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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 975
[24.] Vierundtzwainzigsten wan sich ainer anmelden mecht, der vermög testament
etwas abrichten wolte, solle er, vatter, destwegen kheinen schein ertheillen, sondern zum
herrn spitlmaister weisen.
[25.] Fünfundtzwainzigisten solle er, siechvatter, ein ordentliches buech halten,
darein er alle und jede armme leith, welchen tag sie in daß spitall und stuben khomben,
auch ihre sachen, was sie mit herein bringen oder anderstwo haben, es seye nun geldt
oder gwandt, vleisig in ein buch einschreiben, alsobalden gleichlauttende zetl dem herrn
spitlmaister prothocolliren zu lassen einraichen, damit, wan von denen ain oder die ander
persohn mit todt abgehen wierdt, solches dem armmen hauß threulich angewendt werden
möge.
[26.] Sechsundtzwainzigisten soll er, siechvatter, für sich selbsten keinen manß vatter,
siechkhnecht, stubenmuetter oder andere dienstpotten aufnehmen und abschaffen,
sondern alles mit vorwissen und einwilligung des herrn spitlmaisters beschechen.
[27.] Sibenundzwainzigistens soll er, vatter, täglich der armen leuth speiß in der
grosen und schwachen kuchel, ob sy der aufgerichten ordnung nach gegeben und wie
selbige durch den khoch und schwache khöchin gekhocht werden, kosten [/] und, da
destwegen mangl gefunden werden solten, so solle er solches alsobalden zu remidiren
dem herrn spitlmaister anzaigen, da aber über öffters anzaigen khein remedierung
beschehen solle, khan er solches denen wolverordneten herrn superintendenten vortragen
und weillen auch die armen baldt ab- und baldt aufnehmen, alß solle er dahin gedacht
sein, daß jederzeit die zuespeißen und salz der proportion genohmen werde, damit denen
armmen nichts entzogen, dem armenhauß auch nit etwan mit überfleisßiger begehrung
derselben verschwenderisch und also zu großen schaden gehaust werde.
[28.] Achtundzwainzigsten solle der außlauff der armmen ohne vorwißen genzlich
eingestelt, da aber durch den siechvatter ain oder andern erlaubt und gewiße stundt wider
da zu sein benant wurde, solle doch ohne habendes signum, welches die jenigen persohnen,
so undten und zu dennen drey gesperten gättern bestelt, von ihnen anfangs beim außlaß
ersehen, hernach zu bestimbter zeit undt widerkhonfft abgefordert und alle abendt, da
der siechvatter zum spörren khombt, ihme mit einer benehmung, wan ainer oder anderer
außgangen und wider haimbkhomben, zuegestelt solle werden, inmitls aber ist unverwörth
und seindt die kranckhenwarther schuldig, wan ein krankhe [/] persohn zu ainen herrn oder
frauen seines zuestandts aufkhomben oder andern ursachen auch umb zuelesige hilffs mitl
schickhen wolte, sich gebrauchen, entgegen die zeit deß außgangs und widerkhonfft alle
zeit dem siechvatter, dessen zu mehren nachricht zuerinnern; und solle, wie vorn angezaigt,
neben dem todtenbuech auch daß buech, wan ain und andere persohn herein khombt,
was die selbe mit bringt oder anderwerts hat, es seye gleich alhier oder ausserhalb, darein
zuschreiben gehalten und alle tag neben den todtenzetln auch aine zetl auß selbigen buech
oder prothocol sambt der anzall tagzetl dem herrn spitlmaister ins ambt, sich darnach
zurichten, gegeben werden, auf daß wan ein persohn wider wandert, daß ihre wider und wo
zu finden haben, auf begehrn verbschaiden und angehendigt werden khan.
[29.] Lest undt schließlichen damit gemelter vatter auch wiße, was er für diße sein
bedienung zur besoldtung habe, alß nemblich jährlichen sechzig gulden r(eichsgulden) in
geldt und sein cost für sich, weib und dienst potten, wie es der vorige siechvatter gehabt
hat und im übrigen zum fahl er sich bei dem armen hauß bedient macht und woll helt,
hat er die belohnung von Gott, dem allmechtigen, zuhoffen, wie auch guete promotion
und befürderung zugewartten.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin