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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 888 -
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888 VIII.4 Niederösterreich: St. Pölten – Bürgerspital (Edition Nr. 126–130) Spittalreguln Demnach die grund reguln eines jeden spittals dahin abgehen, daß die jenige, welche das beneficium und die verpflegung in solchen genüssen, auch darvor dankbar seyn, und es mit ihrem gebett ersezen müssen, damit Gott, der allmächtige, für solche gnad gepriesen, gelobet und ihme unendlicher danck gesagt, auch um ferere gnaden und seegen des spittals angeruffen werde. Alß ist vor allen [1.] erstlichen erforderlich, daß ein jeglicher spittäler und spittälerin sich jederzeit befleisse in stand der gnaden zu seyn und dahero ein fromm und christliches leben führe, damit ihr gebett, welches sie zu obigen ende und sonderbar auch täglich zu beschüzung des christ catholischen glaubens und des allerdurchleuchtigsten hauses von Österreich, wie auch hiesiger stadt oder, da sonsten ein anderes anligen ihrem gebett anbefohlen wurde, mit mehrerer andacht und eyfer verrichten, solches auch Gott, dem herrn, desto angenehmer seye und von ihme gnädiglich erhört werden möge. Zu dem ende solle [2.] andertens ein jeder, so es möglich und er sonst ausgehen kan, alle tag ein hei(lige) mesß hören, auch denen Sonn- und feyertags predigen beywohnen, [/] sich öffters und wenigsten alle monath einmal deren hochhei(ligen) sacramenten der beicht und communion gebrauchen und Gott stetts vor augen haben, auch an seine barmherzigkeit hoffen. Nicht minder [3.] drittens täglich zu dem vorgeschribenen gebett fleisßig erscheinen und zwar fruehe um acht uhr den freudenreichen rosencranz samt der litaney aller heiligen, nachmittag aber um ein uhr den schmerzhafften rosencranz mit der armen seelen litaney und abends den glorreichen rosencranz mit der lauretanischen litaney in der spittal kirchen nach obiger intention mit einander chorweise lauth betten, da aber die kälte zu groß seyn solte, so mögen sie es in der communstuben verrichten, dahingegen, wer ohne erhöbliche ursach von solchen gebett außbleiben wurde, solle ein taggeld seiner verpflegung verfallen seyn und dieses geld von dem spittelmeister zusamm gelegt und, wann etwas beysammen, für die arme seelen im fegfeuer heilige messen gelesen werden. [4.] Viertens ist alle Freytag in der spittal kirchen bey ausezung des hei(ligen) creuz particul ein heilige mesß und nun solche wie auch die nachmittagig geistliche [/] lesung, von einem mildherzigen gutthätter gestüfftet worden, dahero sie, spittäller, dieser mesß jedesmal beyzuwohnen und nach solcher die im creuzweeg sonst gewöhnliche litaney, wie auch einen vatter unser für obigen gutthätter zu betten, täglich aber die geistliche lesung aufmercksamb anzuhören schuldig seynd. [5.] Fünfftens solle ein jeglicher spittäller sein verpfleg geld, welches alltäglich baar abgereichet wird, zum behörigen lebensunterhalt und genus anwenden, nicht aber solches bloßhin auf das weintrincken verthuen, sonst wurde man mit diesem, so hierinfahls betretten werden solte, eine andere würthschafft anstellen. Weiters [6.] sechstens solle auch ein jeder mit dem feur und licht behuetsamb umgehen, damit er oder sie durch ihre fährläsßigkeit im spittal keine feuersbrunnst verursache, alß worfür ein solcher sodann empfündlichst wurde gestraffet werden. Und weillen [7.] sibentens ein spittal zugleich ein geistliches haus zunennen und dahero eine ordnung zu halten ist, als solle keiner ausser des kirchengang ohne erlaubnus und vorwissen des spittelmeisters außgehen oder zu abends über die zeit außbleiben, noch aber jemand frembden, so in das spittal nicht gehöret, aufhalten und unterschleiff geben, widerigenfahls ein solcher das erste mal scharff vermahnet, daß andere [/] mal öffentlich gestraffet und das dritte mal aus dem spithal und verpflegung hinaus gethan werden wurde. Und zumaln
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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