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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 1019 -
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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 1019 damit dasselbe nit durch des spitals pierleütgeben zu ihren privat nuzen haimblicher weiß verschwerzt, sondern alles vleissig angesagt werde. [10.] Zehenten soll er, verwalter, sein wachtsames aug auf des spitals bestelte pierleütgeben haben, dieselben wenigist alle vierzehen tag visitiren und die kheller besichtigen, ob sie nit frembdes pier, so nit von dem spital ist oder von demselben fürgeleget worden, befinde, da solches beschehen möchte, desselbe, es sey wenig oder viel, alsobalden confisciren und hinweeg nemben, auch denen herren superintendenten und spitlmaister yederzeit anzaigen, damit ein solcher untreuer mann gänzlich zu verhüettung mehrers schaden amoviert werden kann. Er solle auch sein embsiges aufsehen haben, das die pier, es sey was es wölle, nit höher verleütgebt als wie ihnen von dem spital fürgelegt und auf denen aufgehenkten täfferln verzaichnet ist, da aber ainer oder der andere betretten wurde, solches denen herren superinendenten und spitlmaister zur bestraffung anzaigen. [/] [11.] Ailfften soll er seinen gueten vleiß anwenden, daß in vorstätten gleichwie in der statt bequeme orth abgesehen, allda der gleichen pier leutgeben, so es dem spital ächtring weiß verraitten möchten, aufgericht werden. [12.] Zwölfften sollen die bestelten pierleütgeben dahin gehalten werden, daß sie ihre monathparticular vleißig erlegen und mit dem bestelten verwalter guete abraittung pflegen und das geld also balden in die aufgerichte cassam erlegen, da aber einer oder der ander saumbsällig erfunden werden solle, sollt solches denen herren superintendenten angezaigt werden. [13.] Dreyzehenten soll guete obacht gehalten werden, auf die marxerische piereinfuhr, damit derselbe pierführer nit denen verbottenen winckhlleütgeben (als nemblichen denen trabanten, härdschiern und andern dergleichen personnen), sondern nur denen burgern und andern zu ihren lusttrunckh oder haußnotturfft und nit zum verleüten geben. [14.] Vierzehenten soll er den pier[/]schreiber vleissig vermahnen, daß er in denen wührtshäusern in und vor der statt oder andern, so von dem spital erlaubt wird, pier zu leütgeben erlaubt wird, den täz erfordern und nit unbezahlter durchgehen lassen. Es solle aber die mehrere notturfft, ob in denen wührtshausern, weillen solches wider ordnung, neben dem wein auch pier geleütgebt werden sollte, bey ainen löb(lichen) statt rath angebracht werden und da solche verwilligung beschehen möchte, das pier nit anderwerts, sondern vom spital nemben sollen. [15.] Funffzehenten soll er, verwalter, wenigist von halb zu halb jahr das malz, gersten und waiz lassen umbschlagen, damit mann wissen khöne, was für ein vorrath oder überschuß bey dem armen hauß vorhanden sey. [16.] Sechzehenten sollt besagter pier verwalter yederzeit dahin gedacht seyn, daß die jenigen frembden [/] pier, so auf dem wasser und anderwert herkommen, nit denen trabanten, hardschieren und dergl(eichen) winckhl leutgeben verschwerzt, sondern zu verhüettung des armen haußes schaden denen bestelten pierleütgeben ausgethaillet werden; hierdurch auch das leütgeben bey dem wasser, welches vor alters gar nit breuchig gewesen, würklichen abgestellt wurde, und solle dieser punct embsig beobacht werden. [17.] Siebenzehenden solle gedachter pier verwalter sein gutte obacht halten, daß die bestelten preumaister ihren in handen habenden instructionen vleissig nachgeleben und darwider nit handlen, zum fahl solches wider verhoffen beschehen möchte, denen herren superintendenten unverzogentlich anzaigen. [18.] Achtzehenden sollt der bestellte pier verwalter alles frembde pier, so auf dem
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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