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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 1024 -
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Seite - 1024 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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1024 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) preumaister, eine besondere spörr haben, damit ohne aines oder des andern vorwisßen nichts hinwegkombe, waß so dan zu preuen vonnöthen seyn wirdt, solle widerumb durch sie beyde herführgenohmen undt ge[/]bräuchig verraitt werden. [8.] Achtens solle alle jahr (unndt zwar zu enndt Septembris) eine ordentliche khörner undt malz umbmesßung, wie auch eine abwögung des hopffens undt beschreibung der bier väsßl undt brennholz vorgenohmen werden. Damit auch [9.] neuntens sie, preumaister, wissen wie undt waß gestallten die malz undt bier verrechnung gepflogen werden solle, alß wirdt dise hernach ordentlich entworffen, gleich wie sie hierüber bey einer hochlöb(lichen) n(ieder) ö(sterreichischen) regierungs commission in der burgerspitals grundtstueben sub dato 9. May diß 1710 jahrs wohl bedächtlich angelobet undt versprochen: [9.1] nemb(lich) 1mo sollen ihnen zu ainer preu weiß gemain bier neben 7 lb. hopffen 30 gegupffte Wienner mezen waizen malz pasßieret seyn, den gusß von diesen bier sollen sie jedesmahls zum geringsten auff 50 oder 51 emer führen, [/] von diesen 50 oder 51 emer hat sie nicht mehrer zu verraitten alß 49 emer, die übrige 2 oder 1 emer sollen ihnen, umbwillen die biervasßl fast mehrern thails umb 3, 4 biß 8, 9 undt 10 masß überhältig seyn, zu dessen ersezung verbleiben, von ersagten 49 emer seyndt wider abzuziehen 3 emer zur fühl, wohingegen ihnen alles, waß sie bey dieser fühl ersparren, zue gehörig sein solle, item wirdt abgezogen der preuknecht trunckh oder daß sogenannte muetterbier mit 2 emer, wie auch das preumaisters deputat per ½ emer, daß also nach abzug dieser 3 posten der 5½ emer dem spital noch richtig verraittet werden sollen 43½ emer, aber der bierversilberer sein auß geworffenes contingent, nemb(lich) im spital von 100 emer, so versilbert werden, 2 emer in der Leopoldtstatt undt zu St. Marx aber 3 emer zuempfangen hatte. [/] [9.2] 2do zu ainer preuweiß dopplbier haben sie gleichmässig 30 gegupffte Wiener mezen waizen malz undt 7 pfundt hopffen zu empfangen, undt solle wenigstens der gusß jedesmahls auff 39 emer angetragen werden, hiervon werden wegen unterschiedt der väsßl nicht mehr in die verraittung gezogen alß 38 emer, zur außfühl werden passiert 3 emer undt haben ebenfahls die preumaister, waß sie an dieser fühl ersparen, zu genüesßen; denen preuknechten seyndt zwey emer zu ihren trunckh undt denen preumaistern pro deputato ½ emer zuegelasßen, worüber noch dem armen hauß verrechnet werden müesßen 32½ emer, jedoch daß auch denen bierversilberer von diesen 32½ emer ihre gebühr zue komben solle undt, weillen von dergleichen bier auch ein guetes nachbier erzeugt werden kan, alß haben die preumaister anerbotten, daß sie anstatt dieses nachbiers, [/] welches sie zu ihren nuzen im preuhauß zuverwendten, keinesweegs aber zu versilbern oder zu verkhauffen fueg und macht haben, von jeder preu 1 fl. 30 xr. dem spital bezahlen wollen. [9.3] Undt sollen 3tio zu ainer preu mörzen bier seyndt 39½ mezen gersten malz undt 8 lb. hopffen auß geworffen, den gusß den guß [!] sollen sie machen auff 36 emer zur gesambten außfühl, worbey auch die überhaltung unterschied(licher) bier väsßl mitbegriffen ist, werden 3 emer passiert, die ersparte fühl bleibt ihnen gleichwie hievor bey dem waizen bier, die preu knecht haben ihren ordinari trunckh per 2 emer undt der preumaister deputat ist ½ emer, also daß nach abzug aines undt andern dem armen hauß zu verraitten bleiben 30½ emer guettes mörzen bier, sambt 6 emer nachbier, welches leztere im werth dem braun gmain bier gleich zu versilbern ist, undt haben die bierversilberer auch von disen 30½ emer mörzen [/] undt 6 emer nachbier ihre gewöhnliche gebühr zu empfangen;
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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