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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 868 -
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Seite - 868 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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868 VIII.1 Niederösterreich: Horn – Bürgerspital (Edition Nr. 120–123) messe beiwohnen. Es soll den armen leuten nicht zugelassen werden, daß sie außer des spitlmeisters erlaubniß aus den spital gehen und in häusern in der stadt hin und her laufen. Weil viele leute im spital sind, ist zu nacht fleißig auf das feuer achtung zu geben, damit nicht schaden geschehe. Ein spitlmeister hat dahin zu sehen, weil das spital mit den pferden viel zu thun hat, die arbeit, so sich im winter thun läßt, nicht in den sommer zu sparren, da viel arbeit ist. Die wiesen in der Tafen sind zeitlich zu mähen und nicht zu lang zu warten, damit sie nicht durchs wasser schaden leiden. [2.] Es soll bei dem spital ein neues buch aufgerichtet werden, darein sollen alle äcker, weingärten, wiesen, holz, und was das spital aller orten hat, ordentlich darein getragen werden, damit dem spital nichts entzogen werde. [3.] Es soll der spitlmeister bei allen grundbüchern richtigkeit pflegen, besonders des zehends halber, voraus zu Straning, so lang der dienst ausstehet, so jährlich dem herrn grafen Trautsamb dienen 4 ß. [4.] Der spitlmeister hat die weine, so sich halten lassen, im weinlösen absonderlich zu giessen, die andern, so sich nicht behalten, auch besonders, er soll die woche 2 mal füllen lassen und mit guten wein, damit er nicht verderbe. Es ist auch über des spitals zehend ein ordentliches zehendbuch aufzurichten und aufzubehalten, damit nachricht verhanden ist. Das spital ist an etlichen orten baufällig, ist achtung zu geben, daß nicht durch dergleichen dem spital schaden geschehe. Weil das spital merklich gelitten und in ihrer wohlfart gesperrt worden, daß das spital keinen keller gehab, worinn ihnen der wein nur über jahr und tag wäre gehalten worden, und nun ermeltem spital ihro excellenz einen grund an ihrer hofbraiten geschenkt, darin ein keller auf ein paar 1.000 eimer kann gebauet werden, gestaltsam auch selbigen nächstens wirklich gebauet ist, also wird sich der spitlmeister dem armenspital zum besten desselben zu gebrauchen wissen, die guten weine darin vertigen und, bis sie mit nutzen zu verkaufen, conserviren. Spitlmeister soll mit vorwissen der spitalväter, und sonst nicht, die wein ausschenken oder unter den reiffen verkauffen. [5.] Weil die spitalkapelle mit dem Gottesdienst vermittelst meiner fundation durch die patres scholarum piarum versehen, so sollen sie, patres, nicht allein die versorgung der kirche haben, sondern ihnen auch von viertljahr zu viertljahr eingetheilt, unfehlbar gereicht werden: waitz 2 muth, erbsen 1 metzen, gerste 3 metzen, linsen 5 m(e)tz(en), schmalz 12 achtl, wein 80 eimer, kälber 5 stück, gemästete schwei[85]ne 2 stück, spanferkl 8 stück, holz 30 kl(a)ft(er). [6.] Spitlmeister soll darob seyn, daß sonderlich die weingärten wohl gebaut und bei bau erhalten werden. Er soll jährlich seine raittung thuen, solche den spitalvätern überreichen, selbiges anfangs von ihnen durchsehen und aufgenommen und dem herrschaftpfleger zu weitern ratifikation zugestellt werden. [7.] Vona demb magistrat sollen 2 spitalväter oder mehr, einer aus dem rath, der andere aus der gemeinde, erwählt und solche der herrschaft vorgeschlagen werden. Ihr amt soll dieses seyn, daß sie der inspection itztgedachten spitlmeister haben, die wochenzettl von ihm empfangen, das spital oft beide oder einer allein, wie es die gelegenheit gibt, visitiren und fleißig untersuchen, ob in dem spital wohl oder übl gehaust und dasjenige, so des spitlmeisters instruktionb mit sich bringt, vollzogen, ob wein, äcker, traid, weingarten, mühl wohl gebaut und bei bau erhalten werden und sonderlich dahin sehen, daß dem a Am linken Rand: NB. b–b In der Abschrift unterstrichen.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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