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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 936 -
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Seite - 936 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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936 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) umb denen linien alhier vor jene krancke und presthaffte, so von ihren gründen in das alhiesige kranckenhauß oder auch nacher St. Marx zur chur übernohmen werden, die auflauffende aezung, und zwar vor jede persohn täglich mit sieben kreutzer, ersetzen und guttmachen solle. [2.] Welches auch umb so billicher ist, alß ohne dieß eine jegliche communitaet ihre arme, krancke und presthaffte auß gemeinschäfftlichen mitteln zu versorgen verbunden ist, die obbesagte kranckenhäusser auch weder gestifftet noch sonsten mit dem mindesten einckommen versehen seynd, umb derley grosse zahl deren krancken und churbedürfftigen leuthen unterhalten, folgbahr die büerde, so ihnen, vorstädtgründten, obliget, ohne allen beyhülff alleinig tragen zu können. [3.] Gleich wie aber deme unangesehen einige grundrichter sich im [!] abführung dieser wenigen gebühr [/] sehr säummig erzeigen und mit allerhand außflüchten, sonderlich des widersprechenden aufenthalts auf ihren grundt zu behelffen suchen, andere aber daß bezahlte entweders von denen armen selbst und ihren wenigen geräthschäfften unbarmhertzig erpressen oder aber bey jenen ohne unterschied erhollen, wo sich derley krancke und schadhaffte leuthe inwohnungsweiß aufgehalten haben, ja öffters so weith gehen, das die arme batienten zu vermeidung des wenigen kostens von dem grundt durch allerhandt listen hinweg bringen und dardurch verursachen, daß sie manchmahl gantz hülffloß verschmachten oder doch an denen nöthigen heylungsmitteln unverantwortlich verkürtzet werden. [4.] Alß hat mann vor ohnumbgänglich angesehen, diesen schädlichen unordnungen, so gegen die christlich liebe lauffen und auf gewisße maaß auch dem statui sanitatis nachtheilig seyn könnten, aus dem grundt abzuhelffen und sie, sammentliche grundtrichter, dahin mit nachdruck zu verwahrnen, daß [5.] primo sie ihre sorgfalt gleich wie vor alle arme also insonderheit vor die krancke und presthaffte mit einem erspieglend und christ-gezimmenden eyfer bezeugen, folgbahr so bald sie deren einige auf ihrem grundt erfahren, selbe unverweilt beschauen und falls die kranckheit vor hietzig und gefährlich geurtheilet wurde, nach abgelegter hei(liger) beicht in daß alhiesige kranckhenhauß in der Währingergasßen [/] oder, da es die beschaffenheit des zustandtes erforderte, in daß spittal zu St. Marx mit gewöhnlichen pasßirung überbringen lassen; worbey mann [6.] secundo an die besagte beede chur- und kranckhen häusser untern heutigem dato verfüget hat, das sie über alle dahin annehmende krancke ein förmiges prothocol halten und eine jegliche persohn gleich anfangs über den orth ihres lezteren aufenthalts umbständig befragen, folgends vom monath zu monath ihnen, grundtrichtern, einen extract, was selbe für die verpflogene krancke ihres grundts dem spittal zu vergüetten haben, unter des spitlmeisters fertigung zustellen sollen. [7.] Tertio sothaner extract außweisset, haben sie, grundt-richter, von dem gemeingeldt längstens hinnen 8 tägen gegen des spitlmeisters quittung bey straff des doppelten also gewiß zu bezahlen, wie im widrigen von der in sicherheits sachen verordneten commission die assistenz mit nachdruck ertheillet, alle weitschichtigkeit abgeschnitten und einiger wiederspruch gegen den innhalt des obgemelten prothocoli keinerdings angenohmen werden; sondern wann [8.] quarto ein grundt-richter das widrige und daß die erkranckte persohn nicht auf seinem grundt gewohnet, dar zue thun vermeinet, ihme ein solches nach geleisteter bezahlung gegen jene vorbehalten seyn solle, welchen sothane ersetzung von rechts und billichkeits wegen [/] obligen möchte; wie dann
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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