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936 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190)
umb denen linien alhier vor jene krancke und presthaffte, so von ihren gründen in das
alhiesige kranckenhauß oder auch nacher St. Marx zur chur übernohmen werden, die
auflauffende aezung, und zwar vor jede persohn täglich mit sieben kreutzer, ersetzen und
guttmachen solle.
[2.] Welches auch umb so billicher ist, alß ohne dieß eine jegliche communitaet
ihre arme, krancke und presthaffte auß gemeinschäfftlichen mitteln zu versorgen
verbunden ist, die obbesagte kranckenhäusser auch weder gestifftet noch sonsten mit
dem mindesten einckommen versehen seynd, umb derley grosse zahl deren krancken und
churbedürfftigen leuthen unterhalten, folgbahr die büerde, so ihnen, vorstädtgründten,
obliget, ohne allen beyhülff alleinig tragen zu können.
[3.] Gleich wie aber deme unangesehen einige grundrichter sich im [!] abführung
dieser wenigen gebühr [/] sehr säummig erzeigen und mit allerhand außflüchten,
sonderlich des widersprechenden aufenthalts auf ihren grundt zu behelffen suchen, andere
aber daß bezahlte entweders von denen armen selbst und ihren wenigen geräthschäfften
unbarmhertzig erpressen oder aber bey jenen ohne unterschied erhollen, wo sich derley
krancke und schadhaffte leuthe inwohnungsweiß aufgehalten haben, ja öffters so weith
gehen, das die arme batienten zu vermeidung des wenigen kostens von dem grundt durch
allerhandt listen hinweg bringen und dardurch verursachen, daß sie manchmahl gantz
hülffloß verschmachten oder doch an denen nöthigen heylungsmitteln unverantwortlich
verkürtzet werden.
[4.] Alß hat mann vor ohnumbgänglich angesehen, diesen schädlichen unordnungen,
so gegen die christlich liebe lauffen und auf gewisße maaß auch dem statui sanitatis
nachtheilig seyn könnten, aus dem grundt abzuhelffen und sie, sammentliche
grundtrichter, dahin mit nachdruck zu verwahrnen, daß
[5.] primo sie ihre sorgfalt gleich wie vor alle arme also insonderheit vor die krancke
und presthaffte mit einem erspieglend und christ-gezimmenden eyfer bezeugen, folgbahr
so bald sie deren einige auf ihrem grundt erfahren, selbe unverweilt beschauen und falls
die kranckheit vor hietzig und gefährlich geurtheilet wurde, nach abgelegter hei(liger)
beicht in daß alhiesige kranckhenhauß in der Währingergasßen [/] oder, da es die
beschaffenheit des zustandtes erforderte, in daß spittal zu St. Marx mit gewöhnlichen
pasßirung überbringen lassen; worbey mann
[6.] secundo an die besagte beede chur- und kranckhen häusser untern heutigem
dato verfüget hat, das sie über alle dahin annehmende krancke ein förmiges prothocol
halten und eine jegliche persohn gleich anfangs über den orth ihres lezteren aufenthalts
umbständig befragen, folgends vom monath zu monath ihnen, grundtrichtern, einen
extract, was selbe für die verpflogene krancke ihres grundts dem spittal zu vergüetten
haben, unter des spitlmeisters fertigung zustellen sollen.
[7.] Tertio sothaner extract außweisset, haben sie, grundt-richter, von dem
gemeingeldt längstens hinnen 8 tägen gegen des spitlmeisters quittung bey straff des
doppelten also gewiß zu bezahlen, wie im widrigen von der in sicherheits sachen
verordneten commission die assistenz mit nachdruck ertheillet, alle weitschichtigkeit
abgeschnitten und einiger wiederspruch gegen den innhalt des obgemelten prothocoli
keinerdings angenohmen werden; sondern wann
[8.] quarto ein grundt-richter das widrige und daß die erkranckte persohn nicht
auf seinem grundt gewohnet, dar zue thun vermeinet, ihme ein solches nach geleisteter
bezahlung gegen jene vorbehalten seyn solle, welchen sothane ersetzung von rechts und
billichkeits wegen [/] obligen möchte; wie dann
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
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- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin