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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 997
unndt, waß daß gewicht gibt, von dem zueschratter in ausgab gebracht, worüber ihme der
siechvatter allzeit ein beglaubtes zettl, solches bey seiner raittung beyzulegen, zuestellen
solle.
[8.] 8. Über der andern dienstbotten unndt officier [/] fleisch hatt der zueschradter
sein ordentliche lista, wievil er einem oder anderen täglich oder wochentlich abzugeben,
nach deren hat er sicha zurichten unndt seine außgaaben zuführen.
[9.] 9. Die extra ordinaria aber hatt er täglich von herrn spitlmaister zu erwarten, waß
von selben ihme mehr oder weniger zugeben anbefohlen würdet, nach deren hatt er sich
zu halten, damit aber destweegen bey seiner raittung zu zaigen habe, solle er täglich dem
herrn spitlmaister hierüber ein zetl einraichen, der dieselbe approbiren unndt folgendts
ihme, zueschradter, wieder unterschriebener zuruckh geben solle.
[10.] 10. Mit dem inßleth soll es also gehalten werden, daß selbes unndt die
ausschnidt (waß nicht zur speiß gebraucht wirdt) solle, nachdeme es abgetrückhert,
gewogen unndt an daß hierzue destinirte orth gethan werden, allwo der zueschradter
unndt schaffer jeder einen schlisßel haben unndt keiner ohne deme andern darzue
kommen solle; wann nun daß inßleth woll dürr worden, soll es alßdann mit vorwissen
deß herrn spitlmaisters eingestossen, auf gm(eine)r statt waaghauß wieder gewogen unndt
endtlich nach guet befinden sein herrn spitlmaisters entweder zum armen hauß [/] selbst
gebraucht unndt körzen darauß gemacht oder einen b(u)r(gerlichen) öhler in billigen
werth (darumben daß geldt der herr spitlmaister zuempfangen unndt zuverraitten)
verkaufft werden, es solle aber der zueschradter solche einstossung allweeg in monaths
frist thuen undt langer nicht anstehen lassen.
[11.] 11. Waß von heütt undt fehlen aus solch geschlachten viech geleset wirdt, soll
der zueschradter auf den hierzue bestimbten boden aufhenkhen, woll aus trückhern lassen
unndt in gueter verwahrung halten, damit sonderlich daß kleine gefühl nit von schaben
gefressen werden oder sonsten schaden nehmen, solche heüdt unndt fehl aber sollen
volgendts, waß nit zur aigenen wirthschafft alß riemer arbeith oder andern vonnöthen,
mit vorwissen der herren superintendenten durch den herrn spitlmaister umb billichen
werth verkaufft unndt daß geldt verraittet werden.
[12.] 12. Uber solche handlung aber hatt der zueschradter wochentlich ein particular
dem herrn spitlmaister unndt nach außgang deß jahrs ein monath hernach ein formliche
raittung so wohl über daß erkaufft unndt geschlachte viech alß empfang unndt ausgaab
deß fleisch unndt inßleth, auch der heütt unndt fehl [/] gm(eine)r statt buechhalterey
einzuraichen, bey welcher verraittung dem zueschradter allweeg beym cennten 5 lb.
einwag (vor diesen bereits auf buechhalterey bericht am 11ten August 1668) von ainem
löb(lichen) statt rath passiert worden, darbey soll es weiter verbleiben.
[13.] 13. Der zueschradter ist aber nit allein diesen vorbeschriebenen puncten alles
fleißes nachzukomben schuldig, sondern auch weiters dahin verbundten, waß er sonsten
dem armen hauß nuzliches fürzukerren finden wirdt, dessen schadten zu wendten unndt
nuzen zu befürdern, allermassen es einen getreuen diener zuestehet unndt er gegen Gott
unndt der obrigkeith zu verantwortten wissen wirdt.
[14.] 14. Wann er auch wieder diese instruction handlen oder dem armen hauß
schuldig bleiben solte, solle er destweegen vor denen herren superintendenten unndt
spitlmaister oder einen löb(lichen) statt rath zustehen unndt allda redt unndt antwortt
zugeben schuldig seyn, daß er auch deme allen gehor(sam) nachkombe unndt dem
a Über der Zeile nachgetragen.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
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- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin