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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 865 -
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Seite - 865 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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VIII.1 Niederösterreich: Horn – Bürgerspital (Edition Nr. 120–123) 865 [8.] 8. Ist ihm, spitlmeister, sonderlich befohlen, daß er mit allen fleiß darauf sehe, daß den armen leuten ihre leibs- und bettwäsche durch die dienstbothen und köchin ordentlich gewartet, gewaschen und, wie sichs gehört, ihre stuben und kammern, darinnen sie wohnen, sauber gehalten werden. Itema so soll der herr kaplan wochentlich 1 tag zu den armen leuten kommen in ihr gemach und sie in gotteswort und katechismus treulich unterrichtena. [9.] 9. Soll gedachter spitlmeister die armen leute alle 14 tage befragen, welche in das bad gehen wollen und jeden, der dieses begehrt, 7 Wiener pfening badgeld geben. [10.] 10. Was in kleidung und beschuhung den armen leuten vonnöthen seyn wird, dasselbe soll er ihnen nach ihrer nothdurft anschaffen, doch alles mit vorwissen und rathschlagung der inspectoren, so ihm nachhero verordnet werden. In summa der spitlmeister soll jederzeit mit allen fleiß darauf sehen, daß den armen leuten in aller billiger nothdurft, so viel es das spital vermag, kein abgang gelassen werde. [11.] 11. Will dieb frau stifterin den beiden rathsbürgern in der stadt auferlegen und ernstlich befehlen, daß sie sich alle Samstage zu einer gelegenen stunde, wie es am gelegensten seynb kann, zu dem spitlmeister ins spital verfügen, alsdann soll ihnen der spitlmeister alles das zeigen, so dieselbe wochen in küche, kasten, keller und spital aufgegangen, verzehrt und gehandelt worden, und über alles dieses rechnung legen. Was künftige woche in allen wirthschaften, in feld und weingärten vonnöthen, nichts ausgenommen, soll der spitlmeister mit ihnen berathschlagen und wie er dasselbe durch sie zum besten und nützlichsten befinden und beschliessen wird, so soll er es dieselbe woche vollziehen. Diese obbeschriebene ordnung soll der spitlmeister wochentlich durch das ganze jahr beibehalten und wird also mit rath obgemelter 2 bürger in aller [82] wirthschaft, mit allen einnahmen und ausgaben handeln, das soll ihm in seiner rechnung dergestalt, wie hernach folgen wird, mit meiner künftigen ratification für gute ausgab passirt werden. [12.] 12. Soll der spitlmeister ohne allen abgang, so viel es seyn kann, die weingärten mit allen nothwendigen bau jederzeit versehen und, wenn eine arbeit in den weingärten vollbracht ist, so soll er dieses den zugeordneten 2 inspectoren anzeigen und, wenn es nothwendig ist, sie mit den spitalpferden zu den weingärten führen, samt ihnen die geschehene arbeit besichtigen und, was weiter darin zu arbeiten, mit ihnen berathschlagen. [13.] 13. Soll der spitlmeister mit allen fleiß die äcker, so zum spital gehören, aller nothdurft bei guten bau erhalten, dergleichen auch die öden gründe und fässer verhandeln, fleissig ordentlich und, so viel in seinen kräften steht, alles zum besten versehen und abwarten. [14.] 14. Wann die zeit der weinfechsung vorhanden und die weine in die fässer gebracht und vergährt sind, so soll er alle fässer in gegenwart bemelter inspectoren, pfleger und rentschreiber visiren und dieselben in 2 register, ein jedes faß ins besondere, und wie viel es hält, mit einer n(ume)ro oder zeichen einschreiben. Sind die fässer dergestalt vermerkt, so soll er nachmals kein faß zu der füll oder speisung anzapfen, es sey denn, daß er dasselbe mit rath oft gemelter inspectoren gethan und wann alsdann das angezapfte faß ausgegangen, so soll er solches den inspectoren anzeigen und mit ihren rath ein anders anzapfen, auch ihnen lautern bericht thun, wie lange dieses faß gewähret und davon gespeist und gefüllt worden. Gleichförmig soll er es bei dem schenkwein machen durch das ganze jahr. a–a In der Abschrift unterstrichen. b–b In der Abschrift unterstrichen.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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