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1000 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190)
[13.] Dreyzechentens es ist aber pfister nicht allein deme, was hie oben stehet,
fleissig nachzukomben schuldig, sondern weiters daß zu thuen verbunden, was er sonst
dem armen hauß nuzliches fürzukheren findet, dessen schaden zu wenden und des
armen hauses nuzen zu betrachten, wie er solches gegen Gott und der obrigkeitt zu
verandwortten wüssen wird.
[14.] Vierzehentens wan er auch wider diese instruction handlen und dem armen
hauß schuldig bleiben solle, solte er [/] destwegen von denen herrn superint(endenten),
spitlmaister und gegenschreiber oder ein löb(lichen) statt rath zu stehen und hierumben red
und andwortt zu geben schuldig sein, daß er auch dem allen gehorsamblich nachkomben
und dem armen haus getreu und redlich diennen wolle, dessentwegen solle er vor denen
herrn superint(endenten), spitlmaister und gegenschreiber ein ordent(liches) jurament
ablegen, auch zu allwerttiger versicherung dem spital annembliche caution laisten.
[15.] Funffzehentens damit er aber auch wüsse, was er für solche seine verrichtung zur
besoldung habe, solche ist die wochena; für den mischerb xr., für den jungerc xr., benebens
die kosst in der ambtstuben an der officier tisch; und wan er sich wohl helt und verdient
macht, hat er forderist die belohnung bei Gott und so dan guete [/] befürderung nach
gelegenheitt zu erwartten.
Zu urkhund ist diese instruction mit des burgerspitals gewöhnlichen müttern signet
geferttiget und von denen herrn superint(endenten), spitlmaister und gegenschr(eiber)
aigenhändig unterschriben, nicht weniger auch selbe von dem pfister geferttigter bey
gm(eine)r statt buchhalterey gleichlauttend gelassen worden. Actum Wienn, den 10ten Juli
1714.
Johann Franz Wenighoffer, p. t. superintendens
Paul Schmuderer, p. t. superintendens
Niclas Michael Schweitzer, spitlmaister
Johann Constantin Schmitzhausen, gegenschreiber
[L. S.] Mörtin Höffinger, pfister in purgerspital
Nr. 167
Instruktion für Georg Conradt, Bürgerspital-Schaffer in Wien.
Wien, 1706 April 10
Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LVI (A 74)
Rückvermerk: Instruction eines schaffers bey der burgerspital in Wienn.
Instruction eines schaffers bey dem burgerspital allhier, wessen er sich in seinen diensts
verrichtungen zu verhalten
[1.] Erstens solle er mit allen gehorsamb unndt respect denen herrn superintendenten
unndt spitlmaister unterworffen seyn unndt, waß von denenselben ihme in billichen
sachen anbefohlen wirdt, solches solle er unwaigerlich verrichten.
a Betrag fehlt. Die Pfisterordnung vom 13. Jänner 1729 [§ 13] verzeichnet als Jahreslohn für den Pfister
181 fl., für den Mischer 132 fl. und den klain junger 113 fl. 30 xr.
b Betrag fehlt.
c Betrag fehlt.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin