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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 1021 -
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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 1021 von denen partheyen aber sub poena confiscationis getreylich angesagt werden möge, alß würdet zu dem endte ein gewisßes thor assignirt, also daß bier hinauß gebracht, ausser disem aber anderwerts keines abgeführt werden sollte. Gestalten dann [6.] 6to im fahl er, bierbschreiber, erfahren möchte, daß nur ein halber emmer bier geschweigens mehrers an einen andern orth alß bey dem assignirten thor hinauß gebracht wurdte, müeste solches also gleich ad notam genohmen und dem kay(serlichen) b(an)co geföhlambt zu vorkherung des weiteren berichtet werden, allermassen dann bey dictirenden wohlempfind[/]licher bestraffung dem denuncianten daß dritl erfolgen zu lassen bewilliget wirdt, wie dann auch so wohl daß in daßiges wirthshauß zum verleuthgeben, auch von dem übrigen inwohnern zu eignen nothturfft abtragendte bier von ein halben emmer anzurechnen unter ebenmäsßiger confiscationsstraff jedesmahlen genauist anzusagen und auf zu merckhen. So solle [7.] 7mo der angenohmene bierbschr(ei)b(e)r zu dißem endte ein ordent(lich)es rapular oder register, allwohinen alles hinweegbringende bier eingeschriben, denen partheyen und bierversilbern aber jedesmahlen ein numerirt-getruckhtes ambt zetl mit dem aufgeschribenen quanto, stund und däto, auch dessen nahmens unterschrifft, wievil bier nemblichen abgetragen worden, jedoch daß er vorhero von dem präumaister jedes mahlen ein zetl empfangen habe, außhändigen und hierüber alltäg(lich) dem kay(serlichen) b(an)co geföhl ambt einen außführlichen beschaidenen extract einsendten. Nicht weniger [8.] 8vo wirdet ihme aufgetragen, mit vorwissen deß herrn haußpfleger und adjungir(ten) eines bedientens den bier keller deß brauhaußes unversehens zu visitiren und den alda befünd(lichen) vorrath zu seiner nachricht aufzunotiren, damit so dann bey diser so genauen einrichtung die guete controlorie vorgekheret und die monnathliche Abb. 136: Wien; Brauhaus von Sankt Marx, Frontal- aufnahme der Einfahrt zum früheren Armenhaus mit Bild des heiligen Josef (Wien III) (Staffage, 1900, Bild nach August Stauda) (Quelle: ÖNB, Bildarchiv, Inventar- nummer ST 457F).
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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