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VIII.1 Niederösterreich: Horn – Bürgerspital (Edition Nr. 120–123) 865
[8.] 8. Ist ihm, spitlmeister, sonderlich befohlen, daß er mit allen fleiß darauf sehe,
daß den armen leuten ihre leibs- und bettwäsche durch die dienstbothen und köchin
ordentlich gewartet, gewaschen und, wie sichs gehört, ihre stuben und kammern,
darinnen sie wohnen, sauber gehalten werden. Itema so soll der herr kaplan wochentlich
1 tag zu den armen leuten kommen in ihr gemach und sie in gotteswort und katechismus
treulich unterrichtena.
[9.] 9. Soll gedachter spitlmeister die armen leute alle 14 tage befragen, welche in das
bad gehen wollen und jeden, der dieses begehrt, 7 Wiener pfening badgeld geben.
[10.] 10. Was in kleidung und beschuhung den armen leuten vonnöthen seyn
wird, dasselbe soll er ihnen nach ihrer nothdurft anschaffen, doch alles mit vorwissen
und rathschlagung der inspectoren, so ihm nachhero verordnet werden. In summa der
spitlmeister soll jederzeit mit allen fleiß darauf sehen, daß den armen leuten in aller
billiger nothdurft, so viel es das spital vermag, kein abgang gelassen werde.
[11.] 11. Will dieb frau stifterin den beiden rathsbürgern in der stadt auferlegen
und ernstlich befehlen, daß sie sich alle Samstage zu einer gelegenen stunde, wie es am
gelegensten seynb kann, zu dem spitlmeister ins spital verfügen, alsdann soll ihnen
der spitlmeister alles das zeigen, so dieselbe wochen in küche, kasten, keller und spital
aufgegangen, verzehrt und gehandelt worden, und über alles dieses rechnung legen.
Was künftige woche in allen wirthschaften, in feld und weingärten vonnöthen, nichts
ausgenommen, soll der spitlmeister mit ihnen berathschlagen und wie er dasselbe durch sie
zum besten und nützlichsten befinden und beschliessen wird, so soll er es dieselbe woche
vollziehen. Diese obbeschriebene ordnung soll der spitlmeister wochentlich durch das ganze
jahr beibehalten und wird also mit rath obgemelter 2 bürger in aller [82] wirthschaft, mit
allen einnahmen und ausgaben handeln, das soll ihm in seiner rechnung dergestalt, wie
hernach folgen wird, mit meiner künftigen ratification für gute ausgab passirt werden.
[12.] 12. Soll der spitlmeister ohne allen abgang, so viel es seyn kann, die weingärten
mit allen nothwendigen bau jederzeit versehen und, wenn eine arbeit in den weingärten
vollbracht ist, so soll er dieses den zugeordneten 2 inspectoren anzeigen und, wenn es
nothwendig ist, sie mit den spitalpferden zu den weingärten führen, samt ihnen die
geschehene arbeit besichtigen und, was weiter darin zu arbeiten, mit ihnen berathschlagen.
[13.] 13. Soll der spitlmeister mit allen fleiß die äcker, so zum spital gehören,
aller nothdurft bei guten bau erhalten, dergleichen auch die öden gründe und fässer
verhandeln, fleissig ordentlich und, so viel in seinen kräften steht, alles zum besten
versehen und abwarten.
[14.] 14. Wann die zeit der weinfechsung vorhanden und die weine in die fässer
gebracht und vergährt sind, so soll er alle fässer in gegenwart bemelter inspectoren, pfleger
und rentschreiber visiren und dieselben in 2 register, ein jedes faß ins besondere, und
wie viel es hält, mit einer n(ume)ro oder zeichen einschreiben. Sind die fässer dergestalt
vermerkt, so soll er nachmals kein faß zu der füll oder speisung anzapfen, es sey denn, daß
er dasselbe mit rath oft gemelter inspectoren gethan und wann alsdann das angezapfte faß
ausgegangen, so soll er solches den inspectoren anzeigen und mit ihren rath ein anders
anzapfen, auch ihnen lautern bericht thun, wie lange dieses faß gewähret und davon
gespeist und gefüllt worden. Gleichförmig soll er es bei dem schenkwein machen durch
das ganze jahr.
a–a In der Abschrift unterstrichen.
b–b In der Abschrift unterstrichen.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin