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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 1009
anschrauffen und verhüetten solle, daß kheines außrüne, wan auch unter dißer zeit etwas
in keller vorfüelle und der kellner seiner begehrte, soll er unwaigerlich zuespringen und
helffen, schaden verhüetten.
[7.] Sübendens auf gleiche weiß ist er, hoffbinder, auch verbunden, wann wein
abzuziehen sein, daß er jedesmahls darbey seye, damit wann unverhofften fahls etwas an
einem vaaß manglete, er dasßelbe gleich wenden und schaden vorsein khönne.
[8.] Achtens er ist aber nicht allein dißes, waß hier obstehet, zu verrichten
schuldig, sondern auch weithers, was er dem armen hauß nuzlich und erspriesßlich zu
sein befündet, fürzukheren, des spitals schaden zu wenden und nuzen zubefürderen
verbunden, wie es einem gethreyen dienner zuestehet und er gegen Gott und der
obrigkheit zu verandtwortten wisßen wierdt. [/]
[9.] Neüntens da er auch dißer instruction nicht nachkhommen oder dem spital
zu schaden handlen solten, solle er destwegen vor denen herrn superintendenten und
spitlmaister oder einem löb(lichen) stattrath zu stehen, red undt andtwortt zu geben
schuldig sein, auch solches alles zu vollziehen, denen herrn superintendenten und
spitlmaister bey seinen trauen angeloben.
[10.] Zehentens damit er aber auch wisße, was er für solch seine verrichtung zu lohn
habe, ist des jahrs 50 fl., item hat er die cost am andern officiertisch, in der ambt stuben
benebens, wan er sich wollhelt und verdient macht, hat er forderist die belohnung von
Gott zu hoffen und sodan guete befürderung nach gelegenheit zu erwartten.
Zu urkhundt ist diße instruction mit des burgerspitals gewöhnlichen müttern signet
geferttiget und von denen herrn superintendenten und spitlmaister aigenhendig
unterschriben, nicht weniger auch selbe [/] von dem hofbinder geferttigerer bey gem(aine)r
statt buechhalterey gleichlauttend gelasßen worden. Actum Wien, dena ersten April 1690a,
den 9. Febr(uar) 1696.
[L. S.] Per burgerspitals in Wien grundtstuben ut supra.
Nr. 171
Instruktion für den Bürgerspital-Kastner in Wien.
Wien, 1687 Jänner 2
Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LVI (A 73)
Rückvermerk: Instruction eines khasstners bey dem burgerspital alhier. Collat(ioniert).
Instruction eines kasstner bey dem burgerspitall alhier, wessen er sich in seines diennsts
verrichtung zuverhalten hat
[1.] Ersten solle er mit allem gehorsamb unnd respect denen herrn superintendenten
unnd spitlmaister unnderworffen sein unnd, was von selbigen ihme inn billichen sachen
anbefolchen wierdt, solches unwaigerlich verrichten.
[2.] Anderten hat er daß getraydt, so beym spitall eingehet, es seye gleich aigen
paugueth, zehennt, bestanndt oder erkhaufft, inn sein treüe verwahrung auf dem
spitalls cassten zu übernehmen, daselbst gebührennder masßen zu pflegen und, so offt es
a–a Im Original unterstrichen; den ersten April ... Febr(uar) 1696 von anderer Hand nachgetragen.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin