neten spitlverwalther herrn Jacoben Gärber, burgern alhier, zu desßen nachricht hiervon
ain authentische abschrifft zuerthaillen. Sonsten hat es bey dennen alten in der spitalls
instruction nit inseriert inhalt der von 21. Febr(uar) 1671 verbschaidten übergabs relation
placidirten puncten (daß nemblich ohne entgelt der spitaller samblungs pixen die kher-
zen zum hey(ligen) messopfer erkhaufft, denen herrn p(atres) capuzinern vor dem opfer
a Über der Zeile nachgetragen.
b–b Im Original unterstrichen.
c–c Im Original unterstrichen.
d–d Im Original unterstrichen.
e–e Im Original unterstrichen.
f–f Im Original unterstrichen.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin