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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 1019
damit dasselbe nit durch des spitals pierleütgeben zu ihren privat nuzen haimblicher weiß
verschwerzt, sondern alles vleissig angesagt werde.
[10.] Zehenten soll er, verwalter, sein wachtsames aug auf des spitals bestelte
pierleütgeben haben, dieselben wenigist alle vierzehen tag visitiren und die kheller
besichtigen, ob sie nit frembdes pier, so nit von dem spital ist oder von demselben
fürgeleget worden, befinde, da solches beschehen möchte, desselbe, es sey wenig oder viel,
alsobalden confisciren und hinweeg nemben, auch denen herren superintendenten und
spitlmaister yederzeit anzaigen, damit ein solcher untreuer mann gänzlich zu verhüettung
mehrers schaden amoviert werden kann. Er solle auch sein embsiges aufsehen haben, das
die pier, es sey was es wölle, nit höher verleütgebt als wie ihnen von dem spital fürgelegt
und auf denen aufgehenkten täfferln verzaichnet ist, da aber ainer oder der andere
betretten wurde, solches denen herren superinendenten und spitlmaister zur bestraffung
anzaigen. [/]
[11.] Ailfften soll er seinen gueten vleiß anwenden, daß in vorstätten gleichwie in der
statt bequeme orth abgesehen, allda der gleichen pier leutgeben, so es dem spital ächtring
weiß verraitten möchten, aufgericht werden.
[12.] Zwölfften sollen die bestelten pierleütgeben dahin gehalten werden, daß sie
ihre monathparticular vleißig erlegen und mit dem bestelten verwalter guete abraittung
pflegen und das geld also balden in die aufgerichte cassam erlegen, da aber einer oder der
ander saumbsällig erfunden werden solle, sollt solches denen herren superintendenten
angezaigt werden.
[13.] Dreyzehenten soll guete obacht gehalten werden, auf die marxerische
piereinfuhr, damit derselbe pierführer nit denen verbottenen winckhlleütgeben (als
nemblichen denen trabanten, härdschiern und andern dergleichen personnen), sondern
nur denen burgern und andern zu ihren lusttrunckh oder haußnotturfft und nit zum
verleüten geben.
[14.] Vierzehenten soll er den pier[/]schreiber vleissig vermahnen, daß er in denen
wührtshäusern in und vor der statt oder andern, so von dem spital erlaubt wird, pier
zu leütgeben erlaubt wird, den täz erfordern und nit unbezahlter durchgehen lassen.
Es solle aber die mehrere notturfft, ob in denen wührtshausern, weillen solches wider
ordnung, neben dem wein auch pier geleütgebt werden sollte, bey ainen löb(lichen)
statt rath angebracht werden und da solche verwilligung beschehen möchte, das pier nit
anderwerts, sondern vom spital nemben sollen.
[15.] Funffzehenten soll er, verwalter, wenigist von halb zu halb jahr das malz, gersten
und waiz lassen umbschlagen, damit mann wissen khöne, was für ein vorrath oder
überschuß bey dem armen hauß vorhanden sey.
[16.] Sechzehenten sollt besagter pier verwalter yederzeit dahin gedacht seyn, daß
die jenigen frembden [/] pier, so auf dem wasser und anderwert herkommen, nit denen
trabanten, hardschieren und dergl(eichen) winckhl leutgeben verschwerzt, sondern
zu verhüettung des armen haußes schaden denen bestelten pierleütgeben ausgethaillet
werden; hierdurch auch das leütgeben bey dem wasser, welches vor alters gar nit breuchig
gewesen, würklichen abgestellt wurde, und solle dieser punct embsig beobacht werden.
[17.] Siebenzehenden solle gedachter pier verwalter sein gutte obacht halten, daß die
bestelten preumaister ihren in handen habenden instructionen vleissig nachgeleben und
darwider nit handlen, zum fahl solches wider verhoffen beschehen möchte, denen herren
superintendenten unverzogentlich anzaigen.
[18.] Achtzehenden sollt der bestellte pier verwalter alles frembde pier, so auf dem
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
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- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin