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834 VII.5 Oberösterreich: Linz – Bürgerspital (Edition Nr. 106–108)
in natura genosßenen weines, täg(lich) 2 xr. abgereichet. Über das aber genüst jede persohn
an nachfolgent sechzechen heylligen fest und apostel tägen: alß am Neüenjahrs, hey(ligen)
Drey könig, Liechtmeß, Josephi, Christi[/]himelfahrts, hey(lige) Dreyfaltigkeits Sonn-,
Fronleichnambstag, Pauli bekherung, Mathias, Philiphi [!], Johannes, Petri, Jacobi,
Bartholomaei, Mathaei, Simonis vier kreüzer anstatt 1 pfundt brätl oder, so ein fasttag
wäre, ½ pfundt kärpfen, dan durch die hey(ligen) Fasten zeit fischgelt 18 kreüzer, extra
weinn geld 42 kreüzer und an Grünndonnerstag 6 gebakene semmel schniten; zu Ostern
aber empfangt jede persohn 1½ pfundt kälberers brätl, nebst einen stikhl geselchtes fleisch
2 pfundt spekh und 4 eyer; dan zu Pfingsten wider 1½ pfundt kälberers brätl und ein
stükhl geselchtes fleisch; zu hey(ligen) Martini ¼tl ganß, wie auch Weinnachten und
Fasching 1½ pfundt schweineres brätl und jedesmahl darbey extra 2 kreüzer weinngelt und
ein schisserl voll salz; über das erlangt jede persohn bey schlachtung der spekh schweinn 3
bratt und 1 leberwurst nebst 4 Fasching krapfen von ¼ pfundt; dan an hey(ligen) Pfingst
Sonntag ein schisserl voll schmalzkoch; [/] zu denen 4 Quatember zeiten 1½ pfundt
käß. Nicht minder erhalten die sament(lich)e spitäller jähr(lich) zu gleichen theillen aus
der schorreri(sch)en stüfftung 7 fl. 20 xr., aus der hölblingerischen 4 fl. 48 xr., aus der
eggerischen 4 fl., aus der kürchleithnerischen 3 fl., aus der costumi(sch)en 5 fl., aus der
naidamischen 6 fl., aus der marbachischen 8 fl. 48 xr. und aus der pfaarjungi(sch)en 4 fl. 30
xr. auf die hand, über das die drey gemeinen stuben und der herd mit nothdürfftigen holz
versehen werden. Also und dargegen seind
[3.] drittens die sament(lich)e spitäller schuldig und verbunden, täg(lich) einen
rosencranz für die lebendige und abgestorbene wohlthätter dises burgerspitals, dan
3 vatter unser und 3 ave Maria für erhaltung der lieben feldfrüchten und nebst denen
gewöhn(lich)e tisch- und nachtgebettern täglichen abents zeit die lauretanische litaney,
alle Donnerstag anstatt dero aber von allen heylligen und an Freytag von den leyden
Christi über das täg(lich) 6 vatter unser und ave Maria [/] zu ehren des hey(ligen)
Sebastiani und Floriani und 3 vatter unser und 3 ave Maria zu ehren der ohnbeflekten
empfängnus Mariae umb abwendung aller anstekent und erblichen krankheiten, dan 3
vatter unser und 3 ave Maria umb lange und beglikte erhaltung des durchleüchtigisten
erzhauses von Oesterreich, annebens denen wochent(lichen) drey stüfft mesen (alß
Montag, Mitwoch und Freytag) beyzuwohnen und für alle abgestorbene wohlthätter
einen rosencranz in der still und extra an denen obig benanten 16 fest- und aposteltägen
nach denen ordinari gebettern einen rosencranz. Wegen denen voran ausgezeigten extra
empfangenen geltern aber bleiben dieselben auch extra verbunden und zwar wegen deren
7 fl. 20 xr. alle 14 täg an einem Freytag bey denen wohlehrwürdigen patres carmelitern
der stüfft messe zu zwey und zwey wechslweiß beyzuwohnen und darunter für den
gottsee(ligen) stüffter einen rosencranz [/] in der still zu betten; ingleichen wegen deren
höblingischen 4 fl. 48 xr. bey denen wohlehrwürdigen patres minoriten in der todten
cappellen ebenfahls alle 14 täg am Freytag zu zwey und zwey wechslweiß der stüfft mesß
beyzuwohnen und einen rosencranz zu betten. Wegen deren eggerischen 4 fl. aber in festo
st. Pauli als an den nahmens tag des gottseeligen h(eiligen) stüffters in der spitall kürchen
eine hey(lige) mess zu hörren und darunter einen rosenranz zu betten. Wegen deren
übrigen oben angezeigten weiteren stüfft geltern aber für die stüffter und wohlthätter
bey deren empfangung 3 rosencränz andächtig zu betten, damit aber dises gebetter und
andachten richtig und ordent(lich) verrichtet und gehalten werden, hierauf solle ein
zeit(lich)er spitall ambts verwalter [der für seine besoldung jähr(lichen) 40 fl. und bis auf
weithere einrichtung nachfolgente natural accidentien: alß wann die speckh schweinn
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin