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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 849 -
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VII.7 Oberösterreich: Steyr – Bürgerspital, Bruderhaus und Lazarett (Edition Nr. 112–119) 849 und cammer patent längstens sechs wochen nach dem jahrs beschluß zu des aldasigen magistrats handen erleget, alda ordentlich übersehen und aufgenohmen [/] werden, wan solches beschehen, hat richter und rath dieselbe der in milden stüfftungs sachen allergnädigst aufgestölten commission in Linz zu übermachen, worbey auch richter und rath der alhiesig gemainen stadt Steyr auferleget würdet, daß selbe über diese spitals ordtnung obacht halten, wormit alle puncten auf daß genaueste vollzohen werden, alß ansonsten sye vor all und jedes zu hafften schuldig seyn sollen. [18.] Leztlichen seynd von diser spitals ordnung aufergangen hohe verordnung und approbation ein hochlöb(liche) kay(serliche) könig(liche) repraesentation und cammer im erzherzogthumb Oessterreich ob der Ennß de dato Linz, den 1ten Decembris 1757, drey gleich lauthende exemplaria zu errichten und mit gm(ein)er stadt Steyr insigl außzuferttigen, wovon auch eines zu einer hochlöb(lichen) kay(serlichen) könig(lichen) repraesentation und cammer dieses erzherzogthumbs Oesterreich ob der Ennß, daß zweyte zu des aldasigen magistrats handen, zu dessen genauer [/] beobachtung und daß dritte einem zeitlichen spitall verwalter zu seiner genauen befolgung zugestöllet worden. Actum stadt Steyr, den Nr. 114 Instruktion für den Bürgerspital-Spitalverwalter in Steyr. Steyr, 1689 Jänner 7 Archiv: StA Steyr, Mittelkasten 18 (Abschrift) Rückvermerk: Instruction an herrn spittall verwalther alhier zu Steyr. Archivvermerk: No 1185, nr. 30. Von mäg(istrat) der statt Steyr würdet dem jezigen und khönfftigen herrn spittall verwalther alda volgende instruction, wie er sich in diser seiner function zuverhalten haben, zuegestelt. [1.] Erstlichen gleichwie daß spittall zu herhalt- und versorgung der armen leith und vorderist der erarmbten und müehseeligen burger gottseelig gestüfft, also würdet herr spittall verwalter umb so vil mehrers auß selbst aigener christlichen lieb zu threuer verrichtung dises ambts sich befleissen und gegen denen armen leithen dardurch ein guethes werckh yeben, bey Gott aber ihme einen grossen verdienst machen. Wan derselbe [2.] andertens des armen hauß nuzen und aufnehmen nach möglichsten kröfften beobachten, die darzue gehörige underthannen, dienst und einkhomben threulich verwalthen und solliche administration in einbringung der gföhl und einkhonfften füehren würdet, wordurch nichts anderst als die threue vatterliche obsorg des armen hauß verfüehrt werden möge; und damit [/] [3.] drittens dises umb so vil mehrers bescheche, solle herr verwalther über die underthannen und dienst, auch andere einkhomben ein richtiges urbarium neben ainen schuldt oder aufschreibbuech, worinen jedes ordentlich an- und abzuschreiben ist, halten, beynebens zu allerseits guether richtigkheit den underthannen khlaine biechl, in wellichen die jährliche schuldtigkh(eiten) und die dargegen beschechene zallungen begriffen sein, hinauß geben und disemnach die gefähl solcher gstalten fleissig eintreiben, daß khaine außständt erwachsen, sondern aller verlurst und schaden bestermasßen
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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