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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 1003
wie solches einem getreuen diener zuesteht unndt er solches gegen Gott unndt der
obrigkeit zuverantwortten wissen würdet.
[15.] Funffzechentens da er auch wieder diese instruction handlen oder dem armen
hauß schuldig werden solte, solle er hierumben bey denen herrn superintendenten unndt
spitlmaister oder einem löb(lichen) stattrath zustehen unndt allda redt unndt andtwortt
zu geben schuldig seye, daß er auch deme allem gehor(sam) nachzukhomben unndt dem
armen hauß treu unndt redtlich dienen wolle, dessentwegen solle er vor denen herrn
superintendenten unndt spitlmaister ein ordentliches jurament ablegen.
[16.] Sechzechentens vor solche seine diensts verrichtungen aber hat er jährlichen
zur besoldung vierzig gulden unndt anstatt ain ächtring gsindtwein in geldt jährlichen
achtzechen gulden, die kost aber [/] mit andern bedienten am officier tisch in der
taffel stueben, auch wann er sich wohl halt unndt bedient macht, hatt er forderist die
belohnung von Gott unndt sodann guete beförderung nach gelegenheit zu erwarten.
Zu urkhundt dessen ist diese instruction mit deß burgerspitals gewöhn(lichen) mittern
signet unndt von denen herrn superintendenten unndt spitlmaister aigenhändig
unterschrieben, nicht weniger auch selbe von dem schaffer geförtigter bey der
burgerspitals grundtstueben gleichlauttendt gelassen worden. Actum Wienn im
burgerspital, den 10ten Aprilis 1706.
[L. S.] Georg Conradt, schaffer mpria.
Nr. 168
Instruktion für den Bürgerspital-Gartner des Bräuhauses (Wien II) in Wien.
Wien, 1677 Februar 26
Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LVI (A 74)
Rückvermerk: Instruction eines garttners deß burgerspitals.
Instruction eines garttners in dem bey deß bugerspittals neuen preyhauß yber der
schlagpruckhen im untern Wörth zugerichten gartten
[1.] 1. Ist der garttner mit allen gehorsamb unnd respect auf die herrn superinten-
denten und spitlmaister gewißen.
[2.] 2tens Hat er vorderist die ihme eingegebene wohnung der gestalten zu beobachten,
daß durch ihme selbst weder seine leuth einiche feuers gefahr zu besorgen oder sonsten
an denn zimmer, thürn, schlösser, ofen unnd fenster mutwilliger weiß nichts verderbt
werdte; auf solch eraigneten fahl nun der schadten an ihme, garttner, ersucht werdte.
[3.] Weillen dan zeitens der garttner besonders zu pfleg- unnd underhaltung des
garttens bestelt, alß solle er auf die prunen und gründt sambt ihren zuegehörungen,
wie auch die einfridtung oder planckhen guete obsicht tragen, damit nichts auß
unachtsambkheit oder boßheit zerbrochen wirdt, in fahl aber ain unnd anders natürlicher
weiß oder alters halber zu grundt gehen wolte, solle er solches zu verhiettung grösßern
uncosten dem herrn spitlmaister zeitlich zur verbesßerung anzaigen. [/]
[4.] Vierttens solle der garttner die paumb wohl in obacht nehmen unnd ihm
angelegen sein laßen, daß dieselben, wie es die notturfft erfordert, sauber geschnait und
allzeit gebuzt, wie auch durch die würmb unnd anders unzüffer so wohl in der erdten
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin