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846 VII.7 Oberösterreich: Steyr – Bürgerspital, Bruderhaus und Lazarett (Edition Nr. 112–119)
48 xr. abwürfft, denen 22 bruederheuslern alle quartal 44 xr., also auf 4 mall 2 fl. 26 xr.
und denen 20 armen in lazareth hauß bey der Steyr alle quartal 40 xr., zusammen also
2 fl. 40 xr., wie auch denen 24 armen persohnen in den alhiesigen sondersiechenhauß
alle quartal 48 xr., mithin jähr(lich) 3 fl. 12 xr. abgeraichet, hiernächst werden auch
dem obmann und sacristan von diser stüfftung alle quartal 12, jährlich aber 48 xr. und
denen [/] ministranten 12 xr. gegeben; vor die von Johan Adam Schmalzer gestüfft 2
h(eilige) mesßen würdet jähr(lich) bezalt 1 fl., denen 32 spitällern werden jeglichen von
diser stüfftung 3 xr., allen zusammen aber 1 fl. 36 xr., den obmann und sacristan extra
12 xr. und denen ministranten 3 xr. geraichet; vor die von der frauen Elisabetha Urlebsin
gestüfft h(eiligen) mesß werden jähr(lich) bezalt 30 xr., denen 32 spittällern aber von
diser stüfftung jeglichen 1, mithin 32 xr. geraichet; vor die von der frauen Elisabetha
Schreinerin see(lig) gestüfft 4 h(eiligen) mesßen à 45 xr. werden jähr(lich) bezahlet 3 fl.,
denen 32 spitällern wördet bey jeglich h(eiligen) mesß 1 fl., also auf 4 mahl 4 fl. und
also auch denen armen leuthen in lazarethauß bey der Steyr von ermelt schreiner(ischen)
stüfftung jährlich 4 fl. abgefolget; vor die 2 weixlberg(ischen) stüfftmesßen würdet
jähr(lich) bezalt 1 fl. und denen 32 spitällern jeglichen 1, mithin von diser stüfftung
32 xr. abgefolget; vor die von der frauen Eva Theresia Escherin seel(igen) gestüfftet 16
h(eiligen) mesßen werden jähr(lich) bezalt 8 fl. und denen spitällern werden alle quartall
jeglichen [/] von diser stüfftung 3 xr., der überrest aber denen 2 bedürfftigen persohnen
in spitall abgeraichet; vor die von widerholter frauen Escherin vor ihrem bruedern
Berthold Khuefarth gestüfftet 2 h(eiligen) mesßen würdet jähr(lich) 1 fl. bezahlet, nicht
weniger werden von diser stüfftung denen 32 spitällern, jeglichen 2 xr. mithin allen 1
fl. 4 xr. ausgetheillet, dem sacristan und ministranten aber 8 xr. extra geraichet; von vor
recensiert milden stüfftungen gebühren einen zeitlichen spitall verwalter (nebst der ihme
magisträt(lichen) ausgemesßen jähr(lichen) besoldung per 15 fl.) von des herrn Adam von
Paumgarten see(ligen) stüfftung 2 fl., von des herrn Johann Georg Kollers seel(igen) deto 2
fl., von des herrn Johann Wolfgang Behamb see(ligen) deto 2 fl., von der schmalzer(ischen)
stüfftung 15 xr., von der frauen Evae Theresiae Escherin see(ligen) deto 3 fl. von diser vor
dero bruedern Berthold Kuehfarth see(lig) deto 48 xr., bey all vor recensiert h(eiligen)
stüfft mesßen miesßen die arme leith in spitall vor die respective herrn stüfftern und
stüffterinen den h(eiligen) rosen kranz (wie schon oben erwehnt worden) mit heller stimm
betten. [/]
[8.] Achtens weillen bißhero gewöhnlich gewesen, daß die begräbnus uncossten eines
abgestorbenen spitällers oder spitällerin von denen mitlen des spitals bestritten worden,
so hat es darbey auch fehrners hin sein verbleiben, jedoch wie biß anhero gewöhnlich
gewesen so gering, alß es beschehen kan. Wohingegen
[9.] neuntens eines spitällers oder spitallerin habendes vermögen, wan selbe entweders
etwas in daß spitall hinein bringet oder in währender zeit ihres im spitall sein von einer
erbschafft vermächtnus oder geschanckhnus weiß zuefallet, auch wan sich auf desßen
absterben etwas an geld oder vahrnusßen sodann, so guet alß möglich, verkauffet und daß
hiervor baar einlösende geld zu denen anderen vermögen des spitals in die verrechnung
genohmen werden solle, damit andurch daß spitall zu besßeren mitlen komme, jedoch
kann dem jenigen spitälern oder spitällerin, welche aine erbschafft hat oder währender
zeit ihres in spitall seins überkommete oder etwas verschaffet oder geschencket wurde
[/] von dem ererbt, verschafft oder geschenkhten capital die interesse zu ihrer besseren
verpflegung oder auf eine klaydung, so lang sie lebet, jedoch daß daß capital dem spitall
verbleibe, gelasßen werden, dahero solle ein jeder spitall verwalter bey aufnehmung eines
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
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- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin