Seite - 948 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Bild der Seite - 948 -
Text der Seite - 948 -
948 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190)
auf St. Marx eingeführt wirdt, hierüber solle er täglich herrn spittlmaister ein tagzetul,
nachgehendts aber über alles ein ordentliche specification, mit handtschrifft undt
petschafft gefertiget, einraichen.
[11.] Waß demnach ailfftens an solchen getraydt von zeit zu zeit außgetroschen wirdt,
solle er, haußpfleger, bey jeder windung die tröscher in der burgerspittals grundstuben
vorstellen, welche daselbst ansagen sollen, wievil sie getroschen undt gewunden, so
aldorten auf gezaichnet undt vollgents zu endt deß jahrs dem haußpfleger, sich dessen bey
seiner raittung alß einer verificatio zugebrauchen, extradiert werdten solle.
[12.] Zwölfftens, waß hernach für beede arme häuser abzugeben erfordert wirdt,
daß solle er ohnwaigerlich außfollgen lassen, sich aber so wohl in empfang alß außgaben
keiner andern alß auf dem casten verhandenen Wiener masß gebrauchen.
[13.] Soviel nun dreyzehentens die abgab des waitz [/] undt khorn auf die mühl
belangt, solle er jedesmahl von herrn spittlmaister dessentwegen den befelch erwarten,
waß dahin abzugeben seye, auch über daß, waß abgegeben wirdt, mit dem müllner
ein register halten, damit solches ordentlich vor dem müllner eingeschriben werdte,
undt weillen daß hierauß gemahlene meel undt grieß sambt kleiben jedesmahls in daß
burgerspittal entweder in die pfisterey oder speis gelifert wirdt, alß solle er dißfahls mit
dem castner unndta pfistera im spittal correspondiren, damit er von ihnen über alles ins
spittal geliferde und in beywesen ihrerb abgemessene malter eine attestation überkomme,
solche bey seiner casten raittung beyzubringen undt die abgab zu verificieren.
[14.] Waß aber vierzehentens zum anpauen auf die äckher vonnöthen ist, solle er
solches auf herrn spittlmaisters befelch denen säeleüthen alß geschiermayr undt stattlmayr
abfolgen lassen, auch wieviel dessen täg(lich) undt auß waß für äckher es gegeben werdte,
aufschreiben, solches nachmahls in eine specification verfassen undt, dieselbe von
obbesagten geschier- undt stattlmayr geförtigter, bey seiner casten raittung beybringen.
[15.] Also auch funffzehentens waß die füetterey und absonderlich der roß betrüfft, auch
wieviel ein oder andere zeit auf ein rosß wochentlich zugeben, [/] daß hat er, haußpfleger,
von herrn spittlmaister zuerwarten undt ausser dessen befelch kein anders zuthun oder
ein mehrers zugeben, diese füeterey empfangen, sodann zu gewissen zeiten in der wochen
die rosß knecht, über welche abgab er, haußpfleger, von dem geschiermayr jahrlichen eine
außführliche undt geförtigte specifica(ti)on seiner raitthung beyzulegen hat, damit aber
sowohl dises alß andere fueter denen rossen richtig geraicht undt nichts endtzogen, die rosß
auch mit strey, strigeln, waschen undt dergleichen sauber gehalten werdten, solle er, weil er,
der geschiermayr, nicht allzeit gegenwärtig seyn kann, die ställ zum öfftern visitieren undt
denen knechten absonderlich abendts undt morgens fleissig nachschauen.
[16.] Sechzehentens über dise körner empfang undt außgaben hat der haußpfleger
monathlich herrn spittlmaister ein monathzetl zubehändigen, zu endt deß jahrs, aber
längst 2 monath hernach, zu gm(eine)r statt buechhalterey ein casten raittung zuerlegen.
[17.] Sibenzehentens ist ihme, haußpfleger, auch die mayrschafft zu St. Marx sambt
dem darin befindlichen khüe undt schwein viech dergestalten anvertrauth, daß er darauf
gute obacht halten solle, damit durch die hierzue bestellte mayrleüth dem viech recht
ge[/]wartet, die nothwendige füetterung zu seiner zeit gegeben undt nichts verschwendet
oder veruntreuet werdte.
[18.] Waß nun achtzehentens an dergleichen viech vorhanden, auch waß zue
a–a Am linken Rand nachgetragen.
b Korr. aus sein castners.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin