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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 1021
von denen partheyen aber sub poena confiscationis getreylich angesagt werden möge, alß
würdet zu dem endte ein gewisßes thor assignirt, also daß bier hinauß gebracht, ausser
disem aber anderwerts keines abgeführt werden sollte. Gestalten dann
[6.] 6to im fahl er, bierbschreiber, erfahren möchte, daß nur ein halber emmer bier
geschweigens mehrers an einen andern orth alß bey dem assignirten thor hinauß gebracht
wurdte, müeste solches also gleich ad notam genohmen und dem kay(serlichen) b(an)co
geföhlambt zu vorkherung des weiteren berichtet werden, allermassen dann bey
dictirenden wohlempfind[/]licher bestraffung dem denuncianten daß dritl erfolgen
zu lassen bewilliget wirdt, wie dann auch so wohl daß in daßiges wirthshauß zum
verleuthgeben, auch von dem übrigen inwohnern zu eignen nothturfft abtragendte bier
von ein halben emmer anzurechnen unter ebenmäsßiger confiscationsstraff jedesmahlen
genauist anzusagen und auf zu merckhen. So solle
[7.] 7mo der angenohmene bierbschr(ei)b(e)r zu dißem endte ein ordent(lich)es
rapular oder register, allwohinen alles hinweegbringende bier eingeschriben, denen
partheyen und bierversilbern aber jedesmahlen ein numerirt-getruckhtes ambt zetl
mit dem aufgeschribenen quanto, stund und däto, auch dessen nahmens unterschrifft,
wievil bier nemblichen abgetragen worden, jedoch daß er vorhero von dem präumaister
jedes mahlen ein zetl empfangen habe, außhändigen und hierüber alltäg(lich) dem
kay(serlichen) b(an)co geföhl ambt einen außführlichen beschaidenen extract einsendten.
Nicht weniger
[8.] 8vo wirdet ihme aufgetragen, mit vorwissen deß herrn haußpfleger und
adjungir(ten) eines bedientens den bier keller deß brauhaußes unversehens zu visitiren
und den alda befünd(lichen) vorrath zu seiner nachricht aufzunotiren, damit so dann bey
diser so genauen einrichtung die guete controlorie vorgekheret und die monnathliche
Abb. 136: Wien; Brauhaus
von Sankt Marx, Frontal-
aufnahme der Einfahrt zum
früheren Armenhaus mit
Bild des heiligen Josef (Wien
III) (Staffage, 1900, Bild
nach August Stauda) (Quelle:
ÖNB, Bildarchiv, Inventar-
nummer ST 457F).
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin