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888 VIII.4 Niederösterreich: St. Pölten – Bürgerspital (Edition Nr. 126–130)
Spittalreguln
Demnach die grund reguln eines jeden spittals dahin abgehen, daß die jenige, welche das
beneficium und die verpflegung in solchen genüssen, auch darvor dankbar seyn, und es
mit ihrem gebett ersezen müssen, damit Gott, der allmächtige, für solche gnad gepriesen,
gelobet und ihme unendlicher danck gesagt, auch um ferere gnaden und seegen des
spittals angeruffen werde. Alß ist vor allen
[1.] erstlichen erforderlich, daß ein jeglicher spittäler und spittälerin sich jederzeit
befleisse in stand der gnaden zu seyn und dahero ein fromm und christliches leben führe,
damit ihr gebett, welches sie zu obigen ende und sonderbar auch täglich zu beschüzung
des christ catholischen glaubens und des allerdurchleuchtigsten hauses von Österreich,
wie auch hiesiger stadt oder, da sonsten ein anderes anligen ihrem gebett anbefohlen
wurde, mit mehrerer andacht und eyfer verrichten, solches auch Gott, dem herrn, desto
angenehmer seye und von ihme gnädiglich erhört werden möge. Zu dem ende solle
[2.] andertens ein jeder, so es möglich und er sonst ausgehen kan, alle tag ein hei(lige)
mesß hören, auch denen Sonn- und feyertags predigen beywohnen, [/] sich öffters
und wenigsten alle monath einmal deren hochhei(ligen) sacramenten der beicht und
communion gebrauchen und Gott stetts vor augen haben, auch an seine barmherzigkeit
hoffen. Nicht minder
[3.] drittens täglich zu dem vorgeschribenen gebett fleisßig erscheinen und zwar
fruehe um acht uhr den freudenreichen rosencranz samt der litaney aller heiligen,
nachmittag aber um ein uhr den schmerzhafften rosencranz mit der armen seelen litaney
und abends den glorreichen rosencranz mit der lauretanischen litaney in der spittal
kirchen nach obiger intention mit einander chorweise lauth betten, da aber die kälte
zu groß seyn solte, so mögen sie es in der communstuben verrichten, dahingegen, wer
ohne erhöbliche ursach von solchen gebett außbleiben wurde, solle ein taggeld seiner
verpflegung verfallen seyn und dieses geld von dem spittelmeister zusamm gelegt und,
wann etwas beysammen, für die arme seelen im fegfeuer heilige messen gelesen werden.
[4.] Viertens ist alle Freytag in der spittal kirchen bey ausezung des hei(ligen) creuz
particul ein heilige mesß und nun solche wie auch die nachmittagig geistliche [/] lesung,
von einem mildherzigen gutthätter gestüfftet worden, dahero sie, spittäller, dieser mesß
jedesmal beyzuwohnen und nach solcher die im creuzweeg sonst gewöhnliche litaney, wie
auch einen vatter unser für obigen gutthätter zu betten, täglich aber die geistliche lesung
aufmercksamb anzuhören schuldig seynd.
[5.] Fünfftens solle ein jeglicher spittäller sein verpfleg geld, welches alltäglich baar
abgereichet wird, zum behörigen lebensunterhalt und genus anwenden, nicht aber solches
bloßhin auf das weintrincken verthuen, sonst wurde man mit diesem, so hierinfahls
betretten werden solte, eine andere würthschafft anstellen. Weiters
[6.] sechstens solle auch ein jeder mit dem feur und licht behuetsamb umgehen,
damit er oder sie durch ihre fährläsßigkeit im spittal keine feuersbrunnst verursache, alß
worfür ein solcher sodann empfündlichst wurde gestraffet werden. Und weillen
[7.] sibentens ein spittal zugleich ein geistliches haus zunennen und dahero eine
ordnung zu halten ist, als solle keiner ausser des kirchengang ohne erlaubnus und vorwissen
des spittelmeisters außgehen oder zu abends über die zeit außbleiben, noch aber jemand
frembden, so in das spittal nicht gehöret, aufhalten und unterschleiff geben, widerigenfahls
ein solcher das erste mal scharff vermahnet, daß andere [/] mal öffentlich gestraffet und das
dritte mal aus dem spithal und verpflegung hinaus gethan werden wurde. Und zumaln
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin