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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 1006 -
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Seite - 1006 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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1006 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) sondern sich allzeit vorhero des weegen bey ihme beschaidts erhollen und einen kostwein mitbringen. [/] [8.] Achtens sovill nun bey der abgab die speisß von den armen undt deren bedienten belanget, ist dem siechvatter daß vertrauen gegeben, daß er dem kellner täglich auff der in dem keller hierzue vorhandenen schwarzen taffel von stueben zu stueben anschreiben, wieviell vor dieselben zu geben, nach deren hat er, kellner, sich zu richten undt jeden daß seinige zuerfolgen, entgegen solle ihme der siechvatter über solche anschreibung täglich verlässliche zettul zuestellen, sich deren bey seiner raittung pro certificatione zu gebrauchen. [9.] Neuntens über die andern bediente undt officier ist dem kellner ein ordentliche lista aingehändiget, wievill jeder derselben täglich gebühre, nach deren hat er sich in dießen passu mit der abgab zu richten. [10.] Zehentens die extra ordinaria aber stehen auff des herrn spitlmaisters befelch, waß derselbe ain oder andern orths anschaffen würdet, daß hat der kellner zuerfolgen. [11.] Ailfftens die fühl sowohl in wein alß esßig ist nach nothurfft zuthuen undt hierbey dem kellner [/] gemesßen inhibiret, daß er sich keines zueschlags bediene, noch seine etwan unzuläsßig außgebendte ehrntrünckh darbey wider suechen undt herbey bringen solle; damit er aber weegen der extra ordinarien, auch wein undt esßig fühl sein richtiges habe, solle er täglich über dießelben dem herrn spitlmaister ein tagzettul einraichen, welche er examiniren undt, wan er sie recht befunden, unterschriebener dem kellner wider zuestellen, er aber dießelbe volgents bey seiner raittung beybringen solle. [12.] Zwölfftens da auch der kellner fände, daß ein oder andere wein seine zeitigung erraicht undt mittler weill nicht besßer, sondern ringer werden möchte, hat er solches dem herrn spitlmaister mit vorbringung einer kost anzuzaigen, der sodan weiters mit denen herrn superintendenten conferiren wirdt, waß mit selbigen zu thuen seye, undt ob er verleutgebt oder verkhaufft werden solle. [13.] Dreyzehentens undt wan demnach ain undt anderes vasß wein zum leuthgeben auffgethann wirdt, solle er, kellner, die übrigen vasß in selbigen keller (wie sonst allenthalben gebräuchig) verpetschieren, [/] damit weder von leuthgeben noch andern in keller kombenden leuthen einige untreue nicht fürgehe oder wenigist keine bedenckhliche verdächt endtstehen. [14.] Vierzehentens nach außgang deren vasß, welche sowohl verleuthgebt alß verspeisst worden, sollen dießelben in beysein des leuthgeben undt remanenzers auffgeschlagen, daß gläger gemesßen undt sodan daß gläger anstatt wein, jeden emer durchgehents per 38 ächtring, dem armen hauß treulich verraitet undt daß außgebene vasß im keller register fürgeschrieben werden, belangent aber daß gelt aus denen verleuthgebt, auch verkhaufften weinen, hat solches der herr spitlmaister mit dem leuthgeben und khauff leuthen abzuraitten undt in seine empfang zunehmen. [15.] Funffzehentens die lähre vasß, waß sonderlich khleiner undt beweglich ist, hat der kellner in die gehörige orth undt städl zubringen undt durch den binder auffheben zu lasßen, die grosße eißene banndt aber, so in dem keller ligen bleiben, seyndta daßelbst mit einschlag dergestalt zu verwahren, daß sieb nitb anlauffen oder stinckhent werden oder sonst dem spital zu schaden verderben. [/] a Korr. aus massen. b–b Korr. aus nit
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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