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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 953 -
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Seite - 953 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 953 [1.] erstlichen solle er mit allem gehorsam und respect denen herren superintendenten, spitlmaister und gegenschreiber unterworfen seyn, und was ihme von denenselben in billichen sachen anbefohlen wird, ist er alles fleisses zu verrichten schuldig; was aber [2.] andertens die gebräuchige diensts verrichtungen anbetrifft, ist er mit solchen an dem herrn pfarrer gewisen, mit welchem er sich zu verstehen und die bishero von seinen vorfahrern beschehene Gottes dienst ohnversaumbt zu thuen hat. [3.] Drittens obwohlen vor die musicanten kein absonderliche besoldung, sondern nur allein die ligerstatt und anstatt der vorhin gehabten natural kost dermahlen etwas gewisses in gelt gegeben wird, so haben sich doch um dieses jederzeit leuth gefunden, alß hat er, cantor, auch ferres hinzusehen, daß der chor mit tauglichen musicanten alß einen bassisten, tenoristen, altisten und discantisten nebst seiner persohn bestellet seye, da aber kein [/] discantist (wie zu zeiten beschehen) anderwärtig nicht zu bekommen wäre, so hat er, cantor, entweder von der grien- oder grauröckl schul taugliche knaben außzusuchen und in der music zu unterrichten. [4.] Viertens ware allezeit gebräuchig, daß alle Son- und feyertag vormittag ein gesungenes amt und im Advent alle morgen ein rorate in der spitals pfarrkirchen gehalten worden, solches hat er auch mit seinen habenden musicanten ferrer hin und zwar an denen Sontägen im Advent und in der Fasten choraliter, sonsten daß ganze jahr hindurch figuraliter zu verrichten. [5.] Fünfftens hat er durchs ganze jahr (ausser von Michaelis biß Allerheiligen) alle tag, von Mich(aelis) biß Allerheiligen aber nur Son- und feyertäg und den abend zuvor eine vesper und nemblichen an Sonn-, gemeinen feyer- und wercktägen choraliter, an hochen festen (alß Frauen-, Apostel- und absonderlichen feyertägen) hingegen figuraliter zu singen. [6.] Sechstens ist er, cantor, auch schuldig, die zu [/] erst lezt gemelten hohen festägen einfallende metten, nebst denen in der charwochen und anderen zeiten gebräuchige kirchen ceremonien zuverrichten. [7.] Sibentens ist er auch verbunden, die ganze Fasten hindurch daß salve regina zuhalten, wesßendwegen er aber auß dem spitelambt etwas gewisßes, und zwar 5 fl. in gelt, zuempfangen hat; demnach [8.] achtens am tag der armen leuth speiß, welche jährlich am Freytag vor dem Palmsontag begangen wird, wie auch am tag der spittals kirchweyh und am tag St. Clarae absonderliche gottsdienst und zwar jedes mahls mit 2 amptern vorgehenden vesper und metten soleniter gehalten werden, alß hat er, cantor, solche gleichfahls fleissig zuverrichten, es wird ihme aber zugelasßen, fremde musicos zubestellen, worfür gleichfahls die gebür auß mehrgedachtem spitlambt und zwar für daß erstere der ohnlängst neugemachten würthschaffts einrichtung gemäß 12 fl., von denen andern bey dem [/] aber jedes mahls 2 fl. bezahlet wird, jedoch solle er wohl obacht haben, daß, weilen doch zu zeiten gleichwohlen vornehme leuth erscheinen, die music jederzeit, so vil es möglich, wohl angeordnet seye, und nicht etwan einiger fehler vorbeygehe. [9.] Neuntens ist er auch schuldig, denen processionen, so vom spital außgehalten werden, alß nemb(lich) am tag St. Marci nacher St. Marx, in der creuzwochen die erst zu St. Anna, die andert zum Himmelporten und die dritte zum Franciscanern, am fest corporis Christi und in der octav St. Rosaliae ins Beckhenhäusl (welche aber dermahlen, weilen sich in continuo krankhe daselbst befinden, unterwegs bleibet, statt solcher aber in der spitals pfarrkirchen ein gesungenes amt gehalten wird), dan am tag St. Rochi der procession nacher Penzing und am fest St. Bartholomaei nacher Hizing mit denen unterhabenden musicanten beyzuwohnen und ihr ambt dabey zuverrichten.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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