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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 945
des siechvatersb solch paar geldt, gwanndt und anders ordenlich beschreiben unda dise
specifica(ti)on deme herrn super(intendenten) zur nachricht einraichen, die klaidera
außer desßen, waß denen armen zu ihrer grosßen notturfft davohn außgethailt, kunfftige
jederzeit seübern und einen geschwornen tändtler zu verkhaufen fürlegen lasßen, auch
daß geldt, waß darauß gelöst würdt, vleisßig in sein raittung für empfang einstellen.
[31.] Item der spitlmaister solle auch mit hilff herrn burgermaister und eines
stattraths, auch der herrn superintendenten, im fahl es im zu schwär sein wolt, allen
müglichen vleiß fürwenden, damit dem armen spital an seinen einkomben und habenden
gerechtikheit nichts entzogen, sich auch dahin bearbeiten, damit daß, so etwo hievor
davon kommen, wider hinzugebracht werden, deß spitals einkomen, urbari, grundtbuch
sambt denen anderen briefflichen urkhundten und freyheitten in guetter verwahrung mit
zweyen underschidlichen verkherten schlösßern, deren eines die herrn superintendenten,
daß ander er, spitlmaister, haben solle, behalten unnd da auch künfftiger zeit mehrer
gründt und ligende güetter durch kauff, geschäfft oder in annder weeg aigenthumblich
darzu khämen und gebracht werden, daß solle er oder die herrn superintendenten
gestracks herrn burgermaister und rath anzaigen oder zu wisßen machen, auff daß bey
verordnung thuen, damit dieselbigen in daß urbari eingeleibt und in gueter ordnung
erhalten werden.
[32.] Unnd nach dem daß spital ainjezo ein zimbliche anzahl der holden, so ihme
aigenthumblich zuegehören, auch khünfftig etwo noch mehrer darzue gebracht werden
möchte, denen auch jährlich nach der bewilligung der vier ständt einer ersamen
landtschafft die steuren angeschlagen werden, demnach solle der spitlmaister inen,
denen underthanen, in beysein der herren [/] superintendenten und nit fuer sich selbs,
wie bißhero beschehen, gelegenheit jedes vermögen und der gethonen bewilligung nach,
damit der reich den armen übertrag, anschlagen, beschreiben und neben seiner raittung
solches steur anschlags ein specifierten außzug erlegen und fürbringen.
[33.] Insimili solle es auch mit verlasßung der traidtzehendt disen verstandt
haben, daß solche, nachdem die feldter besichtiget, maisten thail umb traidt alher
zuüberantwortten, in beysein und mit vorwisßen der herrn superintendenten aufs threuist
verlasßen werden, auch daneben in allweeg darauf gedacht sein, wo fern deß armen
hauß nuz beßer, solchen zehendt selbst zu fexnen oder ohne sondern costen herein zu
bringen wehre, damit derselb nit verlasßen, sondern in allweeg zum spital selbst gefexnet
wurde und im fahl er schon verlasßen, daß doch derselbe solchen persohnen verlasßen
werde, bey denen die bezahlung gewiß, die auch mit gemainer statt und dem armen hauß
christliches und billiches mitleiden tragen.
[34.] Deßgleichen solle es auch mit deß spitals heüsßern, gwölben, läden, cammern,
item mit verlasßung der visch- und vöglwait, auch andern, so in bey sein der herrn
superintendenten, dem armen hauß zu guetem auffs treuist verlasßen, auch verstanden
werden.
[35.] Item der spitlmaister solle auch sein miglichen vleiß firwenden und verordnung
thuen, damit die alten remanenz schulten, wie auch die legata durch den darzue
verordneten remanenzer mit ehisten eingebracht und fürohin dieselbe, es seyen hauß-
oder perckhrecht, zinß, dienst oder bestandtgeldt nit mehr also anstehen lasßen, sondern
diß alles mit ernst und hülf der obrikeit einfodern und einbringen, darzue ihme dann die
remanenzer in allem gehorsamb, getreu und gewertig sein solle. [/]
a–a Am linken Rand nachgetragen.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin