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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 1015 Nr. 173 Instruktion für Johann Hauer, Bürgerspital-Hauspfleger (Wien II) in Wien. Wien, 1709 April 1 Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LVI (A 73) Rückvermerk: Instruction eineß haußpflegers in des burgerspittalß preuhauß in der Leo- poldtstatt, wie und was gestalten er sich in seinen verrichtungen zuverhalten hat. Instruction eineß haußpflegers in deß burgerspitalß preuhaus in der Leopoldtstatt, wie und was gestalten er sich in seinen verrichtungen zu verhalten hat etc. [1.] Erstens solle er mit allen gehorsamb und respect denen herren superintendenten und spitlmaister unterworffen seyn und was von selbiger, ihme in billichen sachen anbefohlen wirdt, solches hat er unwaigerlich zuverrichten. [2.] Andertens solle er auf daß preuhauß sein gute obacht haben, daß dasßelbe wohl versehen seye, undt mit aller nothwendigkheit von waitz, gersten, hopffen, holtz und preugeschier zu rechter zeith versehen werde, was nun etwan in körnern in ainer nahmhafften quantität zu erkauffen und von ainer considerablen importanz ist, solches solle jederzeit mit vorwisßen der herrn superintendenten und spitlmaisters beschechen, die ubrige kauff aber hat er vor sich selbst zu thuen, jedoch solle der preu[/]maister jedesmahls bey den körner und hopffen erkauffungen sein, damit er sehe, daß die sorten gerecht, guett und tauglich, die hernach in der arbeith bestehen und mit nutzen des armen haußes wohl angebracht werden mögen. [3.] Drittens waß aber von handtwerckhs leüthen, daß ganze jahr hindurch auf außzügl gearbeitet wirdt, daß solle er zu endt des jahrs diße außzügl zeitlichen abfordern, solche in der burgerspittals grundtstuben vor denen herrn superintendenten und spitlmaistern produciren und durch selbige nach billichen abbruch liquidieren lasßen. [4.] Vierttens waß gestalten folgents die erkhauffte preunotturfften der preumaister in seiner verwahrung haben, dieselbe verarbeiten, auch daß hieraus gepreüte büer verschleisßen und aines mit den andern verraitten solle, hierüber ist der preumaister absonderlich instructioniert, darauff wirdt er, haußpfleger, absonderlich achtung zu geben haben, daß solcher instruction alles fleißes nachgelebt und jedes auf [/] daß genaueste observiert werde. [5.] Fünfftens solle er daß gepreüte büer, wann es auf der kiell genuegsamb abgekhielt und sich gesezt, mit dem ihme hierzue aingehändigten visier staab allzeith visieren, darbey aber wohl obacht haben, daß daß fach, worinnen der visir staab gehet, lähr seye und nicht etwann, wie vor dißem beschechen, zum betrug des spittalß etwas darein gesteckht werde, wie er dann auch wohl achtung geben solte, daß die khüell nit verruckht werde, oder, wann sie sich von selbsten setzen oder daß holtz sich ziechen solte, solle er solches alsobalden denen herrn superintendenten und spitlmaister zu fürkherung der weithern notturfft anzaigen. [6.] Sechstens hat der preumaister alles preugesindt mit vorwissen des haußpflegers aufzunehmben und wider abzudanckhen, darbey solle der haußpfleger fleisßig zuesehen, daß kein überflissiges gesindt gehalten und wo bey abnehmender arbeith etwa ain oder anderer knecht und binder zu entrathen, solcher zeitlichen abgefertigt und dem armmen hauß auß der besoldung gebracht werde, die besoldung aber hat er ihnen [/] nach innhalt des preumaisters instruction zu bezahlen und jeden daß seine zu erfolgen.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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