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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
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Seite - 1000 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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1000 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) [13.] Dreyzechentens es ist aber pfister nicht allein deme, was hie oben stehet, fleissig nachzukomben schuldig, sondern weiters daß zu thuen verbunden, was er sonst dem armen hauß nuzliches fürzukheren findet, dessen schaden zu wenden und des armen hauses nuzen zu betrachten, wie er solches gegen Gott und der obrigkeitt zu verandwortten wüssen wird. [14.] Vierzehentens wan er auch wider diese instruction handlen und dem armen hauß schuldig bleiben solle, solte er [/] destwegen von denen herrn superint(endenten), spitlmaister und gegenschreiber oder ein löb(lichen) statt rath zu stehen und hierumben red und andwortt zu geben schuldig sein, daß er auch dem allen gehorsamblich nachkomben und dem armen haus getreu und redlich diennen wolle, dessentwegen solle er vor denen herrn superint(endenten), spitlmaister und gegenschreiber ein ordent(liches) jurament ablegen, auch zu allwerttiger versicherung dem spital annembliche caution laisten. [15.] Funffzehentens damit er aber auch wüsse, was er für solche seine verrichtung zur besoldung habe, solche ist die wochena; für den mischerb xr., für den jungerc xr., benebens die kosst in der ambtstuben an der officier tisch; und wan er sich wohl helt und verdient macht, hat er forderist die belohnung bei Gott und so dan guete [/] befürderung nach gelegenheitt zu erwartten. Zu urkhund ist diese instruction mit des burgerspitals gewöhnlichen müttern signet geferttiget und von denen herrn superint(endenten), spitlmaister und gegenschr(eiber) aigenhändig unterschriben, nicht weniger auch selbe von dem pfister geferttigter bey gm(eine)r statt buchhalterey gleichlauttend gelassen worden. Actum Wienn, den 10ten Juli 1714. Johann Franz Wenighoffer, p. t. superintendens Paul Schmuderer, p. t. superintendens Niclas Michael Schweitzer, spitlmaister Johann Constantin Schmitzhausen, gegenschreiber [L. S.] Mörtin Höffinger, pfister in purgerspital Nr. 167 Instruktion für Georg Conradt, Bürgerspital-Schaffer in Wien. Wien, 1706 April 10 Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LVI (A 74) Rückvermerk: Instruction eines schaffers bey der burgerspital in Wienn. Instruction eines schaffers bey dem burgerspital allhier, wessen er sich in seinen diensts verrichtungen zu verhalten [1.] Erstens solle er mit allen gehorsamb unndt respect denen herrn superintendenten unndt spitlmaister unterworffen seyn unndt, waß von denenselben ihme in billichen sachen anbefohlen wirdt, solches solle er unwaigerlich verrichten. a Betrag fehlt. Die Pfisterordnung vom 13. Jänner 1729 [§ 13] verzeichnet als Jahreslohn für den Pfister 181 fl., für den Mischer 132 fl. und den klain junger 113 fl. 30 xr. b Betrag fehlt. c Betrag fehlt.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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