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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 945 -
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Seite - 945 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 945 des siechvatersb solch paar geldt, gwanndt und anders ordenlich beschreiben unda dise specifica(ti)on deme herrn super(intendenten) zur nachricht einraichen, die klaidera außer desßen, waß denen armen zu ihrer grosßen notturfft davohn außgethailt, kunfftige jederzeit seübern und einen geschwornen tändtler zu verkhaufen fürlegen lasßen, auch daß geldt, waß darauß gelöst würdt, vleisßig in sein raittung für empfang einstellen. [31.] Item der spitlmaister solle auch mit hilff herrn burgermaister und eines stattraths, auch der herrn superintendenten, im fahl es im zu schwär sein wolt, allen müglichen vleiß fürwenden, damit dem armen spital an seinen einkomben und habenden gerechtikheit nichts entzogen, sich auch dahin bearbeiten, damit daß, so etwo hievor davon kommen, wider hinzugebracht werden, deß spitals einkomen, urbari, grundtbuch sambt denen anderen briefflichen urkhundten und freyheitten in guetter verwahrung mit zweyen underschidlichen verkherten schlösßern, deren eines die herrn superintendenten, daß ander er, spitlmaister, haben solle, behalten unnd da auch künfftiger zeit mehrer gründt und ligende güetter durch kauff, geschäfft oder in annder weeg aigenthumblich darzu khämen und gebracht werden, daß solle er oder die herrn superintendenten gestracks herrn burgermaister und rath anzaigen oder zu wisßen machen, auff daß bey verordnung thuen, damit dieselbigen in daß urbari eingeleibt und in gueter ordnung erhalten werden. [32.] Unnd nach dem daß spital ainjezo ein zimbliche anzahl der holden, so ihme aigenthumblich zuegehören, auch khünfftig etwo noch mehrer darzue gebracht werden möchte, denen auch jährlich nach der bewilligung der vier ständt einer ersamen landtschafft die steuren angeschlagen werden, demnach solle der spitlmaister inen, denen underthanen, in beysein der herren [/] superintendenten und nit fuer sich selbs, wie bißhero beschehen, gelegenheit jedes vermögen und der gethonen bewilligung nach, damit der reich den armen übertrag, anschlagen, beschreiben und neben seiner raittung solches steur anschlags ein specifierten außzug erlegen und fürbringen. [33.] Insimili solle es auch mit verlasßung der traidtzehendt disen verstandt haben, daß solche, nachdem die feldter besichtiget, maisten thail umb traidt alher zuüberantwortten, in beysein und mit vorwisßen der herrn superintendenten aufs threuist verlasßen werden, auch daneben in allweeg darauf gedacht sein, wo fern deß armen hauß nuz beßer, solchen zehendt selbst zu fexnen oder ohne sondern costen herein zu bringen wehre, damit derselb nit verlasßen, sondern in allweeg zum spital selbst gefexnet wurde und im fahl er schon verlasßen, daß doch derselbe solchen persohnen verlasßen werde, bey denen die bezahlung gewiß, die auch mit gemainer statt und dem armen hauß christliches und billiches mitleiden tragen. [34.] Deßgleichen solle es auch mit deß spitals heüsßern, gwölben, läden, cammern, item mit verlasßung der visch- und vöglwait, auch andern, so in bey sein der herrn superintendenten, dem armen hauß zu guetem auffs treuist verlasßen, auch verstanden werden. [35.] Item der spitlmaister solle auch sein miglichen vleiß firwenden und verordnung thuen, damit die alten remanenz schulten, wie auch die legata durch den darzue verordneten remanenzer mit ehisten eingebracht und fürohin dieselbe, es seyen hauß- oder perckhrecht, zinß, dienst oder bestandtgeldt nit mehr also anstehen lasßen, sondern diß alles mit ernst und hülf der obrikeit einfodern und einbringen, darzue ihme dann die remanenzer in allem gehorsamb, getreu und gewertig sein solle. [/] a–a Am linken Rand nachgetragen.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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